Dorothea Marx
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie unsere Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Denny Möller. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Maurer. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Präsidentin Keller, Frau Abgeordnete HennigWellsow, Herr Abgeordneter Liebscher, Herr Abgeordneter Malsch und Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt. Zunächst der allgemeine Hinweis: Der Ältestenrat hat sich in seiner zurückliegenden Sitzung am 2. März 2021 nochmals mit dem Thema „Lüftungspause“ befasst, die einerseits den Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmern eine Pause vom Tragen einer FFP2-Maske verschaffen und andererseits einen Luftaustausch hier im Sitzungssaal gewährleisten soll. Nach der dort getroffenen Verständigung werden wir, beginnend mit dieser Sitzung, nach einer Sitzungsdauer von 2 Stunden für jeweils 20 Minuten unterbrechen. Selbstverständlich tragen die amtierenden Präsidentinnen und Präsidenten auch weiterhin Sorge dafür, dass ein Redebeitrag möglichst nicht unterbrochen werden muss. Die ZweiStunden-Dauer gilt nur für die Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen und es obliegt Ihnen und ist selbstverständlich auch Ihr gutes Recht, auch früher zu Ihrer persönlichen FFP2-Lufthol-Maskenpause zu schreiten. Aber das ist eine Übereinkunft im Ältestenrat gewesen, um doch eine etwas vollständigere Ableistung der Tagesordnung gewährleisten zu können. Das Thema „FFP2-Masken“ führt uns zum Thema der Testung: Es konnte festgestellt werden, dass an den vorgelagerten PCR-Testungen doch verhältnismäßig wenige Kolleginnen und Kollegen des Hauses teilgenommen haben. Ich möchte noch mal eindringlich daran erinnern, dass diese Form der Testung nicht nur der sogenannte Goldstandard ist, sondern auch eine wirklich sehr viel höhere Sicherheit im Testergebnis mit sich bringt. Deswegen wäre es schön, und ich rege es noch mal an und bitte Sie eindringlich darum, diese vorgelagerte Testmöglichkeit mit PCR am Dienstag vor den Plenartagen zu nutzen. Die Redeliste führt jetzt Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wir kommen zur Besprechung der Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat dafür ausgesprochen, für diese Plenarsitzungen keinen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden soll. Die Tagesordnungspunkte 1 und 3 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da der zuständige Ausschuss noch nicht abschließend beraten hat. Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 2 c) wurde im zuständigen Ausschuss mit Zustimmung der Antragsteller für erledigt erklärt. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 2 a) hat die Drucksachennummer 7/2847 und zu Tagesordnungspunkt 2 b) die Drucksachennummer 7/2848. Zu Tagesordnungspunkt 2 b) werden ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/2864 und ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/2865 verteilt. Der Tagesordnungspunkt 2 a) wird in diesen Plenarsitzungen bereits zur dritten Beratung aufgerufen und nicht – wie irrtümlich in der Einladung ausgewiesen – zur zweiten Beratung. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 5 hat die Drucksachennummer 7/2858. Da der Verfassungsausschuss erst heute abschließend beraten hat, kann die Beschlussempfehlung erst im Laufe des heutigen Tages elektronisch bereitgestellt und verteilt werden, sodass unter Einhaltung der Frist gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Ein Aufruf davor würde eine Fristverkürzung voraussetzen. Ich gehe davon aus, dass sich kein Widerspruch dagegen erhebt, den Tagesordnungspunkt 5 unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung erst am Freitag aufzurufen. Oder gibt es Widerspruch dagegen? Das sehe ich nicht. Dann kommt dieser Punkt erst am Freitag zum Aufruf, dann verfahren wir so. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 8 hat die Drucksachennummer 7/2820. Da der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 9 erst heute nach der Plenarsitzung abschließend beraten wird, kann diese Beschlussempfehlung auch erst heute Abend elektronisch bereitgestellt und verteilt werden. Unter Einhaltung der Frist gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung kann der Tagesordnungspunkt daher auch erst ohne Fristverkürzung am Freitag zum Aufruf kommen. Ich möchte Ihnen auch hier vorschlagen, den Tagesordnungspunkt 9 unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung erst am Freitag aufzurufen. Gibt es Widerspruch gegen diese Verfahrensweise? Das sehe ich nicht. Dann ist auch dieser Tagesordnungspunkt auf den Freitag platziert. Der Tagesordnungspunkt 10 b) wurde von der Fraktion der CDU zurückgezogen. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 10 a) hat die Drucksachennummer 7/2859. Da der Haushalts- und Finanzausschuss ebenfalls erst heute abschließend beraten hat, kann auch diese Beschlussempfehlung erst im Laufe des heutigen Tages elektronisch bereitgestellt und verteilt werden, sodass unter Einhaltung der Frist gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung auch dieser Tagesordnungspunkt frühestens am Freitag zum Aufruf kommen kann. Ein Aufruf davor würde einer Fristverkürzung bedürfen. Erhebt sich Widerspruch dagegen, den Tagesordnungspunkt 10 a) ebenfalls erst am Freitag ohne Fristverkürzung aufzurufen? Das sehe ich nicht. Dann ist auch dieser Tagesordnungspunkt erst am Freitag zu behandeln. Die Tagesordnungspunkte 28, 29 und 30 werden in diesen Plenarsitzungen aufgrund der Regelung in § 55 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf jeden Fall aufgerufen. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 37 wurde von der Fraktion der CDU zurückgezogen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 87 und 88 werden morgen nach der Mittagspause und notwendigenfalls am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen findet die Fragestunde statt. Ich gehe davon aus, dass die Wahlen wie in den letzten Sitzungen geheim durchgeführt werden sollen? Dazu sehe ich Nicken. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 87 hat die Drucksachennummer 7/2839, der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 88 hat die Drucksachennummer 7/2840. Zu Tagesordnungspunkt 89, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 7/2714, 7/2719, 7/2738, 7/2741, 7/2751, 7/2762 bis 7/2767, 7/2781 bis 7/2783, 7/2785, 7/2788, 7/2791, 7/2798, 7/2799, 7/2801 bis 7/2803, 7/2806 bis 7/2809, 7/2821, 7/2822, 7/2824, 7/2825, 7/2828 und 7/2829. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu dem Antrag in Drucksache 7/1586 – Neufassung – zu Tagesordnungspunkt 41, zu Tagesordnungspunkt 53 und zu Drucksache 7/2100 zu Tagesordnungspunkt 60 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt.
