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Denny Möller

SPD 11.11.2020 Sitzungen 7/28

c) Thüringer Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, die Drucksachennummern verraten es schon, die CDU-Fraktion musste auf unseren Gesetzentwurf und damit auf unsere Antwort etwas warten. Dafür danke ich, dass das auch passiert ist. Man kann auch konstatieren, das Jahr 2020 ist hier im Thüringer Landtag auch ein Jahr der Novellen in der Bauordnung. Denn neben den drei jetzt zu beratenden Gesetzesnovellen liegt eine weitere bereits im Ausschuss. Mit Ihrem Entschließungsantrag, liebe Kolleginnen der CDU, zu unserem Gesetzentwurf machen Sie auch deutlich, dass hier noch mehr geschehen muss und dass die heutigen Novellen nur Schritte in die richtige Richtung sind. Das sehen wir auch so. Die Debatte hier macht hoffentlich allen Interessierten erneut deutlich, dass mehrere Fraktionen den Modernisierungsbedarf in der Bauordnung erkannt haben und auch als notwendig erachten. Für SPD, Linke und Grüne kann man das bereits aus unserem Koalitionsvertrag herauslesen. Anfang dieses Jahres, noch vor der Einreichung des Gesetzentwurfs der CDU, hat der Thüringer Bauminister, Herr Prof. Hoff, bereits in Aussicht gestellt, dass eine zügige Novelle hinsichtlich der Gleichstellung von Holz mit anderen Baustoffen in Arbeit war. Jetzt liefert das Parlament. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht versäumen, Sie auf einen Aspekt hinzuweisen, den wir nicht aus den Augen verlieren sollten. Für die Baubranche ist es nicht ganz unwichtig, dass die Gesetzlichkeiten und Vorgaben in den Ländern nicht zu weit auseinanderlaufen. Planungsbüros haben bzw. bemühen sich häufig um Aufträge in verschiedenen Bundesländern und sind nicht nur in Thüringen tätig. Es verursacht einen erheblichen Aufwand, wenn dabei sehr unterschiedliche Vorgaben zu beachten sind. Hier gilt: Weniger ist vielleicht mehr, zumindest wenn man die Belange der Baubranche und die Geldbörse der Bauherren im Blick hat. Beides nehme ich für meine Fraktion natürlich in Anspruch, denn für die SPD ist es selbstverständlich, dass wir nicht zusätzlich Druck auf die Preisentwicklung im Bausektor machen. Die galoppiert auch so schon schnell genug. Deshalb ist die Annahme des Vorschlags der CDU-Fraktion zum seriellen Bauen eine gute Sache, auch wenn wir damit keine allzu großen Hoffnungen verbinden sollten. Ganz im Gegensatz zum Versuch der FDPFraktion, unter dem Vorwand der Herstellung von Rechtssicherheit und des Bürokratieabbaus – im Gesetzentwurf stehen fünf Jahre – nach Ende der Bauausführung noch eine Genehmigung für den Bau zu bekommen. Das bedeutet wahrscheinlich, dass es vorab keine Genehmigung gab, aus welchem Grund auch immer. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das Verfah- ren dauert so lange, Herr Kollege!) Denn Sie, Herr Bergner, Herr Präsident, konnten uns und meinen Kollegen im Ausschuss leider nicht vermitteln, was eigentlich gemeint ist. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf auch ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Letzteres gilt natürlich nicht für unseren eigenen Gesetzentwurf, der die Einsatzmöglichkeiten des nachwachsenden Rohstoffs Holz wesentlich verbessert. Auch wenn das noch ein weiter Weg ist, bis richtige Fortschritte zu verzeichnen sind, braucht niemand anzunehmen, dass wir damit in puncto Nachhaltigkeit per se auf einem guten Weg sind. Deshalb auch der Entschließungsantrag der CDU zu unserem Gesetzentwurf, der seine Berechtigung hat und dem wir auch zustimmen werden. Denn es ist kein Selbstläufer und nicht automatisch nachhaltig, wenn wir das Bauen mit Holz besser als bisher ermöglichen. Nachhaltigkeit erreichen wir beim Bauen mit Holz vor allem dann, wenn wir Holz nicht nur über große Strecken herankarren und importieren, sondern wenn dafür Holz genutzt wird, das in unseren Breitengraden verfügbar ist, und wenn hier regionale Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten vorhanden sind. Angesichts der Katastrophe im Wald ist zudem die Verfügbarkeit des notwendigen Holzes keine Selbstverständlichkeit. Holz, Bauholz zumal, steht als Rohstoff beileibe nicht unbegrenzt zur Verfügung. Das ist uns in diesem Jahr noch mal deutlich vor Augen geführt worden. Wir sollten darauf auch künftig ein gewisses Augenmerk haben. Doch damit wäre ich bereits beim übernächsten Tagesordnungspunkt und schließe deshalb mit der Bitte an meine Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetzentwurf der CDU unter 1 a gemäß der Beschlussempfehlung zuzustimmen, den Gesetzentwurf der FDP unter 1 b abzulehnen und unseren eigenen Gesetzentwurf unter 1 c in der Beschlussfassung des Ausschusses sowie den dazu gestellten Entschließungsantrag anzunehmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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