Dorothea Marx
f) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ehrenamtliches Engagement der Menschen in Thüringen würdigen“
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu der vermeintlichen Nebelkerze, nämlich dieses Ehrenamt in die Verfassung aufzunehmen, möchte ich hier mal aus der Internetseite des Thüringer Feuerwehr-Verbands vom 02.09.2020 zitieren. Dort hatten sich nämlich die Feuerwehrleute schon gefreut. „Thüringer Feuerwehr-Verband-Forderung“ – ich lese vor – „wird verbindlich als Staatsziel in die Thüringer Verfassung eingehen“. „Wir gaben den Startschuss im vergangenen Jahr“ – ich zitiere weiter – „mit unserer Forderung der Aufnahme von Schutz und Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in die Thüringer Verfassung. Platziert in unserer Politischen Agenda zur Landtagswahl, gaben der Thüringer FeuerwehrVerband und der Landessportbund Thüringen dem Ganzen mit einer gemeinsamen Erklärung ein deutliches Fundament und zudem eine öffentlich wirksame Kulisse.“ Aus der Stellungnahme, die dann eingereicht wurde hier in der Landtagsanhörung: „Wir sind sehr erfreut, dass die gemeinsame Initiative unseres Verbands zusammen mit dem Landessportbund Thüringen zur ‚Aufnahme von Schutz und Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in die Thüringer Verfassung‘ mit der Einbringung der Gesetzentwürfe Früchte getragen hat. Wir danken allen Abgeordneten, die sich hierfür eingesetzt haben.“ Und weiter heißt es immer noch auf der Netzseite des Thüringer Feuerwehr-Verbands: „Der ‚Schutz und Förderung des Ehrenamts‘ wird als Staatsziel in die Thüringer Verfassung eingehen. Wir nahmen nochmals in einer Anhörung des Verfassungsausschusses im Thüringer Landtag Stellung. Zuvor war die Forderung, die auch von weiteren Organisationen unterstützt wird wie der ‚Ehrenamtsstiftung‘ mehrmals Thema im Thüringer Landtag. Mittlerweile steht das Signal auf ‚Grün‘. Wir können auf diesen Erfolg zurecht [sic] stolz sein.“ Das schreibt der Thüringer Feuerwehr-Verband.
(Beifall DIE LINKE)
Das teilen wir und dem schließen wir uns an. Deswegen ist es schon sehr wichtig – Herr Czuppon, da liegen Sie jetzt falsch –, auch dem Thüringer Feuerwehr-Verband, dass diese Erfolgsmeldung, die hier verkündet wurde, dann auch wahr wird.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das ist
noch keine Erfolgsmeldung!)
(Unruhe AfD)
Denn Sie kommen dann auf Ihren netten, kleinteiligen Gesetzentwurf zurück und beschweren sich noch mal, dass wir es abgelehnt haben, dass man Sozialversicherungsbeiträge für Feuerwehrbeschäftigte subventioniert, als ob es irgendjemanden gäbe, der vor Ort nicht gern Feuerwehrleute einstellt, weil das Ehrenamt natürlich auch von Arbeitgebern geschätzt und gefördert wird. Damals, um nur eine Sache noch mal herauszugreifen, habe ich Ihnen von hier vorn auch schon gesagt, mit direkten Zuschüssen, mit Ehrenamtsförderung, mit Feuerwehrrente, mit Ehrengaben für lange Tätigkeit tun wir mehr für die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr als mit solchen verschwurbelten Ideen, die hier zu Recht eine Ablehnung erfahren haben. Ich komme zurück auf das, was der Feuerwehr-Verband uns ins Stammbuch geschrieben hat und was auch Gegenstand der Anhörung war. Das neue Staatsziel soll zum Ausdruck bringen, dass das freiwillige bürgerschaftlich geprägte Engagement für die Gesellschaft wesentliche Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist – das wissen wir alle, aber wir würden es auch gern mal in der Verfassung festgeschrieben haben. Denn das ist das, was auch die Verbände gefordert haben, die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist ausdrücklich hervorzuheben. Das zielt darauf ab, nicht nur irgendwie Sonntagsreden zu führen, sondern dass ein Staatsziel den Freistaat nach Artikel 43 der Verfassung verpflichten würde, sein Handeln an diesem neuen Staatsziel auszurichten und seine Verwirklichung anzustreben. Dazu könnten beispielsweise Initiativen des Gesetzgebers zählen, dass die Kommunen dann auch konkretere Aufgaben gefördert bekommen bei der Unterstützung der Feuerwehren, dass wir die Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für das Ehrenamt ausbauen, um es zu stärken, aber dass wir eben auch – das war ein wichtiger Punkt der Anhörung – Ehrenamtliche davor schützen müssen, dass sie quasi hauptamtliche Aufgaben nur billig erledigen sollen – ich vereinfache hier etwas. Zudem kommt es jetzt gerade in diesen Zeiten auch dem Ehrenamt auf eine auskömmliche und längerfristige finanzielle Unterstützung an, also direkte Unterstützung. Weil das alles so ist – und das hätten Sie auch wissen können, weil ja auch Ihre Fraktion im Verfassungsausschuss vertreten ist –, appelliere auch ich von dieser Stelle an die CDUKolleginnen und Kollegen, das jetzt nicht in diesem ‑ Korb untergehen zu lassen, weil wir uns bei der Konnexität bisher nicht auf Ihre Forderung einigen konnten. Wir haben im bisherigen Einigungskatalog die Altersdiskriminierung, das Verbot derselben, die Förderung des Ehrenamts, die Nachhaltigkeit, die gleichwertigen Lebensverhältnisse drin. Das ist wichtig für unsere Bürgerinnen und Bürger. Klar, man schachert, man bildet irgendwelche Verhandlungspakete, aber ich glaube, für dieses Mikado und für dieses In-Haftung-Nehmen ist draußen wenig Verständnis da. Auch ich würde mich sehr freuen, wenn wir die Verfassungsänderung, über die sich der Feuerwehr-Verband – wie gesagt – schon offiziell gefreut hat, dann auch Wirklichkeit werden lassen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
