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Martin Henkel

CDU 24.09.2021 Sitzungen 7/59

Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission

Herr Dittes, ich unterhalte mich doch sehr gern mit Ihnen. Uns ist doch allen bewusst, dass wir Regeln brauchen. Wenn die Regeln aber so sind, dass sie ein ganzes Land lähmen, dass überhaupt nichts mehr funktioniert, dann muss ich mir doch Gedanken machen, dass irgendwas schiefgelaufen ist. Dann sollte man ernsthaft darüber diskutieren. Ich habe im Ansatz ja auch vernommen, dass auch Ihre Partei die Erkenntnis hat, dass hier was passieren muss, und dass Sie gesprächsoffen sind. So wollen wir doch reingehen und wollen uns in den Ausschüssen nachher darüber unterhalten und ein vernünftiges Ergebnis erzielen. Darauf kommt es doch an. (Beifall CDU) Lassen Sie mich einige Punkte herausheben, warum unser Antrag doch anders ist als der Vorschlag der Staatskanzlei. Erstens, wir haben die demokratische Legitimation. Nach unserem Entwurf soll der Kontrollrat nicht von der Landesregierung berufen, sondern vom Parlament gewählt werden. Das ist demokratischer, schafft Legitimation und ist auch sachgerechter, denn schließlich soll der Rat sachlich und konstruktiv, aber dennoch kritisch Vorhaben der Regierung überprüfen. Da kann es nicht sein, dass die Regierung ihre eigenen Prüfer festlegt. Zweitens: Wir haben ein Eigeninitiativrecht verankert. Nach unserem Vorschlag kann sich die Kommission auch aus eigenem Antrieb heraus mit bestehenden Regeln befassen. Das erscheint uns lebensnah. Oftmals werden Probleme erst hinterher sichtbar. Wenn der Kommission zum Beispiel durch das Feedback von Betroffenen solche Umstände zur Kenntnis gelangen, sollte sie nicht auf die Prüfaufforderung des Landtags oder der Landesregierung angewiesen sein und soll selbst aktiv werden können. Der dritte Punkt: Die Kommission soll auch das Recht haben, vorab in Unternehmen, die das möchten, oder in Einrichtungen, in Kommunen zu gehen und dort in einer Art Testlauf zu analysieren, wie sich Regeln in der Praxis auswirken würden. Auch das ist eine Novität, die sich übrigens aus dem bereits zum ursprünglichen Antrag durchgeführten Anhörungsverfahren ergeben hat und die gerade von den Kammern und auch den Kommunen gewünscht ist. Auf eines möchte ich aber noch hinweisen: Die Kommission soll kein Gremium des politischen Streits sein. Sie legt der Landesregierung ihre Stellungnahmen zunächst nicht öffentlich vor. Hier kam vorhin die Forderung – auch von den Linken –, dass auch dem Landtag berichtet werden soll. Das halten wir für sinnvoll. Einmal im Jahr soll die Kommission auch dem Landtag berichten. Aber erst mal werden die Stellungnahmen nicht öffentlich der Landesregierung vorgelegt. Sinn der Kommission ist nicht die Kritik an der Regierung, sondern die konstruktive und vertrauensvolle Ratgeberin der Regierung zu sein. Es geht darum, die Regierung mit vernünftigen Hinweisen zu versorgen. Auch Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags sollen von der Kontrolle nicht ausgenommen werden. Da haben uns viele gefragt: Wollt ihr das wirklich, das betrifft doch auch eure eigenen Anträge? Ja, das tut es und das ist auch unsere Absicht. Wir freuen uns auf das Feedback aus der Praxis zu unseren Entwürfen, denn, wenn man es wirklich mit Bürokratieabbau ernst meint, dann kann man nicht hingehen und sagen: Das soll aber nur für die anderen gelten, für uns gilt das nicht. Nein, da muss es gerade auch für das gelten, was wir tun. Deshalb beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und an den HuFA, federführend soll aber der Wirtschaftsausschuss tätig werden. Ich sage abschließend: Wir meinen es ernst, wir machen Ernst, Schluss mit der Worthülse „Bürokratieabbau“, sondern wir wollen jetzt echte Taten und Fortschritt sehen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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