Robert-Martin Montag
Unterrichtung nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen hier: Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Anpassung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank, dass ich kurz zu einem unserer Anträge sprechen darf, um ihn zu begründen. „Wirkungsvoll, verlässlich, nachvollziehbar: Versäumnisse des Pandemiemanagements jetzt aufholen!“: Sie finden hier die Fortsetzung dessen, was wir als Freie Demokraten seit Ausbruch der Pandemie als unseren Auftrag verstehen. Wir wollen gemeinsam mit den hier versammelten Fraktionen tatsächliches Corona-Management, um die Bekämpfung der Pandemie wirkungsvoll zu gestalten, sodass Einschränkungen nur die kürzestmögliche Zeit gelten müssen.
(Beifall FDP)
Dafür gilt für uns ein Grundsatz bei der Qualität der Einschränkungen, die hier durch die Landesregierung, auch durch andere Landesregierungen und die Bundesregierung, in Kraft gesetzt werden. Bei dieser Qualität der Einschränkungen von Grundund Freiheitsrechten muss das Parlament das letzte Wort haben.
(Beifall FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute – bei einer Redelänge von teilweise nur 5 Minuten zu einer komplexen Frage –, ohne dass es letzten Endes qualitative Auswirkung auf die Frage hat, wie die Corona-Verordnung aussieht. Meine Damen und Herren, das halte ich, das halten wir als Freie Demokraten bereits seit einem Dreivierteljahr für einen Hauptgrund, dass vielen, einzelnen Maßnahmen die Legitimation fehlt.
(Beifall FDP)
Das Parlament muss den Anspruch haben, gestalten zu wollen und damit naturgemäß Verantwortung zu übernehmen. Sie haben dazu seit September den zweiten Gesetzentwurf der Freien Demokraten, wie eine solche Funktionsweise institutionalisiert aussehen kann, vorliegen. Dazu findet gerade eine Anhörung statt. Deswegen zum Antrag konkret: Er ist gedrittelt. Er hat zum einen konkrete Änderungswünsche an der aktuell geltenden Verordnung zum Gegenstand, unter anderem auch zu der Frage der Testung des Pflegepersonals oder des medizinischen Personals in Pflegeeinrichtungen. Hier ist man auch dank der Beratung der MPK einen Schritt weitergekommen. So ist zu entnehmen gewesen, dass diese Forderung von uns, die wir schon länger haben, jetzt auch in der nächsten Verordnung übernommen werden soll. Die zweite Ebene ist die: Was können wir, was muss die Landesregierung über das Verordnungsrecht hinaus beim Infektionsschutzgesetz besser machen, um besser zu kommunizieren, um sich am Ende nicht permanent selbst zu widersprechen? Hier spreche ich vor allen Dingen den Ministerpräsidenten an. Auch Sie haben die Verantwortung, klar und deutlich zu kommunizieren, auch wenn ich weiß, dass die Lage volatil und es in diesem Moment sicherlich nicht einfach ist, Mehrheiten zusammenzubringen. Der dritte Punkt ist: Wofür sollte sich Thüringen auf Bundesebene einsetzen? Ich will einen Punkt herausgreifen. Aus meiner Sicht ist die Frage essenziell, wie wir die Priorisierung beim Impfen inhaltlich gestalten. Das muss eine gesamtgesellschaftliche Entscheidung sein, wenn wir zu wenig Impfstoff haben und einzelne Gruppen priorisiert werden. Wir bleiben dabei: Auch das geht nicht über den Verordnungsweg. Hier fordern wir eine Diskussion im Deutschen Bundestag, damit dies auf gesetzlichem Weg geregelt wird, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Lassen Sie uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier deutlich das Signal senden, dass wir als Parlament nicht nur in der Lage sind, Mehrheiten für ein strategisches, zielgerichtetes und vor allen Dingen wirkungsvolles Pandemie-Management zusammenzubekommen, sondern lassen Sie uns auch Verantwortung wahrnehmen, damit diese Notsituation des Parlamentarismus endlich sein Ende findet. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
