thueringer-landtag.de ↗

Karawanskij

22.09.2021 Sitzungen 7/57

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Vollständigen zweigleisigen Ausbau und Elektrifizierung des Thüringer Teils der Mitte-DeutschlandVerbindung aktiv vorantreiben“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte jetzt erst mal mit ein paar Blüten, die hier in der Diskussion aufgekommen sind, und einigem Quatsch, der hier dargestellt wurde, zum Teil auch etwas emotionaler, aufräumen und zu einer Versachlichung der Debatte beitragen. (Beifall DIE LINKE) Ich finde es total richtig und es ist gut, es ist begrüßenswert, dass sich das Parlament heute in der Aktuellen Stunde zur Mitte-Deutschland-Verbindung verständigt. Es ist ein wichtiges Projekt. Die Thüringer Landesregierung hat sich sehr intensiv für den infrastrukturellen Ausbau der MitteDeutschland-Verbindung eingesetzt und der beinhaltet auch den zweigleisigen Ausbau zwischen Weimar und Gera, aber natürlich auch die Elektrifizierung der Abschnitte, die schon heute in der Debatte genannt worden sind, aber natürlich auch die Verlängerung der Bahnsteige der sieben Stationen. Sie sehen, die Fragestellung ist doch ein bisschen umfassender. Die Eingleisigkeiten – das wurde in der Debatte schon genannt –, die noch zwischen Papiermühle und Hermsdorf-Klosterlausnitz sowie Töppeln und Gera Hauptbahnhof bestehen, sind natürlich für uns dahin gehend wichtig, dass wir gern eine bedarfsgerechte, nutzungsorientierte Netzflexibilität haben, wo wir dann aber auch Fahrplankonzepte umsetzen können, die in gleichbleibender oder auch in höherer Qualität umgesetzt werden können. Das ist natürlich die Perspektive, die Voraussetzung, die wir brauchen, um eine Angebotserweiterung zu erstellen. Noch mal zur Sortierung: Die Mitte-DeutschlandVerbindung ist ein Bestandteil der Schieneninfrastruktur des Bundes. (Beifall DIE LINKE) Auch da noch mal die Erinnerung: Es steht im Grundgesetz, also nicht irgendein Gesetzestext, in Artikel 87e Abs. 4: Es ist Aufgabe des Bundes, „dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes“ Rechnung zu tragen. (Beifall DIE LINKE) Dieser Infrastrukturauftrag – es ist ein Auftrag, es ist kein Ich-möchte-gern, es ist ein Auftrag – bezieht sich sowohl auf den Schienenpersonenfernverkehr als auch auf den Schienenpersonennahverkehr. Es war 2016, als es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der MDV gab, wo der Bund zwar die Elektrifizierung, aber nicht die Herstellung der Zweigleisigkeit auf den genannten Abschnitten in diesen vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen hat. Der erzielbare Nutzen – das ist dann eben Flexibilität, Qualität und Kapazitätsreserve der dortigen Zweigleisigkeit – reichte aus Sicht des Bundes nicht aus für ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis. Der Bund hat derzeit diese Bewertungskriterien, die ausschließlich volkswirtschaftliche Aspekte berücksichtigen, und ist nicht dazu bereit, unter diesen Aspekten die Zweigleisigkeit zu finanzieren. Wir sind uns aber darüber einig – und zuletzt haben wir auch als Verkehrsminister im Frühjahr dieses Jahres genau das angemahnt –, dass die Bewertungskriterien Veränderungen bedürfen, wenn wir nämlich eine Verkehrswende anstreben. Damit wir die Klimaziele auch im Verkehr natürlich erfüllen können, können wir sie nicht nur volkswirtschaftlich bemessen, sondern müssen auch andere Kriterien hinzuziehen. Im Übrigen sieht das der Bund ganz ähnlich. Er hat auch schon das Engagement bei stillgelegten Bahnstrecken wieder aufgenommen. So sind wir als Freistaat Thüringen damit konfrontiert, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Finanzierung dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme auf einmal uns übertragen wird. Meines Erachtens oder auch aus Sicht der Thüringer Landesregierung kommt der Bund damit schlicht und ergreifend seinem grundgesetzlichen Auftrag nicht nach, zum Ausbau der Schieneninfrastruktur auch den Schienenpersonennahverkehr vollumfänglich mitzufinanzieren, und verschiebt die Verantwortung auf den Freistaat. Und natürlich ist die Zweigleisigkeit der MDV im unmittelbaren Zusammenhang mit der Elektrifizierung zu sehen. Dass diese Realisierung im Zuge der Elektrifizierung erfolgt, weil eine gemeinsame Planung oder Umsetzung dann auch wirtschaftlicher ist, das haben wir auch erkannt. Deswegen sind wir auch in Vorleistung gegangen, damit wir eine attraktive Fahrplangestaltung haben und damit mit der Elektrifizierung im Dezember 2028, wie sie angestrebt ist, dann auch das Projekt der Zweigleisigkeit mit geplant werden kann. Genau deswegen haben wir Vorsorge getroffen und sind bereits mit den Vorplanungen in Vorleistung gegangen, indem wir 2020 mit der DB Netz AG dann auch entsprechende Voruntersuchungen und eine Machbarkeit der Zweigleisigkeit auf den Weg gebracht und die DB damit beauftragt haben. Damit haben wir auch die Option offengehalten, eine gleichzeitige Umsetzung der Zweigleisigkeit mit der Elektrifizierung zusammen synchron zu realisieren. Im Übrigen war die Voruntersuchung auch erforderlich, um die Aussagen über eine Umsetzbarkeit und auch die Kosten zu erhalten. Im Moment – ja, das sind Kostenschätzungen und die werden auch irgendwie immer teurer bei jeder Beratung mit der DB, die im Übrigen auch nie abgebrochen sind – liegen wir bei rund 130 Millionen Euro. Ich sehe, dass wir, wenn wir als Thüringer Landesregierung Übernahmen machen und sagen, wir finanzieren das einfach mal, sowohl in die Auseinandersetzung mit dem Bund geraten, der einen ganz klaren Grundgesetzauftrag hat. Und gleichzeitig bekommen wir momentan eine Debatte um die MDVVerbindung. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch mal anmerken, dass zuletzt auch mein Kollege Prof. Dr. Hoff noch in seiner Funktion als Verkehrsminister den Bund und damit den Verkehrsminister angeschrieben hat und die Problematik noch mal geschildert und aufgefordert hat, diesen grundgesetzlichen Auftrag des Bundes zu erfüllen, damit der Bund dieser Verpflichtung entsprechend nachkommt. Denn im Bereich der Förderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes, wo der Bund momentan auch die Bewertungskriterien weiterentwickelt, was die standardisierte Bewertung betrifft, haben wir keine Zusage, dass tatsächlich eine Finanzierung erfolgt. Neben den quantifizierbaren verkehrlichen Wirkungen müssen – und in dieser Diskussion und in diesem Spannungsverhältnis befinden wir uns – auch Umwelt- und Klimawirkungen, auch übergeordnete politische Zielsetzungen adäquat Berücksichtigung finden. Das kann nicht einfach mit einem Federstreich auf die Länder übertragen bzw. abgewälzt werden. Ich würde mich freuen – wir sind ja auch im Austausch mit den sächsischen Kollegen, die das Projekt auch als wichtig erachten, aber dem Ganzen nicht solch eine hohe Priorität beimessen –, wenn noch in den letzten Tagen bis zur Bundestagswahl einige Abgeordnete der die Bundesregierung tragenden Fraktionen vielleicht auch ihren einzelnen Einfluss geltend machen, um Bundesminister Scheuer und damit auch die Bundesregierung noch mal daran zu erinnern, welche Pflichten sie eingegangen sind. (Beifall DIE LINKE) Selbstverständlich werden wir in dieser Angelegenheit weiter ganz intensiv nicht nur mit unseren sächsischen Kollegen, sondern auch mit dem Bund verhandeln. Aber alles in allem ist mir und der Thüringer Landesregierung die MDV-Verbindung viel zu wichtig – es ist ein langfristiges Projekt, an dem wir lange arbeiten –, um das jetzt mal eben für eine schnelle Wahlkampfrhetorik am heutigen Tag hier miteinander zu diskutieren. (Beifall DIE LINKE) Alle anderen, denen weiterhin an einem sachlichen Austausch gelegen ist – das tun wir im Ausschuss, das tun wir auch in den verschiedenen Arbeitskreisen mit der DB und mit den Kollegen aus den anderen Bundesländern –, sind herzlich zu einem Dialog und weiterem Beraten und Arbeiten an der MDVVerbindung eingeladen. Aber dafür brauchen wir keine Wahlkampfrhetorik, die kurzfristig ist und nicht nachhaltig. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗