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Laura Wahl

GRÜNE 21.07.2021 Sitzungen 7/53

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Thüringer Interessen bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle schützen“

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir beschäftigen uns in dieser Aktuellen Stunde mit den Hinterlassenschaften eines jahrzehntelangen energiepolitischen Irrwegs, eines Irrwegs, den sowohl die DDR, als auch die BRD mit dem Aufbau einer nuklearen Wirtschaft in den 60er-Jahren beschritten haben, eines Irrwegs, der leider viel zu spät erst im nächsten Jahr mit der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke enden wird. Erst dann wird kein weiterer hochgiftiger Atommüll mehr anfallen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um zu verhindern, dass von diesem Müll eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgeht, muss er nun für eine Million Jahre sicher verschlossen werden – ein Zeitraum, der jede Vorstellungskraft sprengt. Ich möchte Sie einmal kurz bitten, nachzudenken: Ist es vorstellbar, dass politisch über einen Standort für ein Endlager entschieden und dass das akzeptiert würde? Nein! Egal, wo ein solches Endlager hinkäme, überall gäbe es heftigsten Protest dagegen, weil niemand Lust auf radioaktive Abfälle in seiner Nachbarschaft hat. Das ist doch unbestritten. Genau deshalb ist das einzige Verfahren, was überhaupt eine Chance auf gesellschaftliche Akzeptanz hat, ein Verfahren, bei dem klar ist, dass nicht die politischen Motive ausschlaggebend sind, sondern bei dem mit einem transparenten, auch klar nachvollziehbaren wissenschaftlichen Kriterium der geologisch sicherste Standort in Deutschland ausgewählt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau das ist das Ziel des Verfahrens, das in der Endlagerkommission mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Ländern in harten Auseinandersetzungen gemeinsam erarbeitet wurde, aber am Ende in einem breiten Konsens dem Bundestag vorgelegt und dort mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen verabschiedet wurde. Als eine Partei, die ihre Wurzeln in der Anti-AKW-Bewegung hat, drücken wir uns nicht vor dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir finden es aber ziemlich befremdlich, dass sich nun ausgerechnet diejenigen der Verantwortung entziehen, die das Endlagerproblem durch ihre jahrzehntelange Unterstützung der Atomenergie doch überhaupt erst mit verursacht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beispielhaft ist hier das dreiste Verhalten der CSU zu nennen, die versucht hat, Bayern per Koalitionsvertrag aus dem Suchprozess auszuschließen. Die Thüringer Schwesterpartei schließt sich daran nahtlos an, indem sie bereits jetzt wissen will, dass das Thüringer Gebiet ungeeignet sei. Damit ist offensichtlich, dass sich die Thüringer CDU nicht an das von ihrer Bundespartei verabschiedete Standortauswahlgesetz halten möchte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier hat die CDU aber leider kein Alleinstellungsmerkmal. So erfindet beispielsweise die SPD ein Ausschlusskriterium, das es im Gesetz gar nicht gibt und auch nicht geben kann. Wie der Begründung zur Aktuellen Stunde zu entnehmen ist, sei im laufenden Verfahren das regionale Verursacherprinzip als Ausschlusskriterium nicht berücksichtigt worden. Im Klartext will die SPD, dass sich die Endlagersuche nur auf diejenigen Bundesländer beschränkt, in denen auch Atomstrom produziert wurde. Die größte Fraktion in diesem Landtag hat die CDU-/SPD-Auswüchse des Not-in-my-backyardPrinzips leider in der Vergangenheit schon in mehreren Pressemitteilungen durch die Variante „kein westdeutscher Atommüll nach Ostdeutschland“ ergänzt. Herr Kollege Markus Gleichmann hat sich heute aber sehr vernünftig in diesem Plenum geäußert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Das Problem ist, mit solchen fachlich unbegründeten Haltungen wird das gesamte Verfahren gefährdet und das, obwohl es eben keinen besseren Weg gibt. Darauf abstellen zu wollen, wer bisher von Atomstrom profitiert hat – das Verursacherprinzip, wie es die SPD nennt –, wird doch nicht dazu führen, dass in dieser Frage mehr Gerechtigkeit herrscht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Egal, wo ein Atomkraftwerk hinkam, ob es nach Stade oder nach Philippsburg kam, auch dort haben die Menschen dagegen demonstriert, weil sie – zumindest viele von ihnen – das Atomkraftwerk nicht in ihrer Nähe haben wollten. Zum Thema „Gerechtigkeit“: Auch, wenn das Endlager nach Niedersachsen käme, würden am Ende Hunderte von kommenden Generationen in der Nähe eines Endlagers leben, ohne jemals irgendetwas damit zu tun gehabt zu haben. Deshalb noch einmal: Es ist richtig und wichtig, dass der am besten geeignete Ort Deutschlands ausgewählt wird. Zu dem Verfahren der weißen Landkarte, was keine Gebiete vorab ausnimmt, bekennen wir uns daher als Anti-Atom-Partei Bündnis 90/Die Grünen ganz ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kritik am Verfahren ist aber durchaus berechtigt und gewünschter Teil des Prozesses. Es war zum Beispiel ein großer Fehler der BGE, die Landesbehörden und die Landesregierungen der betroffenen Bundesländer nicht über den Zwischenschritt der Methodenentwicklungsgebiete zu informieren. In einer weiteren Pressemitteilung erläutert die BGE zwar ihr Vorgehen, das ist jedoch nicht ausreichend. Die BGE möchte ich daher abschließend dringend auf eine weitere Festschreibung des Gesetzes hinweisen, nämlich dass die Suche in einem sich selbst hinterfragenden und lernenden Verfahren organisiert wird. Diese Kriterien seien ihr noch mal ins Stammbuch geschrieben. Die anderen Fraktionen rufe ich dazu auf, sich mit diesem hochkomplexen und kontroversen Thema sachlich zu beschäftigen. Ansonsten ist das Verfahren zum Scheitern verurteilt und einen Plan B haben wir nicht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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