Dirk Bergner
c) Thüringer Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren
Frau Präsidentin, vielen Dank für Ihre Kollegialität, mir noch diesen Redebeitrag zu ermöglichen. Deswegen werde ich ihn auch kurzhalten.
(Beifall SPD)
Vielen Dank für diesen Applaus, Sie können ihn nachher noch mal wiederholen, Herr Kollege. Jedenfalls möchte ich kurz und knapp auf das Thema „Typenbau“ kommen. Es ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau im Bauwesen. Es ist ein Beitrag zu schnellerem und vielleicht auch kostengünstigerem Bauen. Deswegen wird er durch die Freien Demokraten unterstützt. Auch zum Holzbau habe ich bereits in den vorangegangenen Sitzungen ausgeführt. Wir sind der Meinung, dass das ein Beitrag dazu ist, wieder mehr Verantwortung an die Fachleute zu geben, mehr Verantwortung an die Ingenieure und Architekten zu geben und mit weniger Vorschriften im Bau zu belasten. Deswegen werden wir auch das unterstützen und mit dafür stimmen. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen gerade angedroht, dass ich auch zu unserem eigenen Gesetzentwurf noch ein paar Sätze sagen will und Ihnen begründen will, warum ich es für eine schlechte Entscheidung halte, ihn abzulehnen. Es geht um Folgendes: In Gebieten, wo es Satzungen gibt, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne und dergleichen kann man sich mit einer Bauanzeige ein Baugenehmigungsverfahren ersparen – nur mit der Folge, dass dann auch im Nachgang sowohl der Bauherr als auch der Planer über die normale Gewährleistung hinaus in der Verantwortung stehen, wenn irgendwo ein kleiner Fehler war, anders als bei einer Baugenehmigung, wo die Baubehörde das Ding quasi abgenommen hat, wenn ich das mal etwas volkstümlich ausdrücken darf. Das hat zur Folge – und das sage ich sowohl aus der Erfahrung als Planer als auch aus der Erfahrung als Kommunalpolitiker –, dass viele Bauherren und viele Planer auf dieses Instrument einer Bürokratievereinfachung verzichten, weil sie schlicht und einfach sagen: Warum soll ich bis zum Sankt Nimmerleinstag in der Haftung bleiben? Deswegen wollten wir erreichen, dass mit unserem Gesetzentwurf nach fünf Jahren ein Haftungsende eintritt, damit ein Anreiz besteht, dieses einfachere Verfahren einzuführen, das auch Behörden von Baugenehmigungsverfahren entlastet. Das hätte auch dazu geführt, dass – ich sage mal so – in Baubehörden weniger Arbeit bestehen würde. Wenn eine Behörde innerhalb von fünf Jahren nicht festgestellt hat, dass dort irgendwo ein grober Verstoß passiert ist, meine Damen und Herren, dann kann der Verstoß auch nicht so dramatisch gewesen sein. Deswegen noch einmal mein Petitum: Geben Sie uns die Chance, geben Sie dem Bauwesen die Möglichkeit, auch diese bürokratische Regelung zu vereinfachen. Ich will noch abschließend sagen: Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass es seitens der Architektenkammer Kritik an unserem Entwurf gab. Ein Gespräch, das wir dann noch im Nachgang hatten, hat mir gezeigt, dass die Kritik der Architektenkammer insofern weiterging, dass dort die Erfahrung gewesen ist, dass auch bei genehmigten Verfahren nicht immer bis zum Ende eine Rechtssicherheit bestanden hat. Insofern wäre es tatsächlich bedauerlich, mit Hinweis darauf jetzt abzulehnen. Noch einmal, ich werbe dafür: Ergreifen wir die Chance, wenn wir einmal dabei sind, Bürokratie abzubauen, Bürokratie zu vereinfachen! Stimmen Sie nicht dem Beschlussvorschlag des Ausschusses zu, sondern unserer Vorlage! Danke schön, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
