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Denny Jankowski

AfD 03.02.2021 Sitzungen 7/34

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, dank der Corona-Krise erleben wir geradezu eine Lawine in der Digitalisierung im Bildungssystem. Wo es früher mehr kritische Stimmen gab, die darauf hinwiesen, dass Vorsicht besser ist als Nachsicht, ist seit einigen Monaten mehrheitlich das Hohelied der Digitalisierung zu hören. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei Ihnen aber nicht mehr!) Digitalisierung kann den Bildungsprozess positiv beeinflussen, wenn sie sinnvoll und durchdacht eingesetzt wird. Sie kann aber auch, wenn sie falsch angelegt ist, den Bildungserfolg der Schüler hemmen. (Beifall AfD) Wir vertreten daher als Fraktion den Standpunkt, dass eine schlecht durchgeführte Digitalisierung in dem Schulsystem mehr Schaden verursacht, als sie kurzfristig nützt. (Beifall AfD) Was wir momentan erleben, ist ein von Aktionismus getriebener Ausbau der Digitalisierung im Bildungssystem. Aber auch hier gilt das Motto: „Die Krise ist kein guter Lehrmeister.“ Die momentane Umsetzung ist einfach Wahnsinn. Man macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Man kippt erst mal die Geräte in die Schulen, ohne dass die Lehrer wissen, was sie überhaupt damit anfangen sollen, ohne zu wissen, wer eigentlich die technische Betreuung übernehmen soll, und vor allem, ohne vorher zu prüfen, wo es eigentlich pädagogisch sinnvoll ist und wo man es vielleicht besser sein lassen sollte. Dass der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht nicht ganz unproblematisch ist, haben nicht zuletzt die Stellungnahmen von Prof. Spitzer, Prof. Lankau und Dr. Burchardt im Anhörungsverfahren zu den anderen Digitalisierungsanträgen im Bildungsausschuss gezeigt. Ja, manche Untersuchungen zeigen eine gesteigerte Motivation der Schüler, sich mit den neuen Medien zu beschäftigen. Aber die eigentlichen Lerninhalte werden deswegen nicht besser aufgenommen. Bisher waren auch noch in etlichen Studien seit Jahren weltweit keine langfristigen positiven Effekte von Digitalisierung im Schulsystem auf die Lernerfolge irgendwie nachweisbar – vielmehr genau das Gegenteil. Und wir sind hier nur bei den direkten Auswirkungen auf die Bildung. Hinzu kommen natürlich auch die negativen Folgen übermäßiger Mediennutzung auf die Kindesentwicklung, auf die ich in der ersten Lesung zur Gesetzesänderung näher eingegangen bin, angefangen bei der Zunahme von Kurzsichtigkeit infolge zunehmender Nutzung von Bildschirmmedien, einer Verkürzung der Aufmerksamkeitsspanne und Konzentrationsfähigkeit, (Heiterkeit SPD) bis hin zu einem erhöhten Suchtrisiko. Das sind nur einige wenige Aspekte, welche negativen Auswirkungen digitale Medien auf die Kindesentwicklung haben können. Zum Wohle der Kinder darf man davor nicht die Augen verschließen. Wir fordern daher mit unserem vorliegenden Gesetzesantrag, dass sichergestellt wird, dass die digitalen Medien nur altersgerecht in der jeweiligen Klassenstufe angewendet werden dürfen. Und nur zur Erinnerung: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt nicht umsonst Grenzwerte für die maximale Mediennutzungsdauer für Kinder und Jugendliche. So liegt der Grenzwert für die Nutzung von Bildschirmmedien im Grundschulbereich, also für die sechs- bis zehnjährigen Kinder, bei maximal 45 bis 60 Minuten pro Tag. Und nur zum Verständnis: Dieser Grenzwert gilt nicht nur im Zeitraum, in dem die Kinder in der Schule sind, sondern vor allem die Mediennutzung im privaten Bereich muss da mit einbezogen werden. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben keine Kinder, oder?) Unsere eingebrachte Änderung des Schulgesetzes soll sicherstellen, dass der aktuelle Forschungsstand hinsichtlich der Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ausgewertet und berücksichtigt wird. Gerade bei so einem sensiblen Thema wie der Bildung darf es keine Schnellschüsse geben – zum Wohle der Kinder. Und auch wenn die Staatssekretärin Frau Dr. Heesen wie bei der ersten Lesung des Gesetzes hier im November wieder betonen wird, oder diesmal vielleicht Herr Holter, dass der Kinder- und Jugendschutz natürlich immer beachtet wird und der Einsatz nur altersgerecht erfolgt, ist das momentan nicht der Fall. Was passiert denn gerade in Thüringen? Überall im Land werden momentan Tablets und Laptops an Grundschulkinder verteilt und das ist definitiv nicht altersgerecht. (Beifall AfD) Gerade in bildungsfernen Haushalten werden die Eltern es nicht leisten können, diese Geräte sicher einzurichten und die Benutzung durch ihre Kinder auch sicher zu begleiten. Die Kinder werden unter Umständen letztlich noch mehr Lebenszeit mit Daddeln vergeuden – aber gut, andere schaffen es so auch bis zum Ministerpräsidenten. Gerade bei jungen Schülern im Grundschulalter zeigt die Forschung aber eindeutig, dass die Nachteile der Digitalisierung deutlich größer sind als die vermeintlichen Vorteile. Das Tippen auf einer glatten Glasfläche mindert die Zeit, in der geschrieben, gezeichnet, geschnitten und gemalt wird. So langweilig es vielleicht auch sein mag, gehört aber die Wiederholung zum Lernprozess dazu. So ist der Mensch geschaffen, da ändert auch keine hübsch aufbereitete App irgendwas. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Auch in der App gibt es doch Wiederholung. Das ist doch eine pädagogische Methode!) In Grundschulen sollen vor allem die Kernkompetenzen vermittelt werden: schreiben lernen, lesen lernen und rechnen lernen. Dazu brauche ich keinen technischen Firlefanz. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ich bringe Ihnen mal so ein schönes Gerät mit und dann gucken wir uns das mal an!) In höheren Altersstufen sehen wir eher Möglichkeiten eines sinnvollen erweiterten Einsatzes von digitalen Medien. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben Ihre Rede auch noch auf der Schreibmaschine geschrieben, oder was?) Jedoch sollte der Mehrwert auch gegeben sein. Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck und eine binomische Formel am Whiteboard wird auch nicht automatisch besser erklärt als auf einer herkömmlichen Tafel. Uns ist wichtig, dass darüber nachgedacht wird, wo der Einsatz einen Mehrwert bringt und den Lernerfolg tatsächlich fördert. Dafür bedarf es zuerst pädagogischer Konzepte und klarer Vorgaben, wo und wie Digitalisierung im Bildungssystem sinnvoll ist. Anschließend geht es dann an die technische Realisierung und nicht wie derzeit, dass zuerst die Geräte in die Schulen gekippt werden und wir dann anschauen, wie wir sie am besten einsetzen können. (Beifall AfD) Natürlich ist auch die Frage des Datenschutzes ein Problem, gerade was den Umgang mit personenbezogenen Schülerdaten angeht. Es besteht die Gefahr, dass am Ende die Daten unserer Schüler irgendwo bei irgendwelchen Großkonzernen liegen, wo niemand weiß, welche Daten erhoben werden, wo niemand weiß, wer auf die Daten alles Zugriff hat, und wo vor allem niemand weiß, für was die Daten eigentlich verwendet werden. Und wenn ich derzeit überall in Thüringen höre, dass meistens Apple-Geräte für Schüler angeschafft werden, ist die Gefahr nicht abstrakt, sondern wirklich sehr real, gerade also Geräte eines dieser amerikanischen Großkonzerne, die bei der Erhebung solcher Daten komplett intransparent sind. (Beifall AfD) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen fordern wir im Gesetzesantrag, dass in § 25 des Schulgesetzes, der die Rechte der Schüler regelt, aufgenommen wird, dass insbesondere auch die Selbstbestimmung über und der Schutz der persönlichen Daten gegenüber Dritten geachtet werden sollen. Das betrifft aber nicht nur die Geräte, sondern vor allem auch die verwendeten Lernprogramme. Es muss sichergestellt werden, dass bei allen verwendeten Lernprogrammen oder Cloudlösungen keine Schülerdaten mitgeloggt werden und damit Lernprofile erstellt werden. Wir brauchen keine gläsernen Schüler hier in Thüringen. Schüler haben ein Recht auf Privatsphäre, und das vor allem auch im digitalen Raum. (Beifall AfD) Es geht uns mit dem Gesetzesantrag nicht darum, Digitalisierung im Bildungssystem komplett zu verhindern, auch wenn das einige Kollegen hier gern immer unterstellen wollen. Es geht darum, zu schauen, wo der Einsatz von Digitalisierung sinnvoll ist, wie kann sie altersgerecht eingesetzt werden, und vor allem, wo ist sie im Bildungsbereich wirklich dienlich. Momentan hat man aber den Eindruck, dass Digitalisierung mehr als Selbstzweck vorangetrieben wird. Ich möchte deswegen meine Rede mit einem Zitat von Dr. Burchardt beenden, welches ich sehr zutreffend finde: „Wir brauchen Bildung zur Bewältigung der Digitalisierung, aber keine Digitalisierung der Bildung.“ Vielen Dank. (Beifall AfD)

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