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Diana Lehmann

SPD 24.09.2021 Sitzungen 7/59

Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Henkel ist in seiner Rede darauf eingegangen und hat uns den Vorwurf gemacht, wir würden kein Gesetz schaffen wollen, das Bürokratie in irgendeiner Art und Weise abbaut. Mal ganz abgesehen davon, dass das nicht stimmt, möchte ich noch mal darauf eingehen, was dieses Gesetz eigentlich macht und worum es in diesem Gesetz geht. Es macht das, was die CDU schon seit vielen Jahren betreibt. Es geht nämlich darum, Standards abzubauen, und nicht nur darum, zu sagen, dass wir Bürokratie reduzieren. Jetzt kann man sagen: Okay, was ist eigentlich das Schlimme, wenn man Standards abbaut? Eine der ersten Parlamentsdebatten, an die ich mich erinnern kann, war Mitte der 2000er-Jahre, die CDU war in einer Alleinregierung, und es ging damals um die Frage – die CDU hatte das diskutiert – des Abbaus kommunalbelastender Standards. Da ging es um die Frage: Wie viel Personal muss den Kinderschutzdiensten vor Ort zur Verfügung gestellt werden? Das wollte die CDU drastisch reduzieren, weil die Kommunen gesagt haben: Das ist aber ein ziemlich belastender Standard für uns, wenn wir eine Personalstelle im Kinderschutz vorhalten müssen. Das ist damals nicht aus guten Argumenten aufgehalten worden, weil man gesagt hat, der Kinderschutz hat eine wichtige Rolle. Es ist damals aufgehalten worden, weil ein Kind gestorben ist, und zwar relativ genau an dem Tag, an dem diese Richtlinie erlassen werden sollte. Das sind die Standards, über die wir reden. Herr Kemmerich hat jetzt ein nicht ganz so dramatisches Beispiel – im Vergleich dazu, wenn es um Leben und Tod geht – angesprochen: die Frage der Bürokratie im Mindestlohn und die Frage der Kontrolle des Mindestlohns. Natürlich muss die Arbeitszeit kontrolliert werden, wenn ich wissen will, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin tatsächlich den Mindestlohn bekommt. Das muss ich aber auch dokumentieren, wenn ich kontrollieren will, ob die Arbeitszeiten eingehalten werden und das Arbeitsschutzgesetz erfüllt wird. Das ist ganz einfach notwendig. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist im Übrigen auch überhaupt gar keine Bürokratie für den Arbeitgeber, sondern eher für den Arbeitnehmer, denn der kann selbst dokumentieren, wie seine Arbeitszeiten sind. Der Arbeitgeber muss das zur Kenntnis nehmen, mehr nicht. Das ist alles. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das ist eben nicht alles! Wer hält denn den Kopf dafür hin?) Das sind die Standards, die Sie abbauen wollen. (Unruhe Gruppe der FDP) Jetzt kann man sagen, natürlich schafft das Anforderungen. Viele der Vorhaben, die wir in der örtlichen Jugendförderung, auch in der Familienförderung haben, schaffen Anforderungen zum Beispiel für die Kommunen, weil wir sagen: Daran, dass wir den Kommunen Geld geben, binden wir bestimmte Anforderungen. Das mag sein, dass man das schwierig findet. Ich sage, es ist notwendig, weil ich will, dass die Menschen in diesem Land ein besseres Leben führen. Die Voraussetzung dafür ist, dass wir als Politik und wir als Parlament und auch die Landesregierung sagen, welche Anforderungen und welche Maßgaben auch mit Gesetzen und mit der Vergabe von Steuergeldern am Ende erfüllt werden sollen. Warum die CDU und die FDP sich ausgerechnet an dieser Stelle, an der es darum geht, zu sagen, wie wir Steuergelder richtig und sinnvoll verwenden, so sperrt, kann ich persönlich nicht nachvollziehen. Das ist das eine. Darüber hinaus ist aber auch erkennbar, worum es Ihnen mit diesem Normenkontrollrat aus Sicht der CDU geht. Es soll nämlich eine Anti-Bürokratiekommission sein. Meiner Meinung nach – und das hat ja auch die Kollegin Henfling schon ausgeführt – sehe ich diese Engführung sehr kritisch, weil es neben den Bürokratiekosten eine ganze Reihe weiterer Gesetzesfolgen gibt, die ein Normenkontrollrat aus unserer Sicht betrachten sollte. Es ist unverständlich, warum sich der Normenkontrollrat als externes Beratungsgremium für die Landesregierung nur auf Bürokratiekosten beschränken sollte. Stattdessen sollte der Prüfbereich des Normenkontrollrats um weitere gesellschaftlich relevante zentrale Bereiche erweitert werden. Aus unserer Sicht könnte das zum Beispiel sein, dass auch die Auswirkungen auf Umwelt und Klima kontrolliert werden könnten. Gerade vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens und der zunehmend sichtbaren Auswirkungen des Klimawandels könnte der Normenkontrollrat so einen Beitrag dazu leisten, politische Entscheidungen stärker an einer konsequenten Reduzierung von CO -Emmissionen auszurich2 ten. Zweitens – und das hat die Kollegin Henfling schon angesprochen – sollten auch die unterschiedlichen Auswirkungen von Gesetzgebungsvorhaben auf Frauen und Männer geprüft werden. Dabei muss der Prüfmaßstab über die Frage nach der Chancengerechtigkeit hinausgehen und tatsächlich unterschiedliche geschlechterspezifische Auswirkungen in den Blick nehmen. So kann beispielsweise selbst die Förderung von Investitionen die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen befördern, wenn davon überwiegend Männer profitieren, weil diese über mehr Vermögen verfügen als Frauen. Drittens sollten die Belange von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Da wäre zum Beispiel eine Möglichkeit zu sagen, wie man eigentlich den Jugendcheck, den die Landesregierung gerade auf den Weg bringt, tatsächlich integrieren kann. Viertens sollten wir in einem Bundesland mit extrem niedriger Tarifbindung in wenigen Unternehmen mit Betriebsräten und verhältnismäßig niedrigem Lohnniveau auch die Auswirkungen neuer Gesetze nicht nur auf die Unternehmen als Ganzes, sondern auch speziell auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prüfen. Für all diese unterschiedlichen Prüfbereiche sollten aus unserer Sicht auch fachlich kompetente Vertreter in diesem Normenkontrollrat vertreten sein, zum Beispiel aus Gewerkschaften, aus Frauen- und Jugendverbänden. Auch die sollten dann Mitglied des Normenkontrollrats sein. Und – auch das ist wichtig – das Ergebnis dieser Prüfung sollte dann nicht auf das Kabinett beschränkt sein, sondern auch der Öffentlichkeit und natürlich dem Thüringer Landtag transparent gemacht werden. Das wollen Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht. Sie sehen, wir haben in dieser Frage noch viel zu diskutieren. Aus unserer Sicht muss der Gesetzentwurf deswegen an mehrere Ausschüsse überwiesen werden, federführend an den Europa-, Kulturund Medienausschuss, mitberatend an den Wirtschaftsausschuss sowie an den HuFA und an den Justizausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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