Feierabend
c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Bedeutung des 8. März für Thüringen – Mehr als Blumen und Applaus“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich mit den Sätzen von Ariane Bemmer beginnen, mit denen sie ihren Artikel zum Internationalen Frauentag im „Berliner Tagesspiegel“ am Sonntag beendet hat, in dem sie Hillary Clinton aus dem Jahr 1995 zitiert hat. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich: Menschenrechte sind Frauenrechte und Frauenrechte sind Menschenrechte. Es gibt keinen einzigen Grund für eine Schlechterstellung von Frauen. Der Anspruch auf vollständige Gleichstellung von Frauen muss nicht begründet werden, er ist selbstverständlich. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, hören Sie diesen Satz nach, und dann fragen Sie sich: Was stimmt in diesem Land nicht? Warum müssen wir – müssen Frauen – auch 110 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, 72 Jahre nach Verabschiedung des Gleichstellungsartikels im Grundgesetz, nach 16 Jahren Kanzlerinnenherrschaft, warum müssen wir immer noch begründen, warum eine 100-prozentige Männerquote in Vorständen und Aufsichtsräten nicht mehr akzeptabel ist,
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wo gibt es
denn das?) warum es mehr Schutz für Frauen braucht, die von Ihren Männern misshandelt werden, warum ein Parlament nicht 31, sondern 50 Prozent weibliche Abgeordnete haben sollte? Frauen haben in diesem Pandemiejahr das Land am Laufen gehalten. Dafür möchte ich danke sagen: all den Frauen in den Krankenhäusern, den Pflegeeinrichtungen, den Supermärkten, im Gesundheitsdienst, den Ersatzlehrerinnen und Ersatzköchinnen, aber auch den Kolleginnen in Politik und Verwaltung. Ich möchte ihnen meinen großen Respekt aussprechen für ihre Arbeit, ihr Durchhalten und für das Immer-wieder-Lösungen-finden.
(Beifall DIE LINKE)
Dank und Respekt sind wichtig, aber sie verändern noch keine Strukturen. Was wir brauchen, ist der gemeinsame Kampf für tatsächliche Gleichstellung. Gleichstellung in der Entlohnung von gleichwertigen Tätigkeiten: Einen computergesteuerten Kran zu führen, ist heute nicht mehr anstrengender als einen Komapatienten im Bett zu pflegen. Gleichstellung in den Führungsetagen, weil dort die gesellschaftlich und ökonomisch wichtigen Entscheidungen getroffen werden. Gleichstellung in der Familienarbeit, weil Väter genauso gut Schulaufgaben erklären und auch Kinderpopos abputzen können. Die Liste ließe sich fortsetzen. Die Pandemie hat wie ein Brennglas gesellschaftliche Schieflagen aufgedeckt, die zuvor allen klar waren, denen sie klar sein wollten, die aber umso mehr aus dem Schatten der Unsichtbarkeit herausgetreten sind: Frauen, die doppelt so viel arbeiten, weil die Intensivpatienten sie brauchen, aber nach wie vor unterbezahlt sind. Frauen, die Homeoffice, Homeschooling, Corona-Koller und Kochtöpfe unter einen Hut bringen müssen und die sich nicht mal mehr von ihren Eltern helfen lassen können. Frauen, die jeden Tag im Lebensmittelmarkt an der Kasse sitzen, damit andere neben Homeoffice und Homeschooling ihre Kinder bekochen können. Der Anteil der Frauen, die sich allein um ihre Kinder kümmern, hat sich nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in diesem CoronaJahr von 8 auf 16 Prozent verdoppelt. Alle diese Frauen sind wertvoller denn je, denn diese Frauen fehlen, wenn sie ihre Aufgaben nicht wahrnehmen können. Dennoch führen wir 50erJahre-Diskussionen, dass Quoten falsch seien, weil Posten nach Leistung und nicht Geschlecht besetzt werden sollen. Das ist die alte Bundesrepublik der 50er-Jahre pur. Frauen sind per se nicht qualifiziert, sonst würden sie sich allein durchsetzen und brauchten keine Quote. Na, danke. Haben Sie sich schon mal gefragt, wie viele qualifizierte Männer in den Vorständen und Aufsichtsräten des Berliner Flughafens, von Schlecker oder Lehman Brothers waren?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Die halbe
SPD!) Die Pandemie geht zulasten der Frauen, weltweit wie national, ökonomisch, psychisch wie auch physisch. Die Charité in Berlin verzeichnet eine Zunahme der häuslichen Gewalt von 8 Prozent, und das ist nur das sogenannte Hellfeld. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, laut dem aktuellen Bericht der Kommission über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU, dem „report on gender equality in the EU“ vom 5. März 2021, verzeichneten die Mitgliedstaaten einen Anstieg der häuslichen Gewalt. So stieg beispielsweise die Zahl der Meldungen häuslicher Gewalt in der ersten Woche des Lockdowns in Frankreich um 32, in den ersten drei Wochen in Litauen um 20 Prozent. Irland verzeichnete einen Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt um das Fünffache und die spanischen Behörden meldeten einen Anstieg der Meldungen um 18 Prozent in den ersten zwei Wochen des Lockdowns. Thüringen unternimmt schon lange große Anstrengungen, um von Gewalt betroffene Frauen und Kinder mit einem Netz an Hilfeeinrichtungen zu unterstützen. Die jährlich vom Land zur Verfügung gestellten Mittel wurden stets erhöht. Mein Ministerium hatte während der Pandemie aufgrund des von Beginn an befürchteten Anstiegs häuslicher Gewalt mehrere aktuelle Abfragen zur Belegung und Situation in den Frauenschutzeinrichtungen in Thüringen durchgeführt. Sowohl hier als auch bundesweit gab es zunächst keine erhöhte Nachfrage an Frauenhausplätzen, was in der Öffentlichkeit als ausbleibende Gewalt interpretiert wurde. Mittlerweile sind sich die Fachleute sicher, dass sich das Dunkelfeld merklich vergrößert hat und sich die Frauen buchstäblich nicht aus ihrem Haus trauen. Es ist davon auszugehen, dass Frauen, die bereits vor der Krise in gewalttätigen Partnerschaften lebten, durch die verordneten Beschränkungen eine Zunahme der Gewalt erleben. Der Bericht der Charité zeigt: Auch in Deutschland haben die Kontaktbeschränkungen, Schul- und Kitaschließungen sowie Existenzängste aufgrund von Jobverlust und Kurzarbeit Familien und Partnerschaften stark belastet. Die unter Umständen ständige Anwesenheit des Täters oder der Mangel an persönlichen Kontakten sind Bedingungen, die den Zugang zu Hilfsangeboten erschweren. Insbesondere strukturelle Gewalt gegen Frauen begünstigt häusliche Gewalt. So führt beispielsweise wirtschaftliche Abhängigkeit von Frauen von ihren Partnern häufig dazu, dass Gewalt ausgehalten wird. Mit Lockerung der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen ist beim Einsatz- und Anzeigenaufkommen der Polizei und auch in der Frequentierung des Hilfssystems für von Gewalt betroffene Frauen eine Umkehr des Rückgangs zu verzeichnen. Hier ist es zu einem leichten Anstieg der Aufnahmen in Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, zu einem Anstieg der ambulanten Beratung gekommen und die Interventionsstellen haben uns einen erhöhten Beratungsbedarf von Frauen gemeldet, die nicht etwa ihren gewalttägigen Partner anzeigen wollten, nein, sie wollten Ratschläge, wie sie die angespannte Familiensituation deeskalieren können. Die durch die Corona-Krise bedingten Einschränkungen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen erfordern nach wie vor Flexibilität aller beteiligten Akteurinnen und Akteure. In Zusammenarbeit mit den Kommunen ist es gemeinsam gelungen, mit geeigneten Maßnahmen und zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln den Bedarfen der Frauen bei der Unterstützungsinfrastruktur, etwa durch die Ausstattung mit Schutzkleidung, Desinfektionsmitteln und digitaler Infrastruktur sowie bei Bedarf durch eine kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten, gerecht zu werden. Frauenschutzeinrichtungen nutzen die Möglichkeit des Bundesprogramms „Nachhaltiges technisches Empowerment von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern in der Corona-Krise“ (Hilfesystem 2.0), welches mit 3 Millionen Euro durch das BMFSFJ gefördert wird, um ihre technische Ausstattung zu verbessern, vermehrt Homeoffice für Mitarbeiterinnen in der kontaktlosen Beratung sowie den fachlichen Austausch über Videokonferenzen gewährleisten zu können. Eine Verbesserung der Situation sowohl für Mitarbeiterinnen als auch für Bewohnerinnen in den Frauenschutzeinrichtungen ergibt sich durch die Aufnahme in die Unterpriorisierungsstufe 2 zu § 3 der Corona-Impfverordnung. Personen der Gruppe 2.2 können seit dem 1. März Impftermine für den Zeitraum ab 6. März vereinbaren. Gleiches gilt für den Anspruch auf Testung mit Schnelltests gemäß § 4 Testverordnung. Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 02.02. besteht für die Frauenschutzeinrichtungen die Möglichkeit, den SARS-CoV-2Antigen-Schnelltest für die Laienanwendung einzusetzen. Dies ist künftig bedeutsam bei anstehenden Neuaufnahmen und noch nicht geimpften Frauen, auch wenn die Mitarbeiterinnen bereits durch eine Impfung geschützt sind. Thüringen steht mit anderen Bundesländern im stetigen Kontakt untereinander und mit dem Bund hinsichtlich der Prävention von häuslicher Gewalt innerhalb der jährlich stattfindenden Konferenzen der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Ein weiterer Informationsaustausch findet am Runden Tisch des Bundes und der Länder „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ statt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, EUweit sind 76 Prozent der Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Sozialfürsorge sowie 86 Prozent in der Pflege im Gesundheitswesen Frauen. Die Pandemie ging für Frauen in diesen Sektoren mit einem beispiellosen Anstieg der Arbeitsbelastung, Gesundheitsrisiken und Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben einher. Die Lockdowns haben erhebliche Auswirkungen auf unbezahlte Betreuungs- und Pflegearbeit, auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Frauen verbrachten durchschnittlich 62 Stunden pro Woche mit Kinderbetreuung – gegenüber 36 Stunden für Männer – und 23 Stunden pro Woche mit Hausarbeit – hier kommen die Männer nur auf 15 Stunden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in einer Zeit, in der aufgrund der Krise Weichen neu gestellt werden und sich Möglichkeiten für die Gestaltung einer geschlechtergerechten Zukunft ergeben, ist es besonders wichtig, dass sich viele engagierte Frauen einbringen. Eine stärkere Politikbeteiligung von Frauen und eine geschlechterparitätische Besetzung von Entscheidungsgremien sind erforderlich, um Geschlechteraspekte bei allen gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Weichenstellungen angemessen zu berücksichtigen. Seien Sie versichert: Wir als Frauenministerium und mit uns die gesamte Landesregierung werden das weder zum Internationalen Frauentag noch an den restlichen 364 Tagen im Jahr vergessen. Wir wollen uns für Frauen und deren Gleichstellung einsetzen. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
