thueringer-landtag.de ↗

Raymond Walk

CDU 07.05.2021 Sitzungen 7/46

Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zu den einzelnen Punkten des Antrags komme, will ich noch mal darauf hinweisen, dass wir die Debatte heute hier mit mehreren Kleinen Anfragen zum Themenkomplex „Videoüberwachung Thüringen“ begleitet haben. Vorredner sind schon darauf eingegangen. Wir wollten unter anderem in der Drucksache 7/1839 wissen, welche Orte denn die Bedingungen des § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Polizeiaufgabengesetzes in Thüringen erfüllen, also die besonders gefährlichen Orte sind. Jetzt sind wir schon bei einem wesentlichen Punkt, lieber Kollege Montag, es geht nicht um flächendeckende Videoüberwachung, sondern nur um Videoüberwachung an besonders gefährlichen Orten, also ein Ausdruck auch der Verhältnismäßigkeit, die wir immer im Blick haben müssen, wenn wir das auch verfassungsrechtlich betrachten. Drei Orte sind es in Thüringen: Erfurt, der Willy-Brandt-Platz, die Magdeburger Allee und eben der mehrfach erwähnte Anger. Interessant war aber auch die Antwort der Landesregierung auf meine Frage, welche Studien der Landesregierung im Zusammenhang mit der Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens, insbesondere auch mittels Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen vorliegen und ob sie die vorliegende Erkenntnislage – Kollege Dittes – als ausreichend hinsichtlich ihrer Entscheidungsfindung ansehe. Auf die Anfrage sind Sie nicht eingegangen. In der Drucksache 7/1843 sieht die Landesregierung allerdings keine Notwendigkeit für weitere Studien in Thüringen. Die Aussage finde ich schon spannend. Ich glaube, so eine Studie würde uns wirklich weiterhelfen, wenn doch alle hier auf bundesweite Studien abstellen. Ich glaube, in Thüringen würde uns eine solche helfen. Stattdessen sagt die Landesregierung Folgendes: Sie verweist auf eine bundesweite Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“. Die soll Ende 2020 abgeschlossen sein und dann vorgestellt werden. Wir wissen inzwischen, Herr Staatssekretär, dass die Studie noch läuft und dass wir dort noch keine Erkenntnisse vorliegen haben. Deswegen will ich gern noch mal darauf abstellen und würde vorschlagen, wir werden es dann auch im Ausschuss diskutierten. Wir haben einen Landespräventionsrat. Ich finde die Einrichtung gut, dieser Landespräventionsrat war auch befürwortet. Das wäre doch ein lohnendes Projekt, sich genau mal mit diesem Thema zu beschäftigen, um dann auch aktuelle Erkenntnisse zu gewinnen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will auf unsere Punkte noch mal eingehen – nicht auf alle, aber auf die wesentlichen. Erstens: Der Landtag möge feststellen, dass die Mehrheit der Thüringer Bevölkerung die Anwendung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen als einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit befürwortet. Das ist mehrfach angesprochen worden. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja, aber falsch.) Auch laut „Thüringer Allgemeine“, die schon zitiert worden ist, hatten zwei Drittel gesagt, dass es ein konstruktiver Beitrag sein kann, nicht mehr und nicht weniger, und dass es auch zu einer Verstärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls führt. Das ist drei Jahre her, das stimmt. Deswegen habe ich gesagt, eine neue, aktuelle Studie hilft uns weiter. Ich will aber auch die letzte aktuelle Studie bundesweit zum Thema ansprechen. Danach ist belegt: 77 Prozent befürworten den – und jetzt kommt es – flächendeckenden Einsatz der Videokameras an öffentlichen Orten, also nicht nur punktuell an Kriminalitätsbrennpunkten, sondern flächendeckend. (Beifall CDU) 77 Prozent. Und in der Studie – damit alle noch mal nachlesen können, Kollege Dittes – „Digitale Technologien bei der Polizei in Deutschland“ ist es belegt. Klar ist uns aber auch – um das noch mal deutlich zu machen –, dass Videoüberwachung immer nur ein weiteres Hilfsmittel zur Prävention und auch zur Verfolgung von Straftaten sein kann, welches durch andere Maßnahmen selbstverständlich auch ergänzt werden muss. Wenn uns bei diesem Thema, wo wirklich völlig unterschiedliche Auffassungen hier von den Fraktionen vertreten werden, eines eint, dann ist es Folgendes – und das eint uns wirklich –: Die ausschließliche technische Überwachung für sich allein genommen kann natürlich keine Straftat verhindern und weder die sichtbare Präsenz von Einsatzkräften vor Ort noch Polizeibeamte in der Einsatzzentrale ersetzen. Genau das müssen wir natürlich auch im Verbund sehen. (Beifall CDU) Kurzum, Kollege Montag, Videoüberwachung ist eben kein Allheilmittel, jedoch ein Beitrag und ein Teil eines ganz komplexen Maßnahmenbündels in der kommunalen Sicherheitsarchitektur. Zweiter Punkt unseres Antrags: Videoüberwachung von besonders gefährdeten öffentlichen Plätzen – hier kommt es immer wieder – kann der Prävention von Straftaten dienen und hilft auch bei der Aufklärung von Verbrechen und steigert auch das Sicherheitsgefühl. Ich gehe gleich noch mal auf aktuelle Studien ein. Denn eines stimmt auch, Kollege Dittes, wenn wir über dieses Thema hier streiten – so soll es auch sein –: Die Wirksamkeit der polizeilichen Videoüberwachung ist in Literatur, Forschung und Fachkreisen wirklich zum Teil erheblich divergierend. Deswegen will ich mal einen Blick nach Sachsen oder nach Hamburg werfen. Da haben wir nämlich aktuelle Studien – weil Sie das mehrfach angesprochen haben –, zum Beispiel aus Görlitz aus September 2020 oder aus Hamburg aus dem letzten Jahr. Diese Studien belegen, dass dort in den überwachten Bereichen die Kriminalität zurückging. Beispiel Hamburg: Am Hansaplatz, St. Georg 16 Kameras; dort geht die Kriminalität um die Hälfte zurück, Rückgang bei der Straßenkriminalität 53 Prozent, Rückgang beim Drogenhandel 60 Prozent, Rückgang beim Taschen- und Trickdiebstahl 73 Prozent. Jetzt ein Blick nach Hessen. Die hessische Landesregierung hat nach meinem Kenntnisstand die umfangreichsten Erfahrungen, denn die machen Videoüberwachung seit 2014, also seit sieben Jahren in insgesamt 19 Städten. Vielleicht sind inzwischen noch ein paar dazugekommen. Und dort kommt man, auch das ist nachzulesen in der Drucksache 20/1202 beim Hessischen Landtag, zu folgendem Fazit – und ich will gern zitieren –: „Videoüberwachung von öffentlichen […] Plätzen [kann] neben der Prävention von Straftaten auch einen erheblichen Beitrag zur polizeilichen Einsatzbewältigung sowie zur Aufklärung von Straftaten leisten. Als Teil der Gesamtkonzeption“ – da sind wir wieder bei dem Punkt – „polizeilicher Maßnahmen ist die Videoüberwachung ein geeignetes Mittel,“ zum einen „das Aufkommen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an öffentlichen […] Plätzen zu minimieren,“ zweitens „Kriminalitätsbrennpunkte zu entschärfen,“ drittens „Angsträume zu reduzieren und […]“ letzten Endes viertens „das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen.“ (Beifall CDU) So die Aussage der Landesregierung in Hessen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will nochmal auf II. eingehen: Die rechtlichen und tatsächlichen und auch finanziellen Aspekte der Videoüberwachung zu überprüfen, ist Aufgabe der Landeregierung. Das wollen wir mit auf den Weg geben. Und letzter Punkt: Der Städte- und Gemeindebund hat in einer Pressemitteilung vom 8. August 2020 eine verstärkte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten gefordert. Damit komme ich zum Abschluss. Elmar Otto hat in der „Thüringer Allgemeine“ einen Kommentar verfasst, daraus würde ich auch gern noch mal zitieren: „Videoüberwachung auszuschließen hieße, aus ideologischen Gründen bei der Verbrechensbekämpfung nicht alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Das wäre fatal.“ – sagt er. Dieser Meinung kann ich mich nur anschließen. Ich freue mich auf die Diskussion im zuständigen Ausschuss und will noch mal in einem Satz zusammenführen: Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, jedoch ein Beitrag, ein Teil eines komplexen Maßnahmenbündels in der kommunalen Sicherheitsarchitektur. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Erörterung im Ausschuss mit den Fachleuten und Experten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

Alle Reden von Raymond Walk Protokoll ↗