Laura Wahl
f) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ehrenamtliches Engagement der Menschen in Thüringen würdigen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Meißner, Sie fragen, wie wir die Ehrenamtlichen nach dieser Pandemie motivieren können. Das kann ich Ihnen gerne sagen: indem wir jetzt das Staatsziel Ehrenamt auf den Weg bringen, nachdem in der Anhörung fast einhellig von den Verbänden die Meinung geäußert wurde, dass dies eine enorme Wertschätzung ihrer Arbeit bedeuten würde.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber ich muss ganz ehrlich sagen, das Verhalten Ihres Kollegen Zippel oder auch die kollektive Abwesenheit Ihrer Fraktion bei der Einbringungsrede meiner geschätzten Kollegin Anja Müller sagt weitaus mehr aus über Ihre konkreten Ambitionen zur Förderung des Ehrenamts, als Sie es in hundert schönen Worten ausdrücken können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Was macht den Unterschied zwischen einem Ort, an dem man bloß wohnt, und einem Ort, wo man sich wohl- und heimisch fühlt? Es sind vor allem die persönlichen Kontakte und ein Gemeinschaftsgefühl, das dann entsteht, wenn man gemeinsam an Projekten arbeitet, die Freude, wenn man jeden Morgen an einem Baum vorbeigeht, den man selbst mit den Nachbarn/Nachbarinnen gepflanzt hat, oder die Freude, wenn das Jugendhandballturnier ein großer Erfolg war und alle gemeinsam dazu beigetragen haben. Es sind diese Momente der Gemeinsamkeit, die unsere Städte und Dörfer nicht zu funktionalistischen Wohn- und Arbeitsorten, sondern zu liebenswürdigen Lebensorten machen. Da sind wir uns einig. Vieles in Thüringen lebt und besteht nur dank des Ehrenamts. Es ist das Engagement vieler Thüringerinnen und Thüringer, das den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ermöglicht und oft überhaupt erst schafft. Dies geschieht in Beratungsstellen, Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern, spontanen Vereinigungen wie in althergebrachten Verbänden. Ehrenamt ist überall, auch in der Corona-Pandemie, die auch unser gesamtes gesellschaftliches Leben vor besondere Herausforderungen gestellt hat. Und überall sind Menschen in Thüringen bereit, sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen, in Testzentren oder einer Nachbarschaftshilfe und an vielen anderen Stellen. Das hat sehr deutlich gemacht: Freiwilliges Engagement ist die Säule der Gesellschaft, die für Werte, Zusammenhalt und Fürsorge für die Gemeinschaft und das soziale Miteinander steht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben im Verfassungsausschuss im vergangenen Herbst eine umfassende Anhörung über das Ehrenamt gehabt, mit dem Ziel, seine Förderung als Staatsaufgabe zu verankern. In Präsenz oder schriftlich haben viele Verbände stellvertretend für die vielen teilgenommen, die mit demselben Elan und derselben Leidenschaft für Anliegen und Belange arbeiten, wovon die gesamte Gesellschaft profitiert. In der Sitzung des Verfassungsausschusses vom 11. September 2020 wurde die Studie „Ehrenamtliches Engagement im ländlichen Raum Ostdeutschlands“ angesprochen, welche wenige Wochen später auch öffentlich präsentiert wurde. Auch aus dieser Studie lässt sich entnehmen, dass „die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen“, „mit dem Wunsch zum Gestalten [einhergeht], was jedoch auch finanzielle Ressourcen erfordert. Nicht bloß Fahrgeld!“ Dieser Satz enthält meines Erachtens einige wichtige Elemente, welche die Notwendigkeit zeigen, dass das Ehrenamt seinen Platz in der Thüringer Verfassung und darüber hinaus auch in der einfachen Gesetzgebung findet. Die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Teil von Gestaltungsprozessen zu sein, verdient Anerkennung und Förderung der Gesamtgesellschaft, und das nicht nur als Dankbarkeitsgeste, damit Ehrenamtliche sich weiterhin um wichtige Belange kümmern können. Nein, die Anerkennung und die Förderung der Gesamtgesellschaft gehen aus der Erkenntnis heraus, dass Ehrenamt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit die Gesamtgesellschaft selbst fördert. Mehrere Angehörte im Verfassungsausschuss haben uns klar gesagt, dass allein die Tatsache, dass eine Anerkennung des Ehrenamts in die Verfassung aufgenommen würde, ihnen den Rücken stärkt. Dazu gehören auf einfachgesetzlicher Ebene wichtige Neuerungen, die – ich zitiere wieder – „über das bloße Fahrgeld hinausgehen müssen“. Das Ehrenamt braucht unsere besondere Unterstützung und Rückendeckung, denn es ist mitunter auch mit erheblichen Belastungen verbunden. Unter anderem den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen verdanken wir als Gesellschaft sehr viel – das kam auch schon zur Sprache. Im Rahmen der Einsätze kann es auch immer wieder zu sehr belastenden und verstörenden Situationen kommen, wie es leider erst kürzlich in Erfurt der Fall war, wenn es zum Beispiel nicht einmal gelingt, eine Person zu retten oder man im schlimmsten Fall sogar eine Kameradin oder einen Kameraden verliert. Feuerwehrfrauen und -männer brauchen dann die besondere Unterstützung von uns allen und müssen wissen, dass wir hinter ihnen stehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen noch mal meine Frage zum Schluss an die CDU-Fraktion: Sind Ihnen Ihre Maximalforderungen auf dem Gebiet des Finanzverfassungsrechts und ein stures Beharren darauf so wichtig, dass Sie lieber den Thüringerinnen/Thüringern den Rücken kehren? Frau Müller und Frau Marx haben das bereits deutlich gemacht: Wir können lange über finanzrechtliche Unterschiede zwischen Wahrnehmung und Übertragung von Aufgaben diskutieren, aber am Ende wird Ihre Kompromisslosigkeit hier leider im schlimmsten Fall dazu führen, dass es weniger Thüringerinnen und Thüringer gibt, die die Aufgabe des Alltagslebens tatsächlich wahrnehmen und das Ehrenamt fortführen. Das wäre doch sehr bedauerlich. Deswegen liegt es ganz klar an Ihnen hier, liebe CDU, den Weg freizumachen für die Verfassungsreform.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
