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21.07.2021 Sitzungen 7/53

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie ganz herzlich begrüßen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, und ich begrüße die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ganz besonders heute nach der langen Strecke der Pandemie, die hinter uns liegt, oben auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler. Herzlich willkommen! Schön, dass offen ist! (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Tiesler. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Güngör. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Abgeordneter Gottweiss zeitweise, Herr Abgeordneter Walk zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff und Frau Ministerin Taubert entschuldigt. Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreter/-innen der Medien, sehr geehrte Gäste am heutigen Tag! Erlauben Sie mir einige Worte vorab. Seit Mitte Juli erreichen uns schlimme Nachrichten aus Teilen Deutschlands und benachbarten Ländern. Die Flutkatastrophe hat viele Tote gefordert, Tausenden Haus und Besitz genommen, Existenzen zerstört. Praktische Solidarität ist das Gebot der Stunde. Rund 180 Einsatzkräfte des Thüringer Katastrophenschutzes und der Thüringer Polizei sind mit ungefähr 60 Fahrzeugen in RheinlandPfalz im Einsatz, darunter der Polizeihubschrauber zur Vermisstensuche und auch acht Einsatzkräfte der psychosozialen und seelsorgerlichen Notfallversorgung. Hinzu kommen die Kolleginnen und Kollegen und die Technik vom THW. Um ein Zeichen des solidarischen Mitgefühls zu setzen, bitte ich Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben und einen Moment innezuhalten. Wir gedenken der Opfer der Flutkatastrophe in Deutschland und den Nachbarländern. Wir wünschen den Angehörigen und Freunden alle erdenkliche Kraft in dieser Zeit. Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die Nachrichten zur Flutkatastrophe sind ein geeigneter Gradmesser dafür, die Neuigkeiten aus Thüringen einzuordnen und zu bewerten. Vorgestern sollte über den Antrag zur Auflösung des Landtags abgestimmt werden. Ziel war es, durch eine vorgezogene Landtagswahl klare Verhältnisse für eine Regierungsbildung zu erreichen. Der Antrag wurde zurückgezogen. Eine vorgezogene Neuwahl wird es zunächst nicht geben. Ich kann nachvollziehen, dass sich viele Menschen in Thüringen eine vorgezogene Neuwahl gewünscht hätten. Ebenso kann ich nachvollziehen, dass vielen Abgeordneten diese Entscheidung ausgesprochen schwergefallen ist. Auch wenn der Vorgang verständlicherweise viel Aufmerksamkeit und auch Unmut erzeugte, können wir sicher sein, unsere Verfassung ist auch auf solche Situationen gut, sicher und stabil vorbereitet. Was Thüringen braucht, ist ein starkes Parlament, das unser Bundesland klug durch die Herausforderungen führt. Wir brauchen dafür einen verantwortungsvollen Umgang miteinander, der getragen wird durch Respekt. Denn was uns einen sollte, ist ein gemeinsames Ziel: das Vertrauen in dieses Parlament wieder zu stärken. In diesem Sinne wünsche ich uns allen gelingende und von Vernunft geleitete Plenumstage. Vielen herzlichen Dank. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, die gestrige Ankündigung von Frau Abgeordnete Dr. Ute Bergner hat dazu geführt, dass ich mich veranlasst sah, eine Ältestenratssitzung durchzuführen. Sie hat angekündigt, die Fraktion der FDP verlassen zu wollen. Im Ergebnis dieser Beratung ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass die Fraktion der FDP ihren Fraktionsstatus behalten kann, weil ihr Fraktionsaustritt erst mit Wirkung zum 6. September 2021 – also nach dem Ende der parlamentsfreien Zeit – wirksam werden soll. Ein paar allgemeine Hinweise zu unserer Sitzung: Mit Blick auf die fortwährende Corona-Pandemie, bei der gegenwärtig die Delta-Variante dominiert, bitte ich Sie weiterhin zum Schutz vor Infektionen eindringlich, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder sogar eine FFP2-Maske zu tragen. Davon ausgenommen bleibt der eigene Sitzplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Unter Berücksichtigung von arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben werden wir die Plenarsitzungen weiterhin alle zwei Stunden für 20 Minuten für eine Lüftungs- und Erholungspause unterbrechen. Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Ihnen vorliegende vorläufige Tagesordnung in der Einladung vom 14. Juli 2021 weicht im als Ziffer I gekennzeichneten Teil von der sonst üblichen Aufstellung der vorläufigen Tagesordnung nach Maßgabe des § 21 Abs. 1 der Geschäftsordnung ab. Unter Ziffer I sind diejenigen Tagesordnungspunkte zusammengefasst, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/3768, zu Tagesordnungspunkt 6 die 7/3765, zu Tagesordnungspunkt 37 die 7/3788, zu Tagesordnungspunkt 38 die 7/3759, zu Tagesordnungspunkt 42 die 7/3779 und zu Tagesordnungspunkt 53 die 7/3773. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 45 hat die Drucksachennummer 7/3811. Da der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport erst heute beraten hat, kann die Beschlussempfehlung erst im Laufe des heutigen Tages bereitgestellt und verteilt werden, sodass unter Einhaltung der Frist gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Ein Aufruf davor würde eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraussetzen. Diese kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Erhebt sich Widerspruch dagegen, den Tagesordnungspunkt 45 unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung erst am Freitag aufzurufen? Das kann ich nicht erkennen, dann verfahren wir so. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 15 in der Drucksache 7/2358 wurde von der Fraktion der FDP zurückgezogen. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 27 in der Drucksache 7/3730 wird im Einvernehmen mit den antragstellenden Fraktionen bis zu den nächsten Plenarsitzungen zurückgestellt. Die Tagesordnungspunkte 36 a bis e, 43 a und b und 44 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 30, 31, 32 und 33 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Soweit es notwendig werden sollte, kann die Wahl zu Tagesordnungspunkt 33 für eine Wahlwiederholung am Freitag nach der Mittagspause erneut aufgerufen werden. Während der Auszählung der Stimmen findet die Fragestunde statt. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Wahlen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie auch weiterhin geheim und als Blockwahl durchzuführen. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 30 die 7/3800, zu Tagesordnungspunkt 32 die 7/3801 und zu Tagesordnungspunkt 33 die 7/3802. Noch nicht eingereicht wurden Wahlvorschläge für die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der beiden Untersuchungsausschüsse zu den Tagesordnungspunkten 30 und 31. Zu Tagesordnungspunkt 38 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/3783 bereitgestellt und verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 34, der Fragestunde, die morgen nach den Wahlen aufgerufen wird, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 7/3697, 7/3703, 7/3716, 7/3717, 7/3723, 7/3724, 7/3737, 7/3738, 7/3742, 7/3743, 7/3754, 7/3755, 7/3758, 7/3760, 7/3761, 7/3763, 7/3764, 7/3766, 7/3778, 7/3780, 7/3781, 7/3782, 7/3785, 7/3786, 7/3787. So weit zu diesem Tagesordnungspunkt. Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 19. Juli 2021 ein konstruktives Misstrauensvotum nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen beantragt. Dies kann nur dadurch geschehen, dass der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger wählt. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen mindestens drei, dürfen jedoch höchstens zehn Tage liegen. Wie Sie der Unterrichtung in der Drucksache 7/3806 entnehmen können, hat die Fraktion der AfD vorgeschlagen, die Wahl in der Plenarsitzung am Freitag durchzuführen. Damit würde einerseits der Verfassungspflicht Genüge getan werden und andererseits wäre keine weitere Plenarsitzung notwendig, die in der parlamentsfreien Zeit liegen müsste. Erhebt sich vor diesem Hintergrund Widerspruch, die Wahl am Freitag aufzurufen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Also findet die Wahl am Freitag nach der Mittagspause statt. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 8 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. So weit die Einleitung zu unserem Plenum. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Gibt es Ergänzungen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Protokoll ↗