Dirk Adams
a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland in Thüringen endlich umsetzen – Klage gegen den Bund auf den Weg bringen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Möller, Orte der Hoffnungslosigkeit sind nie eine gute Antwort und nie eine gute Idee, nicht bezogen auf Menschlichkeit und im Übrigen auch nicht bezogen auf Sicherheits- und Innenpolitik, das sollten Sie mittlerweile wissen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befassen wir uns in der heutigen Aktuellen Stunde mit dem Thema „Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland in Thüringen endlich umsetzen – Klage gegen den Bund auf den Weg bringen“. Vor gut einem Jahr, am 2. Juni 2020, hat die Landesregierung eine Thüringer Aufnahmeanordnung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes beschlossen. Angesichts der dramatischen humanitären Zustände in den Aufnahmelagern auf den griechischen Inseln wollte die Landesregierung ein Zeichen setzen und bis zu 500 besonders schutzbedürftige Personen aus den Lagern aufnehmen. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich nach Auskunft des UNHCR rund 26.500 Flüchtlinge, Geflüchtete und Asylbewerber auf den Ägäischen Inseln auf. Etwa die Hälfte davon lebte auf Lesbos. Insbesondere das Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos geriet immer wieder in Kritik, da dort bereits seit Jahren fatale humanitäre Zustände herrschten. Das Lager war lediglich für knapp 3.000 Personen ausgelegt und noch vor einem Jahr mit nahezu 13.000 Menschen belegt, die teilweise bereits seit Jahren dort lebten. Diese massive Überbelegung führte zu katastrophalen hygienischen Zuständen, fehlenden medizinischen Einrichtungen, einer völlig unzureichenden sozialen Betreuung der Schutzsuchenden. Zelte und Hygienemöglichkeiten wurden von den Behörden nicht ausreichend bereitgestellt, sodass die Schutzsuchenden gezwungen waren, sich selbst Behausungen zu bauen. Auch eine Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln war nicht immer gewährleistet. Anlässlich dieser katastrophalen humanitären Zustände sah sich die Thüringer Landesregierung im Sinne einer solidarischen und menschenrechtsorientierten Migrationspolitik in der Pflicht, in einem angemessenen Umfang Hilfe und Unterstützung zu leisten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Durch die am 2. Juni 2020 vom Kabinett beschlossene Thüringer Aufnahmeanordnung für bis zu 500 Geflüchtete von den griechischen Inseln sollten insbesondere Familien mit Kindern, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Mütter mit ihren Kindern und allein reisende Frauen Schutz in Thüringen finden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bedauerlicherweise hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das für den Erlass der Aufnahmeanordnung notwendige Einvernehmen nicht erteilt. Das Bundesinnenministerium begründete seine Ablehnung insbesondere damit, dass die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes nicht erfüllt seien und durch unsere Aufnahmeanordnung die Bundeseinheitlichkeit nicht gewahrt werde. Diese Rechtsauffassung ist umstritten. Nach Einschätzung meines Hauses gewähren sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht den deutschen Bundesländern substanziellen Spielraum, um Maßnahmen zur Aufnahme von Geflüchteten aus humanitären Notlagen zu ergreifen. An der Stelle will ich noch mal auf Herrn Kollegen Malsch und auf Herrn Möller eingehen, die argumentiert haben, hier ginge es darum, Alleingänge zu verhindern. Darum geht es überhaupt nicht. Denn dieses Recht aus dem § 23 statuiert ja förmlich, für einzelne Länder einzelne Programme aufzulegen. Es geht nicht um Einheitlichkeit, es geht nicht darum, dass der Bundesrat beschließt, alle Länder dürfen jetzt oder alle Länder sollen jetzt. Sondern es geht darum, als selbstbewusstes Bundesland zu sagen: Hier wollen wir helfen, auch als kleines Bundesland – und der Freistaat Thüringen ist ein kleines Bundesland – angemessen Hilfe zu leisten. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Ziel dieser Landesregierung. Eine mit Thüringen vergleichbare Konstellation findet sich in Berlin – auch das ist schon angesprochen worden. Auch hier verweigerte das Bundesinnenministerium sein Einvernehmen zu einer vom Berliner Senat beschlossenen Landesaufnahmeanordnung, welche ebenfalls die Aufnahme von Geflüchteten von den griechischen Inseln vorsieht. Das Land Berlin hat zwischenzeitlich eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bund mit dem Ziel der Erteilung des notwendigen Einvernehmens nach § 23 Abs. 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes eingereicht. Ob Thüringen ebenfalls Klage gegen das versagte Einvernehmen einreichen wird, ist innerhalb der Landesregierung leider noch nicht abschließend entschieden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Bundesregierung konnte die dringende Notwendigkeit, besonders schutzbedürftige Personen aus den Lagern auf den griechischen Inseln zu evakuieren, nicht leugnen und hat mit verschiedenen Aufnahmeprogrammen reagiert. Der Freistaat Thüringen beteiligte sich daran. Im Rahmen dieser Aufnahmeaktion konnten bis zum März dieses Jahres insgesamt 177 Personen aufgenommen werden. Damit hat Thüringen in etwa doppelt so viele Geflüchtete aufgenommen, als nach dem Verteilschlüssel – dem Königsteiner Schlüssel – dem Freistaat zugefallen wären. Deshalb sage ich das an dieser Stelle ganz klar: Es war richtig, dass die Landesregierung so gehandelt hat, es war richtig, dass die Bundesregierung so gehandelt hat. Wir stehen bereit, die Bundesregierung bei solchen Aufnahmeprogrammen natürlich zu unterstützen, weil sie in besonderer Weise schnell helfen können und unkompliziert helfen können. Nichtsdestotrotz werden wir natürlich darauf drängen, unser Programm auch durchzusetzen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir, kurz auf die Entwicklung der Situation auf den griechischen Inseln derzeit einzugehen. Bereits seit der Errichtung der Aufnahmelager auf den griechischen Inseln herrschen unhaltbare und menschenrechtsverletzende Zustände für die dort untergebrachten Geflüchteten, die mit einer humanitären Migrationspolitik Europas nicht viel gemein haben. Diese Zustände mündeten in eine dauerhaft angespannte Situation und zahlreiche Proteste der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Lager. Im September des vergangenen Jahres hatten mehrere Brände das Aufnahmelager Moria auf der Insel Lesbos vollständig zerstört und über 12.700 Schutzsuchende, darunter 4.000 Kinder, wurden obdachlos. Auch hier wende ich mich noch einmal an Herrn Malsch und Herrn Möller, weil ich die unausgesprochenen Zwischenrufe förmlich schon hören kann.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist ja
gut!) Deshalb sage ich es ganz vorsorglich, Herr Möller. Überlegen Sie bitte, wie Sie entscheiden würden, wenn in einer beliebigen Stadt in einem beliebigen Wohnhaus in Deutschland jemand von den Bewohnern eine Brandstiftung vollzieht. Wie würden Sie den Bewohnerinnen und Bewohnern gegenübertreten? Würden Sie sagen: Einer von euren Mitbewohnern hat diese Brandstiftung begangen? Nein. Sie würden und müssten – und so handelt auch diese Landesregierung und so handelt Rot-Rot-Grün – immer Hilfe leisten für diejenigen, die obdachlos geworden sind, weil das anders mit unserer Aufnahmepolitik nicht zu vereinbaren ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nach dem Brand in dieser akuten Krise hatten internationale Organisationen, allen voran der UNHCR, gemeinsam mit NGOs die griechischen Behörden beim Aufbau eines neuen Notfallcamps auf Lesbos unterstützt. Trotz ständiger Verbesserungen ist auch in diesem neuen Camp die Lage unzureichend und als prekär zu bezeichnen. Vor allem die unzureichende Infrastruktur ist nach wie vor hochproblematisch. Nach Angaben des UNHCR leben aktuell noch immer mehr als 9.500 Menschen auf den Inseln der Ägäis, 7.000 davon in den fünf Aufnahme- und Identifikationszentren auf den griechischen Inseln. Zuletzt hat sich die Situation für Tausende Geflüchtete auf den griechischen Inseln aufgrund der Ausbreitung der Corona-Pandemie nochmals zugespitzt. In den überfüllten Camps ist es zum Teil nicht möglich, die Abstandsvorgaben einzuhalten. Zudem ist der Zugang zu Wasser, Hygieneartikeln und -produkten, Gesundheitsversorgung immer noch unzureichend. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine humanitäre und menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik ein. Das werden wir auch weiter tun und auch die Anregungen aus der FDP-Fraktion sind ja vollkommen richtig, dass wir hier immer noch mehr zu tun haben. Wichtig ist doch aber die Entscheidung, humanitär, menschenrechtsorientiert Geflüchtete aufzunehmen. Angesichts der Situation in den griechischen Aufnahmelagern bleibt aber unsere Forderung bestehen: Wir wollen unser Landesaufnahmeprogramm umsetzen, um den kleinen möglichen Beitrag des Freistaats Thüringen auch wirklich umsetzen zu können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
