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Volker Emde

CDU 21.12.2020 Sitzungen 7/32

d) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 für den Freistaat Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich berichte über den Verlauf und das Ergebnis der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses zu den Entwürfen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020, zum Haushaltsgesetz 2021, zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024. (Beifall SPD) Danke, ich versuche auch, es kurz zu halten so gut es geht, aber es war eine sehr ausführliche Beratung und das muss hier schon auch wiedergegeben werden. Es war auch eine sehr spannende Beratung. Ich bin ja schon ein paar Jahre im Parlament, aber so spannende und sehr extrem dynamische Haushaltsberatungen gab es selten. (Beifall SPD) Zeitweiliger Gegenstand der Haushaltsberatungen waren auch die Entwürfe für das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes und das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes. Diese beiden Beratungsgegenstände wurden von der Landesregierung am 1. Dezember zurückgezogen. Ferner war auch Gegenstand der Haushaltsberatungen der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes. Dieser wird allerdings heute im Plenum nicht behandelt und ich gehe davon aus, dass wir das im Februar-Plenum aufrufen werden. Zu beiden Gesetzentwürfen des Haushalts und des Nachtragshaushalts kamen gegen Ende des Beratungsverfahrens noch Ergänzungsvorlagen der Landesregierung hinzu, die es notwendig machten, das Verfahren weiter zu verdichten und das Ende der Beratungen zeitlich nach hinten zu verschieben. Sie alle wissen, dass unser ursprünglicher Zeitplan vorsah, dass wir heute schon damit durch wären. Die letzte Sitzung sollte am 18. Dezember sein. Das gesamte Verfahren musste unter den erschwerten Bedingungen stattfinden, die die aktuelle Corona-Pandemie erforderlich macht. Dies verkomplizierte die Verfahren und sorgte mit einer Steuerschätzung im September und dann noch einer folgenden im November für zusätzliche Dynamik. Bei allem Streit in der Sache möchte ich doch konstatieren, dass sich alle Beteiligten der Notwendigkeit der pünktlichen Verabschiedung eines Haushalts 2021 in dieser für Thüringen schwierigen politischen und durch Corona noch verschärften Situation bewusst sind. Dass ich trotz alledem nunmehr meinen Bericht erstatten und das Hohe Haus heute seiner Aufgabe als Haushaltsgesetzgeber fristgerecht nachkommen kann, ist dem zielorientierten Zusammenwirken aller Beteiligten zu verdanken. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Nun konkret zum Verfahren: Die vorgenannten Gesetzentwürfe, die Gegenstand der Haushaltsberatungen waren, wurden von der Landesregierung am 27. August vorgelegt, vom Landtag am 4. September 2020 in einer ersten Lesung gemeinsam beraten und an den Haushaltsausschuss überwiesen, der noch am selben Tag zusammenkam, um die Termins-, Anhörungs- und Verfahrensbeschlüsse zu fassen. Der Mittelfristige Finanzplan wurde mit Schreiben vom 1. Oktober 2020 an die Präsidentin des Landtags nachgereicht. Diese hat ihn dann sofort auf Basis unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsund Finanzausschuss weitergereicht und wir haben ihn in die Beratung einbezogen. Die genannten Beratungsgegenstände wurden insgesamt in zehn Sitzungen des Ausschusses behandelt, wovon sieben außerplanmäßigen Charakter hatten. Die Beratungen zum Haushalt 2021 begannen Mitte September dieses Jahres. Zu den Gesetzentwürfen wurden der Gemeindeund Städtebund Thüringen und der Thüringische Landkreistag schriftlich und mündlich angehört. Sie waren auch von Beginn an zu größtmöglicher Kooperation bereit. Das bezieht sich auf die Frage der Gesprächsbereitschaft, auf die Ermöglichung auch kurzfristiger Termine, es bezieht sich auch auf die Beantwortung bzw. Positionierung zu auftretenden Fragen, wofür ich den beiden kommunalen Spitzenverbänden im Namen des Haushalts- und Finanzausschusses ausdrücklich danke. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Auf entsprechende Nachfragen der Ausschussmitglieder im Rahmen der Beratungen lieferte uns die Landesregierung zahlreiche ergänzende Zuarbeiten zu einzelnen Haushaltstiteln. Dafür möchte ich der Landesregierung, insbesondere den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betreffenden Ministerien bereits an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank aussprechen. Die Zuarbeiten erfolgten umfangreich, zügig und exakt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Liebe Kollegen, die Beratungen konnten dank sachorientierter und konstruktiver Zusammenarbeit in der gebotenen Sorgfalt erfolgreich geführt und auch zügig abgeschlossen werden. Dafür danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, auch für ihre Geduld, wenn es einmal sehr viele Nachfragen gab oder wenn eine Beratung sich doch bis in die Abendstunden länger hineinzog. Es war aber aus meiner Sicht ein faires und durchweg sachbezogenes Diskutieren. Zu den wesentlichen Beratungsergebnissen möchte ich nun die Eckdaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2021 sowie des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 nennen: 1. Mit der vorliegenden Beschlussfassung wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung erhöhtes Haushaltsvolumen von 11,987 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2021 vorgeschlagen. Die Erhöhung gegenüber dem Regierungsentwurf beläuft sich entsprechend auf rund 600 Millionen Euro. 2. Der Entwurf der Landesregierung für den Nachtragshaushalt 2020 sah eine Kreditaufnahme über rund 1,8 Milliarden Euro vor, davon 826 Millionen Euro aufgrund konjunktureller Schwankungen gemäß § 18 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung und 995 Millionen Euro unmittelbar auf der Grundlage der pandemischen Notsituation. Im Ergebnis der Haushaltsberatungen verbleibt eine deutlich reduzierte Nettoneuverschuldung in Höhe von nur noch rund 1,27 Milliarden Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die Beratungen im Ausschuss in chronologischer Reihenfolge geben. Weil die Haushaltsberatungen auch in diesem Jahr sehr umfangreich waren, seien hierzu nur einige aus meiner Sicht wesentliche Punkte in der gebotenen Kürze genannt. Die Protokolle der Haushaltsberatungen wurden immer zeitnah als Vorabprotokolle erstellt. Die letzten Protokolle wurden am vergangenen Donnerstag, dem 17. Dezember, zur Verfügung gestellt. Damit hatten Sie bereits die Möglichkeit, sich über Verlauf und Ergebnis der Beratungen im Ausschuss umfassend zu informieren. Die Grundsatzaussprache zum Haushaltsgesetz 2021 fand in der 11. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 17. September statt. Zu Beginn der Aussprache hob der Ministerpräsident zwei Besonderheiten der diesjährigen Haushaltsberatungen hervor. Zum einen wies er darauf hin, dass die den Haushaltsentwurf einbringende Landesregierung nicht von einer eigenen Mehrheit im Landtag getragen wird. Zum anderen machte der Ministerpräsident auf die besonderen Anforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufmerksam. Er wies auf prognostizierte Steuerdefizite, die seinerzeit auf rund 850 Millionen Euro geschätzt worden waren, hin. Besonderes Augenmerk wurde in der Grundsatzaussprache auf die vorgesehene Kreditermächtigung zum Ausgleich des Nachtragshaushalts für das laufende Jahr gelegt. Auch die Finanzministerin Frau Taubert unterstrich diesbezüglich, dass mit der Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation bestehe, die sich der Kontrolle des Staates entziehe. Sie selbst habe sich lange dagegen gesträubt, überhaupt Kredite aufzunehmen. Man habe sich in der Landesregierung letztlich aber dafür entschieden, weil man keine andere Möglichkeit gesehen habe, den Nachtragshaushalt 2020 auszugleichen. Hinsichtlich der erforderlichen Höhe der Kreditaufnahmen stellte die Finanzministerin bereits im Rahmen der Grundsatzaussprache in Aussicht, diese bei Vorliegen der November-Steuerschätzung erneut zu evaluieren. Entsprechend hat die Landesregierung mit Schreiben vom 2. Dezember 2020 Ergänzungsvorlagen sowohl zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 als auch zum Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 vorgelegt, in der die Prognosen der aktuellen November-Steuerschätzung berücksichtigt werden. Demnach stelle sich der Bedarf zur Finanzierung der notwendigen stützenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen durch das Land anders dar als zum Zeitpunkt der Einbringung des ursprünglichen Entwurfs des Thüringer Nachtragshaushaltsgesetzes. Zur Deckung des Bedarfs an Landesmitteln in dem Sondervermögen „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ wird nunmehr nur noch ein Betrag in Höhe von 694,77 Millionen Euro als erforderlich erachtet. Die im ursprünglichen Entwurf des Nachtragshaushalts vorgesehene Aufstockung um den sogenannten Thüringer Investitionspakt soll damit entfallen. Die im Investitionspakt vorgesehenen Maßnahmen sollen stattdessen durch eine Umschichtung im bestehenden Sondervermögen oder in den Folgejahren realisiert werden. Zum Haushaltsentwurf für das kommende Jahr 2021 führte die Finanzministerin in der Grundsatzaussprache aus, dass man sich im Kabinett darauf verständigt habe, innerhalb des Landeshaushalts in den Sachausgaben bei den Ansätzen des Jahres 2020 zu bleiben. Mit Blick auf den Personalhaushalt, der mit 3,18 Milliarden Euro ungefähr 28 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens ausmachen sollte, erklärte die Finanzministerin, man habe sich entschieden, das von der Landesregierung entwickelte Personalentwicklungskonzept auszusetzen. Der Präsident unseres Landesrechnungshofs sowie Vertreter der Oppositionsfraktionen weisen insbesondere vor dem Hintergrund einer teilweisen Schonung von Rücklagen angesichts der geplanten, sehr hohen Kreditermächtigungen auf die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Vorgaben der sogenannten Schuldenbremse hin. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Beratungen der Einzelpläne zahlreiche Ausgabetitel sowie Anlagen zu den einzelnen Ausgaben von den Ausschussmitgliedern kritisch hinterfragt sowie Zuarbeiten der Landesregierung hierzu angefordert. Durch diese Nachfragen sollte insbesondere den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Maßgaben der sogenannten Schuldenbremse Rechnung getragen werden. Im Folgenden werde ich nun auf die Einzelpläne in der Reihenfolge ihrer Beratung im Ausschuss eingehen und Ihnen einige aus meiner Sicht wesentliche Punkte darstellen. Vorab lässt sich feststellen, dass bei der Beratung der verschiedenen Einzelpläne einige Punkte immer wieder aufgegriffen wurden, zum Beispiel die kritische Sicht auf die Entwicklung von Personalkosten in den einzelnen Ressorts. Ein weiterer wichtiger Punkt, der sich durch die Beratungen wie ein roter Faden hindurchzog, war die finanzielle Situation der Kommunen. Außerdem wurde im Zusammenhang mit den Einzelplänen der Entwurf eines geänderten Wirtschaftsplans zum Sondervermögen erörtert. Dieser Entwurf wurde mit dem Zurückziehen des Entwurfs zur Änderung des Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes indes hinfällig und war dann demzufolge nicht mehr Gegenstand der Beratungen. Begonnen haben wir die Beratungen mit dem Einzelplan 02 der Thüringer Staatskanzlei. Die Gesamtausgaben belaufen sich in diesem Einzelplan auf knapp 230 Millionen Euro und liegen damit genau im Ansatz für das laufende Haushaltsjahr 2020. Gegenstand der Beratung auch in diesem Jahr waren Kosten infolge von Baumaßnahmen an den Dienstgebäuden der Staatskanzlei, insbesondere die Sanierung der Staatskanzlei. Thematisiert wurden außerdem finanzwirksame Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der Thüringer Kultur- und Medienlandschaft unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, auch vor dem Hintergrund einer Kofinanzierung von Bundesmitteln für Investitionen im Kulturbereich. Anschließend wurde der Einzelplan 04 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport beraten. Darin ist ein Anstieg der Ausgaben gegenüber dem Ansatz des diesjährigen Haushalts vorgesehen, und zwar um 73 Millionen Euro auf insgesamt 1,98 Milliarden Euro. Der weitaus größte Teil der Mittel ist mit rund 1,42 Milliarden Euro für Personalausgaben vorgesehen. Damit soll im Bildungsressort kein Stellenabbau erfolgen. Ferner soll der Beschäftigungsumfang von Erzieherinnen und Erziehern in den Horten durchweg auf 80 Prozent erhöht werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hinsichtlich der Schulen in freier Trägerschaft wies Staatssekretärin Dr. Heesen in den Beratungen auf das Auslaufen der einschlägigen Finanzierungsregelungen zum Jahresende 2020 und damit die Notwendigkeit einer Neuregelung für das Jahr 2021 hin. Im Ergebnis der Beratungen belaufen sich die Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft nun auf rund 215 Millionen Euro, das entspricht ungefähr 33 Millionen Euro mehr, als von der Landesregierung geplant wurde. Bei den Zuschüssen zu den Kindergärten in Höhe von 121 Millionen Euro, die sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 um 32 Millionen Euro erhöhen sollen, werden insbesondere das beitragsfreie zweite Kindergartenjahr sowie die Ausgaben infolge des Gute-KiTa-Gesetzes abgebildet. Die Zuschüsse im Bereich Jugend sollen gegenüber dem Vorjahr um 39 Millionen auf 77 Millionen Euro zurückgehen, weil die Zahl der zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer rückläufig ist. Abgebildet sind darüber hinaus 23,4 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit sowie weitere 16,5 Millionen Euro für die örtliche Jugendförderung. Die Sachausgaben des Landes für die staatlichen Schulen wachsen um 1 Million Euro auf insgesamt 40 Millionen Euro an. Schließlich soll der Sportetat um 14 Millionen Euro auf insgesamt 56 Millionen Euro erhöht werden. Dabei stellen aber die Doppelweltmeisterschaften im Biathlon und Rodeln 2023 in Oberhof mit 33 Millionen Euro den größten Posten dar. Es schlossen sich die Beratung zum Einzelplan 05 des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz an. Minister Adams machte in der Haushaltsberatung auf die Herausforderungen des Generationenwechsels in der Digitalisierung in der Thüringer Justiz aufmerksam. Für die Justiz ergibt sich im Landeshaushalt ein Mehrbedarf insbesondere hinsichtlich der räumlichen Unterbringung der Gerichte. Hier ist ein Aufwuchs bei den Ausgaben für Gebäudemieten um etwa 1,8 Millionen Euro zu verzeichnen, die auf notwendige Sanierungsarbeiten am Gebäude des Landgerichts Erfurt zurückzuführen sind. Der Minister wies außerdem darauf hin, dass im Bereich Verbraucherschutz der Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der pandemischen Situation erheblich gestiegen ist. Zur Beratung des Einzelplans 10 – Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft –: Gegenstand der Beratungen waren zum Beispiel Aufwendungen im Bereich des ÖPNV wie etwa die Zuschüsse für das Azubi-Ticket, aber auch Planung und Bau von Straßen sowie die soziale Wohnraumförderung. Der Einzelplan 10 wurde überdies gemeinsam mit dem zwischenzeitlich zurückgezogenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes beraten. Als Nächstes folgte der Einzelplan 18, hier geht es um die staatlichen Hochbaumaßnahmen, in dem für das Haushaltsjahr 2020/2021 Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 182 Millionen Euro veranschlagt werden, was einen Zuwachs von etwa 1 Million Euro, verglichen mit dem Ansatz für 2020, bedeutet. Mit diesen Mitteln sollen Sanierungen sowie Neubauprojekte auf landeseigenen Liegenschaften finanziert werden. Darüber hinaus sind im Einzelplan 18 Haushaltsmittel für einen Zuschuss an das Universitätsklinikum Jena, den Anteil Thüringens am Neubau der gemeinsamen JVA Zwickau-Marienthal und die denkmalschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen am Schloss Reinhardsbrunn veranschlagt. Zu einzelnen Bauvorhaben, insbesondere an verschiedenen Polizeidienststellen, lieferte die Landesregierung auf Bitten der Ausschussmitglieder umfangreiche Informationen über zu erwartende Kosten nach. Es folgte die Beratung des Einzelplans 08 des Sozialministeriums. Was sich im Budget widerspiegelt, sind eben auch die Anforderungen aus der Krisensituation. Während die Gesamtausgaben dieses Ressorts für 2021 bei rund 713,18 Millionen Euro liegen, sind Einnahmen in Höhe von ca. 405 Millionen Euro eingeplant. Der Zuschussbedarf in diesem Ressort erhöht sich jedoch damit auf rund 308,7 Millionen Euro im Vergleich zu 307,3 Millionen Euro im laufenden Jahr. Vom Gesamtbudget entfallen rund 50,2 Millionen Euro auf Personalausgaben. Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sollen 40 neue Stellen aus allgemeinen Personalverstärkungsmitteln finanziert werden, die sich auf das Ministerium selbst und das Landesamt für Verbraucherschutz verteilen. Diese Stellen sind vor allem für die Bereiche öffentlicher Gesundheitsdienst, Krisenmanagement, Gesundheitsschutz und Gefahrenabwehr vorgesehen. Das im Einzelplan 08 gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 um 2,2 Prozent auf rund 663,5 Millionen Euro erhöhte Aufgabenbudget ist zu 77 Prozent rechtlich fixiert, 15 Prozent betreffen ESF-Förderprogramme und nur 8 Prozent stellen sich hier disponibel dar. Im Bereich der freiwilligen Leistungen liegen die Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 mit 52,5 Millionen Euro knapp 9 Millionen Euro unter denen des Vorjahres. Hier sollten Einsparungen unter anderem in den Bereichen Familienförderung, Menschen mit Behinderungen und Tierschutz vorgenommen werden. 60 Millionen Euro wurden für die Finanzierung von Baumaßnahmen im Krankenhausbereich sowie Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen, insbesondere im medizinisch-technischen Bereich, veranschlagt. Sodann wurde der Einzelplan 07 des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft im Ausschuss beraten. In diesem Einzelplan ist auf der Einnahmenseite eine Steigerung gegenüber dem Haushalt 2020 von rund 14 Millionen Euro angesetzt, das Ausgabenbudget erhöht sich um 13,4 Millionen Euro. Damit reduziert sich der Zuschuss hier um rund eine halbe Million Euro auf 923,7 Millionen Euro im kommenden Jahr. Vorgesehen wurden im Einzelplan 07 unter anderem ein Zuschuss an die Hochschulen infolge der sogenannten Rahmenvereinbarung V in Höhe von 19 Millionen Euro sowie eine Erhöhung der Zuschüsse für das Uniklinikum Jena um rund 4,5 Millionen Euro. Außerdem sollen die Verpflichtungsermächtigungen auf rund 700 Millionen Euro erhöht werden. Diese betreffen vor allem Zuschüsse an private Unternehmen sowie an Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere in der Breitbandund Glasfaserinfrastruktur. Kommen wir zur Beratung des Einzelplans 09 des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Das Ausgabenvolumen liegt hier mit rund 290 Millionen Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Dabei soll knapp ein Viertel der Gesamtausgaben, also ca. 70 Millionen Euro, direkt den Kommunen zukommen, um ihnen die Wahrnehmung ihrer Aufgaben etwa im Bereich der Abwasserbeseitigung, der Gewässerunterhaltung und des Klimaschutzes zu ermöglichen. Einen Schwerpunkt bilden im Einzelplan 09 die Bereiche Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und entwick‑ lung, dafür sind knapp 80 Millionen Euro eingeplant. 36 Millionen Euro werden veranschlagt, um den mit der kommunalen Familie vereinbarten Abwasserpakt weiterhin umzusetzen. Im Bereich Energie und Klimaschutz sollen 12 Millionen Euro in Klimafolgenanpassungen und weitere 9 Millionen Euro in die Energieeffizienz investiert werden. Darüber hinaus sind im Einzelplan 09 Verpflichtungen im Altlastenbereich und Sanierungsaufwendungen etwa im Rahmen des Braunkohleabkommens etatisiert. Im Folgenden wurde der Einzelplan 16 beraten, in dem die Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnik mit Ausnahme des Landtags und des Verfassungsgerichtshofs zusammengefasst werden. Die Ausgaben steigen hier gegenüber dem Jahr 2020 um 26,5 Millionen Euro auf insgesamt rund 136 Millionen Euro an, wobei der Zuschussbedarf dem des Haushalts für 2020 entspricht. Mehrausgaben sollen durch erhöhte Einnahmen aus Bundesmitteln gedeckt werden. Die Mehrausgaben ergeben sich etwa aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes, wonach die Länder verpflichtet sind, bis Ende des Jahres 2022 eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen elektronisch verfügbar zu machen. Dafür sind 5 Millionen Euro angesetzt, ebenso wie für den Aufbau des neuen Rechenzentrums in Ilmenau. 2 Millionen Euro wurden jeweils vorgesehen für die Einführung des Dokumentenmanagementsystems VIS sowie für erhöhte Kosten für Softwarelizenzen. 20 Millionen Euro wurden für gemeinsame IT-Ausgaben mit den Kommunen entsprechend dem E-Government-Gesetz angedacht. Im Landesrechenzentrum sollen zehn neue Stellen geschaffen werden, um zentrale IT-Leistungen zu ermöglichen. Im anschließend beratenen Einzelplan 03 des Thüringer Innenministeriums sind insgesamt Ausgaben von 660 Millionen Euro veranschlagt, womit ein Anstieg über 21 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 zu verzeichnen ist. Von den Gesamtausgaben entfallen ca. 441 Millionen Euro, also zwei Drittel, auf die Personalausgaben für die Polizei und Verwaltung. Investitionen wurden im Entwurf der Landesregierung in Höhe von rund 116 Millionen Euro vorgesehen. Davon wurden etwa 66,5 Millionen Euro für das Sondervermögen „Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung“ und 20 Millionen Euro für die Ausstattung der Polizei, so für über 200 Funkstreifenwagen, 30 Sonderfahrzeuge und zehn Motorräder, eingeplant. Zudem sollen mit der Einstellung von 250 Anwärtern für den gehobenen und mittleren Polizeidienst altersbedingte Abgänge kompensiert werden. Für das Amt für Verfassungsschutz soll die Zahl der ausgewiesenen Planstellen von 83 auf 88 steigen. Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes wurden Fördermittel über insgesamt 20 Millionen Euro eingeplant. Es sollen hiervon 2 Millionen Euro für die Anschaffung von Fahrzeugen und speziellen Geräten bereitgestellt werden. Besonders intensiv wurden im Ausschuss die kommunalrelevanten Themen des Haushaltsentwurfs beraten. Im Rahmen der gemeinsamen Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in Drucksache 7/1501 – Neufassung – sowie des Kapitels 17 20 des Entwurfs des Haushalts 2021 erfolgte auch die Auswertung der schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 wurde vorgesehen, die Finanzausgleichsmasse mit etwa 2,119 Milliarden Euro auf dem Niveau des Vorjahres zu stabilisieren. Zudem sollten 17,3 Millionen Euro aus dem Stabilisierungsfonds der Finanzausgleichsmasse zufließen. Hinzu kommen Leistungen an die Kommunen außerhalb der Finanzausgleichsmasse in Höhe von 1,446 Milliarden Euro. Davon erfasst sind beispielsweise Investitionsmittel nach dem Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive, welches für die Jahre 2021 bis 2024 gilt. Mit dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes werden verschiedene kommunale Forderungen aufgegriffen. So sollen zum Beispiel spezielle Demografieansätze für kommunale Aufgaben implementiert und der Sonderlastenausgleich für unterdurchschnittlich dicht besiedelte Gemeinden vom Jahr 2022 in das Jahr 2021 vorgezogen werden. Ferner wird der über den Kommunalen Finanzausgleich finanzierte Kurlastenausgleich von 10 auf 11 Millionen Euro erhöht. Im Ausschuss diskutiert wurden die Eignung des Kommunalen Finanzausgleichs als Instrumentarium zur Bewältigung der Pandemieauswirkungen, das Volumen der Finanzausgleichsmasse, die Notwendigkeit einer späteren Anpassung an die seinerzeit noch nicht vorliegende November-Steuerschätzung und die Verteilung der Schlüsselzuweisungen in der Hauptansatzstaffel gemäß dem Partnerschaftsgrundsatz. Auch wurde die Prüfung der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen im Rahmen der sogenannten kleinen Revision in der Beratung thematisiert. Einigkeit in diesem Hause und mit den kommunalen Spitzenverbänden gibt es auch darin, dass der KFA einer generellen Überarbeitung bedarf. Sie wissen, dass daran bereits ein Unterausschuss arbeitet und es ist auch ein Gutachten von der Landesregierung in Auftrag gegeben worden mit dem Ziel, Anfang 2022 zu einem neuen Kommunalen Finanzausgleich zu gelangen. Gegenstand der Beratung zur kommunalen Finanzausstattung waren ferner Entnahmen aus dem Stabilisierungsfonds und eine von den kommunalen Spitzenverbänden angeregte Aussetzung der Finanzausgleichsumlage. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf den angenommenen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Finanzausgleichsgesetz, wonach kreisangehörige Gemeinden im Jahr 2021 eine pauschale Zuweisung in Höhe von 200 Euro pro Einwohner für die ersten 250 Einwohner einer Gemeinde erhalten sollen, sowie auf den ebenfalls angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion in Vorlage 7/1394, der insbesondere eine Erhöhung der Schlüsselmasse um rund 100 Millionen Euro vorsieht. Es folgten sodann die Beratungen zum Einzelplan 01 des Thüringer Landtags. Hier werden Gesamtausgaben in Höhe von 64 Millionen Euro veranschlagt, was einen Zuwachs zum Haushalt 2020 in Höhe von 6 Millionen Euro darstellt. Nachfragen wurden im Ausschuss insbesondere zu den Personalausgaben des Landtags und der beim Landtag angesiedelten Beauftragten sowie zu den Aufwendungen für ehemalige Abgeordnete gestellt. Auch wurde in diesem Zusammenhang der Mehrbedarf an Personalkostenzuschüssen für die Fraktionen insbesondere wegen der Begleitung der Arbeit des Verfassungsausschusses im laufenden Haushaltsjahr thematisiert. Gelöst werden soll dieses Problem – auch für die Zukunft – durch das Ausbringen eines entsprechenden Deckungsvermerks. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf die beiden Ergänzungsvorlagen und einen entsprechenden vom Haushalts- und Finanzausschuss angenommenen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und der Fraktion der CDU zum Haushaltsplan 2021. Danach dürfen Mehrausgaben im dafür erforderlichen Umfang gegen Deckung bei allen anderen Titeln des Einzelplans 01 geleistet werden. Schlussendlich soll natürlich das Ziel sein: Wenn hier Mehrausgaben aufgrund von Wahlergebnissen und unvorhergesehenen Dinge entstehen, dann möchte doch der Landtag dafür sorgen, dass eine Deckung innerhalb der dem Landtag zur Verfügung stehenden Mittel gefunden wird. Das heißt also: Sparsamkeit steht ganz oben an. Im sodann beratenen Einzelplan 12 des Thüringer Verfassungsgerichtshofs konnte die Höhe der Ausgaben im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 um 40.000 Euro auf 540.000 Euro reduziert werden. Abschließend wurde von uns der Einzelplan 11 des Thüringer Rechnungshofs beraten. Hier hat sich das Ausgabenbudget um knapp 160.000 Euro auf etwa 8,64 Millionen Euro leicht erhöht, wovon jedoch 94 Prozent für Personalausgaben vorgesehen sind. Bezüglich der Personalausgaben weichen die Voranschläge des Rechnungshofs vom Entwurf des Haushaltsplans erneut insofern ab, als dass eine Stellenhebung für die Direktoren des Rechnungshofs auf die für Abteilungsleiter in anderen obersten Landesbehörden übliche Besoldung angestrebt wird. Im Einzelplan 06 des Thüringer Finanzministeriums sind Ausgaben von insgesamt knapp 192,5 Millionen Euro veranschlagt. Die Einnahmen belaufen sich ähnlich wie im Haushaltsjahr 2019 auf rund 18 Millionen Euro. Von den Ausgaben sind in etwa 90 Prozent für Personalkosten vorgesehen. Neue Stellen sollen im Bereich E-Government und IT geschaffen werden. Des Weiteren soll die Anzahl der Auszubildenden in der Steuer- und Finanzverwaltung um 125 Anwärterinnen und Anwärter erhöht werden. Im Einzelplan 17 der Allgemeinen Finanzverwaltung steigen die Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2019 um ungefähr 104 Millionen Euro auf knapp 3,7 Milliarden Euro an, wobei sich insbesondere die personalen Investitionsausgaben erhöhen. Die Einnahmen steigen von rund 9 Milliarden Euro auf ca. 9,5 Milliarden Euro an, wovon rund 7,2 Milliarden Euro auf Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben entfallen. Insgesamt ergibt sich ein Überschuss im Einzelplan 17 von ca. 5,8 Milliarden Euro. Anschließend wurden der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 für den Freistaat und der Finanzbericht der Landesregierung, der Gesamtplan und das Haushaltsgesetz 2021 sowie das Gesetz zur Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020 beraten. Da die wesentlichen Punkte hierzu bereits im Rahmen der Beratung der Einzelpläne behandelt worden waren, konnten diese Beratungen zügig besprochen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den soeben geschilderten Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände eingeflossen. Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte in Form von insgesamt vier Anhörungsrunden, nämlich drei schriftlichen und einer mündlichen. Was den Inhalt der eingeholten Stellungnahmen angeht, möchte ich mich ebenfalls auf die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte beschränken. Die Spitzenverbände trugen bezüglich des Finanzausgleichs vor, dass für das Haushaltsjahr 2021 ein deutlich höherer Bedarf beim Mehrbelastungsausgleich bestehe. Nach dem Prüfbericht des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales bestehe ein Mehrbedarf aufgrund von Veränderungen im Bestand pflichtiger und eigener Aufgaben der Kommunen in Höhe von ca. 66,6 Millionen Euro. Auch bei den Personalausgaben sei eine Steigerung von mindestens 30 bis 50 Millionen Euro zu verzeichnen. Für die Landkreise bestehe für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ein Mehraufwand von rund 19 Millionen Euro. Insbesondere der Landkreistag forderte in Anbetracht dessen eine deutliche Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um zusätzliche 200 Millionen Euro ab dem Finanzausgleich 2021. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die geschilderten Beratungen und durchgeführten Anhörungen mündeten in einer Vielzahl von Änderungsanträgen. So lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss rund 1.000 aus allen Fraktionen kommende Änderungsanträge vor. Die Anträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU sowie ein Antrag der FDP-Fraktion wurden angenommen. (Beifall FDP) Die Regierungsfraktionen brachten Änderungsanträge zum Regierungsentwurf des Haushalts 2021 ein, die insbesondere eine Zuführung zum Wohnungsbauvermögen in Höhe von 15 Millionen Euro vorsahen. Man bedenke, vorher war eine Entnahme von knapp 10 Millionen Euro geplant. Hier hat es doch eine deutliche Veränderung gegeben. Aber auch die Schaffung von 840 zusätzlichen Lehrerstellen waren Gegenstand der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Weitere Anträge wurden von ihr gestellt und betrafen die Beförderungskorridore im Polizeivollzugsdienst, den ÖPNV und die Einführung der Familienkarte. Die Fraktion der AfD legte ebenfalls Änderungsanträge vor, die vornehmlich Einsparungen beim Nachtragshaushalt 2020 und beim Haushalt 2021, hier insbesondere im Asylbereich, vorsahen. Zusätzliche Ausgaben wurden vor allem im kommunalen Bereich sowie bei der Ausstattung der Polizei und von Krankenhäusern beantragt. Die Änderungsanträge der AfD-Fraktion betrafen insbesondere den Straßenausbaubeitrag und den Härtefallfonds. Die Fraktion der CDU beabsichtigte mit ihren Änderungsanträgen ein vorrangiges Aufbrauchen von Rücklagen und eine Reduzierung der Kreditaufnahme. Ferner soll sich die kommunale Finanzausstattung um insgesamt 200 Millionen Euro erhöhen, vornehmlich durch die Aufstockung des Finanzausgleichs um 110 Millionen Euro sowie zusätzliche 30 Millionen Euro für die kreisangehörigen Gemeinden. Änderungsanträge der CDU-Fraktion betrafen ferner die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sowie eines Zulagensystems für Lehrer, die Familienkarte und Mittel für den Behindertenbeauftragten sowie die Landesfeuerwehrschule. Auch die FDP-Fraktion brachte eine Vielzahl von Änderungsanträgen ein. Diese hatten beispielsweise Investitionen in den Bereichen der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft, ein Pilotprojekt für interaktive Streifenwagen bei der Thüringer Polizei, die Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie eine Erhöhung der Meisterprämie zum Gegenstand. Im kommunalen Bereich war der Wegfall von Zweckbindungen beabsichtigt, Steuereinnahmen sollten zur Bildung von Rücklagen und zum Schuldenabbau eingesetzt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage mit den in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/2326 ausgeführten Änderungen anzunehmen. Unser Ausschuss empfiehlt dem Landtag darüber hinaus mehrheitlich, den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage anzunehmen. Die entsprechende Beschlussempfehlung findet sich in Drucksache 7/2325. Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt weiterhin vor, die Thüringer Finanzministerin zu ermächtigen, aufgrund des Ergebnisses der Beratungen des Landtags das Zahlenwerk und den Text des Landeshaushaltsplans und des Nachtrags zu berichtigen, Folgeänderungen vorzunehmen sowie Schreib-, Rechen- und sonstige Fehler zu bereinigen und Erläuterungen so zu ändern, wie sie sich aus den Beratungen zum Thüringer Haushaltsgesetz und zum Nachtragshaushaltsgesetz einschließlich der jeweiligen Haushaltspläne ergeben haben. Ferner soll die Präsidentin des Landtags ermächtigt werden, bei der Ausfertigung und Verkündung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2021 und des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen und Folgeänderungen vorzunehmen, die sich nach Maßgabe des Ergebnisses der Beratungen ergeben haben. Außerdem wird vorgeschlagen, dem Haushalts- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Landeshaushaltsplan 2021 zu übertragen. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/1501 – Neufassung – mit den Änderungen laut Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2327 anzunehmen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 7/1822 zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise insoweit auf die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2328. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die konstruktive und von gegenseitiger Achtung geprägte Arbeitsatmosphäre ganz herzlich danken, auch der Landesregierung, allen voran der Finanzministerin, die in dieser Zeit auch noch mit der Genesung eines gebrochenen Arms fertig werden musste. Gedankt sei natürlich auch ihren Mitarbeitern im Finanzministerium sowie in allen Ministerien. Ich möchte aber auch dem Staatssekretär Dr. Schubert und Haushaltsdirektor Theune ausdrücklich Dank sagen. Bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanke ich mich nochmals und nachdrücklich für die engagierte und kritische Kooperation. Den Mitgliedern und Mitarbeitern des Thüringer Rechnungshofs, allen voran Herr Dr. Dette und Frau Dr. Schuwirth, gebührt ebenfalls Dank für die kritische Begleitung der Beratungen. Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, insbesondere dem für den Haushalts- und Finanzausschuss zuständigen Referenten Herrn Bieler sowie Herrn Apel und Herrn Schleicher für ihre fachliche, rechtliche, organisatorische Begleitung des Verfahrens und ihre sehr zuvorkommende Art, die uns insgesamt eine große Hilfe war. (Beifall FDP) Auch den anderen Bediensteten der Landtagsverwaltung Dank für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Verlauf, insbesondere dem Parlamentssekretariat, der Druckerei, der Poststelle, dem EDV-Referat, dem Inneren Dienst und ganz besonders auch den Mitarbeiterinnen des Sachgebiets Protokollierung, namentlich und stellvertretend Frau Ruft. Es ist gar nicht so einfach, so dynamisch verlaufende Beratungen sachgerecht und ordentlich zu protokollieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Schließlich möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen für ihre Verdienste bei den Beratungen und dem Erstellen der Änderungsanträge danken, allen voran Herrn Schuster, Herrn Sonnenschein-Battefeld, Markus Steinmeier, Stefan Schuhmacher, Jan Richter und Frau Mareike Tichatschke. Ohne Sie könnten die Abgeordneten ihre Arbeit nicht leisten und Sie mussten unter extremem Zeit- und inhaltlichen Druck arbeiten. Herzlichen Dank dafür. (Beifall im Hause) Das war ein langer Vortrag, er war aber notwendig. Ich kann sagen, diese Haushaltsberatungen waren ein ordentliches Stück Arbeit. Danke an meine Kollegen im Haushaltsausschuss, dass Sie mir alle die Sitzungsleitung recht leicht gemacht haben. Mir hat es Freude gemacht, aber es ist auch gut, dass die Beratung jetzt zu Ende ist. Ich hoffe, wir haben in diesem Jahr die letzte Sitzung des Landtags. Vielen Dank noch mal für die Beratungen. Ich denke, wir haben letzten Endes in dieser speziellen politischen und Krisensituation ein gutes Ergebnis für dieses Land erreicht und dafür herzlichen Dank, dass wir das so hingekriegt haben. (Beifall im Hause)

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