Dorothea Marx
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, eins muss ich allerdings voranstellen, eine kleine Korrektur an den vorhergehenden Ausführungen: Eine flächendeckende Videoüberwachung ist in dem Antrag der CDU so nicht enthalten, sondern es geht um eine Ausweitung auf diese Gefahrenpunkte. Es ist also noch ein bisschen weg von China. Das will ich fairerweise hier festhalten. Dennoch ist von eigentlich allen Rednern und Rednerinnen schon gesagt worden, dass dann natürlich immer noch die Frage ist: Was passiert mit diesen Kameras und was bewirken sie tatsächlich? Was die Bürgerinnen und Bürger sich wünschen, ist eine erfolgreiche Interventionsstrategie. Die setzt sich normalerweise daraus zusammen, dass ich versuche, eine polizeiliche Präsenz vor Ort sicherzustellen, dass ich einen hohen Kontrolldruck an relevanten Orten habe und dass ich ein niederschwelliges, also auch schnelles Einschreiten bei Störungen und Straftaten garantieren kann. Das ist nun die Frage: Kann Videografie dabei helfen? Kollege Walk, Sie haben in der Begründung Ihres Antrags nun die erneute Entglasung – nimmt man diesen Polizeifachausdruck – in Jena angeführt. Möglicherweise kann man das mit der Videokamera sofort sehen und dann auch Einsatzwagen hinschicken. Aber ich denke, gerade bei solch einer massiven Gewalteinwirkung, die auch mit Lärm verbunden ist, werden wahrscheinlich auch sehr schnell Anwohnermeldungen eingehen. Ob das dann sehr viel schneller ist, weiß ich nicht, aber dennoch. Es gibt die Überwachung schon. Es gibt viele Städte und Gemeinden, die auf ihren gefahrgeneigten Plätzen schon zu der Videotechnik greifen. Es darf aber kein leeres Versprechen damit verbunden sein. Deswegen gibt es verschiedene Botschaften, wenn man sich anschaut, welche Erfahrungen mit dieser Videoüberwachung gemacht werden, auch nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit. Das eine ist, dass auch Polizeikräfte selbst anmahnen und sagen: Wenn es darum geht, tatsächlich zu intervenieren und – wie es in Ihrer Überschrift heißt – Gefahrenabwehr zu betreiben und nicht nur im Nachhinein Taten aufzuklären, hilft uns das nur dann weiter, wenn wir tatsächlich Kräfte abstellen, welche die Aufnahmen live beobachten. Wenn ich diese Polizeikräfte nicht bereitstellen kann, die ständig auf diese laufenden Bilder schauen, dann kann ich, wie gesagt, erst im Nachhinein etwas auswerten. Oder ich versuche – auch das gibt es inzwischen, da gibt es beispielsweise ein Projekt in Mannheim – die sogenannte smarte Videografie zu verwenden. Das heißt, dass ich versuche, die Beobachtung durch IT-Technik, durch Algorithmen auszuwerten, verdächtige Bewegungsmuster herauszufiltern und dann darauf zu reagieren. Dann habe ich sozusagen einen technischen Beobachter. Dann kann man sagen: Okay, der Algorithmus sieht nicht alles. Auf der anderen Seite könnte ich sagen: Es ist datenschonend, denn da schaut keiner, wer da normal mit seiner Einkaufstasche, mit seinen Kindern oder seinen Freunden langläuft, sondern der filtert tatsächlich dann nur das raus, was verdächtig wirkt. Aber da gibt es natürlich auch große technische Probleme bei diesem Versuch der Datensparsamkeit. Beispielsweise hat man dann Probleme gehabt, ein Umarmen von einem Raufen auch wirklich unterscheiden zu können mit einer solchen Kamera. Also Grobmotorik – Schlagen, Treten, Fallen –, das kann so eine Maschine schon rausfiltern. Aber wie gesagt, wenn ich das beides nicht mache, also weder diese algorithmengestützte Beobachtung noch die Live-Betrachtung, dann ist tatsächlich die Videografie nur in der Nachschau zur möglichen Beweissicherung geeignet, aber halt nicht bei allen Delikten und auch nicht bei allen Delikten, von denen jedes eines zu viel ist, die jetzt hier aufgezählt worden sind von den verschiedenen zitierten Statistiken. Eine lustige Sache habe ich übrigens auch noch gefunden. Es gibt mittlerweile quasi schon ein Hacken, ein Hacks oder Hack-Angriffe auf solche öffentlichen Videokameras, die dann wiederum dazu führen, dass zum Beispiel in Berlin vor Kontrolleuren gewarnt wird, die man dann irgendwie visuell herausgefischt hat. Und dann gibt es da irgendwelche speziellen Underground-Apps und dann kriegt man mitgeteilt, in welche U-Bahn man besser nicht ohne Fahrschein einsteigen sollte. Alles das macht es nicht sehr einfach zu sagen, was Sie im Antrag aber fordern, dass man rechtliche tatsächliche Möglichkeiten prüft und unverzüglich umsetzt. Denn wie gesagt, da stehen ganz verschiedene Konzepte und Einsatzkonzepte, aber auch technische Modelle dahinter. Dennoch wollen wir uns hier dem Ganzen nicht verweigern, weil ich auch sehe, dass da ein Regelungsbedarf besteht, weil viele Kommunen und Städte diese Technik mittlerweile einsetzen. Dann hat es schon was für sich, zu sagen, wir schaffen hier mögliche, einheitliche Regelungen und gucken auch, wo kann man etwas besser machen. Aber wie gesagt, es hat sehr viele Seiten, diese Videotechnik einzusetzen. Das Wort „Video-Schatten“ ist auch schon gefallen. Das muss alles abgewogen werden, das geht nicht so richtig ratzfatz und vor allen Dingen kann man da nicht sagen, das ist es jetzt und das setzt sich landesweit um. Also wir werden da auch nicht auf die kommunalen Institutionen, auf die Stadträte, auf die Gemeinderäte verzichten und auch nicht darauf, was sie uns dann als spezielle Anforderung vor Ort zur möglichen Regelung mitgeben würden. Das kann eben auch vollkommen unterschiedlich gelagert sein. Wie gesagt, wir stimmen einer Überweisung zu, aber das Beste ist in dem Fall dann doch auch immer noch die klassische Polizeiarbeit, also Leute vor Ort haben und von Mensch zu Mensch eingreifen und dann kann man Straftaten am besten verhüten und nicht nur rückschauend und nicht nur technisch-visuell.
(Beifall SPD)
