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Robert-Martin Montag

FDP 10.03.2021 Sitzungen 7/37

a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Bedrohung bürgerlicher Rechte durch eine Corona-Teststrategie in Thüringen“

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich ist ein Lockdown – zumal ein gefühlter Dauer-Lockdown – schwierig. Er ist anstrengend, er nervt, er ist teilweise unerträglich und er hat auch seine Auswirkungen, nicht nur auf die Wirtschaft, sondern – wenn wir auf die Frage schauen – Anstieg bei häuslicher Gewalt, Anstieg des subjektiven Einsamkeitsempfindens, der psychischen Belastung, gerade bei Kindern. Trotzdem hält sich ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sehr vorbildlich an die empfohlenen und teilweise verpflichtenden Maßnahmen, die in der Verordnung stehen. (Beifall FDP) Sie tun das aus gutem Grund. Sie sind davon überzeugt, dass das Virus eine Gefahr darstellt, nicht nur für sich, sondern auch für andere. Tatsächlich gibt es einen Lichtblick, sehr verehrte Kollegen von der AfD, dass die Menschen recht schnell einen Teil ihres Alltags zurückbekommen. Da ist auf der einen Seite die Frage der Impfung. Wir haben aktuelle Studien, die sogar sagen, dass man danach nicht mehr ansteckend ist. Das war für viele problematisch. Deswegen gilt für uns der Grundsatz: Grundrechte sind keine Sonderrechte, jede Einschränkung ist hart zu begründen. Der zweite Punkt, warum ein Stück weit Licht am Ende des Tunnels bei der Einschränkung des Alltags ist: Das sind die von Ihnen kritisierten Schnelltests. Sie tun so, als ob – Sie vermischen das gern miteinander – Schnelltests und verpflichtende Schnelltests bei Besuch von Veranstaltungen, bei Besuch von Geschäften usw. vergleichbar mit einer Impfpflicht seien. Das ist es schon allein juristisch nicht, denn im Gegensatz zu einer Impfpflicht ist die Testpflicht durch das Infektionsschutzgesetz grundrechtskonform geregelt. Bei allen anderen Fragen sind wir als Freie Demokraten sehr kritisch, gerade mit dem Infektionsschutzgesetz. Im Bundestag haben wir oft genug dazu Stellung genommen, aber auch hier. Ich kann Ihnen kurz noch einmal sagen, warum das beides miteinander nichts zu tun hat. Wer ist denn eigentlich betroffen? Das sind die, die erkrankt, verdächtig oder ansteckungsverdächtig sind. Es gibt im § 29 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz eine Duldungspflicht bezüglich dieser Tests. Auch bei asymptomatischen Personen ist eine gesetzliche Pflicht zum Test als allgemeine Ermächtigung nach § 28 Infektionsschutzgesetz möglich. Das unterscheidet es von einer Impfpflicht, die wir nicht nur ablehnen, sondern immer abgelehnt haben. Das hat einen Hintergrund. Bei einer Impfung greifen Sie in die körperliche Unversehrtheit des Menschen direkt ein. Es gibt bei dem einen oder anderen – in sehr geringen Zahlen – auch Komplikationen. Deswegen ist dort zwingend ein aufklärendes Gespräch mit dem Patienten oder dem zu Impfenden notwendig. Nicht nur das. Er muss auch aktiv zustimmen. Auch das finden Sie in der geltenden Rechtslage. Allgemein verstehe ich die Herleitung der Problematik nicht. Das hat Kollege Schard schon gesagt. Sie lehnen die Verordnung dem Grunde nach ab. Wir kritisieren das auch an vielen Stellen stark. Sie lehnen Impfungen ab und nun auch die Tests. Nun ist meine Frage: Wie wollen Sie irgendwann zu einem normalen Leben zurückkommen? Ich frage mich: Was ist Ihr Weg aus der Krise? (Beifall FDP) Dabei gibt es genügend Dinge an der Landesregierung zu kritisieren, das haben wir auch oft genug getan. Wir haben MP Ramelow und sein Kabinett für den Zickzackkurs und das Kommunikationschaos, die Verunsicherung der Menschen, die daraus folgt, kritisiert. Auch die Frage des Nichtfesthaltens an dem Stufenplan, der seit Februar schon vorliegt, und auch von uns immer wieder gefordert wird: keine starren Inzidenzwerte, sondern dynamische Faktoren unter Bezugnahme beispielsweise auf die Auslastung der ITS-Kapazitäten, auf die Fortschritte der Impfung, die Belastung der Gesundheitsämter, eben die Fokussierung auch auf die betroffenen Altersgruppen, aber auch das Herausrechnen von lokalen, beherrschbaren Ereignissen aus den Gesamtinzidenzwerten. Das, meine Damen und Herren, ist der Schritt hin zu einer Normalisierung des Alltags. Unsere Vorschläge sind juristisch sauber, sie sind konkret und sie helfen, die Pandemie gemeinsam zu verbessern. Ich wünschte mir sehr, ich könnte das auch einmal über die Corona-Politik Ihrer Fraktion behaupten.

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