thueringer-landtag.de ↗

Dirk Bergner

FDP 11.11.2020 Sitzungen 7/28

c) Thüringer Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren

Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch dafür, dass Sie an dieser Stelle eingesprungen sind, um die Berichterstattung zu ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erstatte Bericht zum Tagesordnungspunkt 1 a. Ich möchte hiermit zusammenfassend über die Beratungen zum Dritten Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen – serielles Bauen ermöglichen – berichten. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde am 17.01.2020 als Drucksache 7/131 eingebracht, in der 6. Plenarsitzung am 31.01.2020 vom Herrn Kollegen Malsch vorgestellt und nach erster Lesung einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Ein paar kurze Worte zum Inhalt: Wie im Titel des Antrags schon angerissen, soll durch eine Änderung der Bauordnung die Möglichkeit einer Typengenehmigung für die Errichtung von Gebäuden ermöglicht werden. Dies soll den Wohnungsbau forcieren und gleichzeitig die Baukosten optimieren. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 20. Februar 2020, in seiner 3. Sitzung am 19. Mai 2020, in seiner 5. Sitzung am 2. Juli 2020 und in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung. Die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten an das Hohe Haus in Drucksache 7/1920 lautet wie folgt: „Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: Artikel 1 Nummer 2 (§ 73 a) wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte ‚oberste Bauaufsichtsbehörde‘ durch die Worte ‚obere Bauaufsichtsbehörde‘ ersetzt. 2. Absatz 3 erhält folgende Fassung: ‚(3) Typengenehmigungen anderer Länder gelten auch in Thüringen, soweit die obere Bauaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. Die Bestätigung gilt als erteilt, sofern dem Antragsteller nicht binnen acht Wochen anderes mitgeteilt wurde. Sie kann innerhalb dieser Frist auch mit Auflagen und Nebenbestimmungen versehen werden.‘“ Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und würde mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, gleich die Berichterstattung zu TOP 1 b fortsetzen. In der zweiten Runde als Berichterstatter möchte ich zu den Beratungen zum Dritten Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung der FDP-Fraktion sprechen. Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 14.02.2020 von der FDP-Fraktion eingereicht und als Drucksache 7/300 im Plenum zur Beratung vorgestellt. In der 7. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 05.03.2020 in erster Lesung beraten, wurde auch dieser Antrag einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Inhalt dieses Antrags ist die Genehmigungsfiktion bei Bauvorhaben. Hierbei soll die zuständige Behörde innerhalb von vier Wochen mitteilen, ob eine Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist. Nach fünf Jahren sind genehmigungsfreie Bauvorhaben genehmigten Vorhaben gleichzusetzen. Auf die fiktive Genehmigung des Vorhabens nach fünf Jahren ist § 42a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 19. Mai 2020, in seiner 5. Sitzung am 2. Juli 2020 und in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung. Die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten an das Hohe Haus in Drucksache 7/1921 lautet wie folgt: Der Gesetzentwurf soll abgelehnt werden. Meine Damen und Herren, das ist eine Empfehlung aus dem Ausschuss, der man – das darf ich jetzt persönlich anfügen – nicht zwangsläufig folgen muss. (Heiterkeit DIE LINKE) Die Fraktion der Freien Demokraten steht weiter hinter diesem Gesetzentwurf und ich werde das anschließend in einem kleinen Redebeitrag auch noch begründen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP)

Alle Reden von Dirk Bergner Protokoll ↗