Dorothea Marx
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Güngör. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Präsidentin Keller, Frau Ministerin Taubert, Frau Abgeordnete Tasch, Frau Ministerin Werner und Herr Minister Maier. Zu Beginn der heutigen Sitzung darf ich wie immer an die Ausführungen der Präsidentin am Beginn der letzten Plenarsitzungen erinnern. Die dort erläuterten Verfahrens- und Verhaltensregeln gelten auch in diesen Sitzungen weiter. Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Dauerarbeitsgenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen für folgende Personen erteilt: Frau Kathrin Büchner, Redakteurin bei Radio F.R.E.I., Frau Martina Büchner, ebenfalls Redakteurin bei Radio F.R.E.I., Herrn Daniel Straub, ebenfalls Redakteur bei Radio F.R.E.I., Herrn Claudius Schetzior, Redakteur bei Radio ENNO, Herrn Max Zeising, Landeskorrespondent Sachsen-Anhalt/ Thüringen bei „neues deutschland“, Herrn Torsten Jantz, Kameraassistent bei MCS/MDR, Frau Fides Sophie Schopp, Radio Lotte Weimar, und Herrn Frank Engelmann, Dienstleister und Autor für das Thüringen-Journal. Aufgrund der Eilbedürftigkeit hat Frau Präsidentin für Frau Annemarie Haak, Aufnahmeleiterin beim MDR Thüringen, und Frau Theresa Liebig, Korrespondentin beim MDR Aktuell Hörfunk, für diese Plenarsitzungen eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Fraktionen haben in jeder Plenarsitzungswoche die Möglichkeit, bis Dienstag um 14.00 Uhr jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden soll. Die Fraktion der AfD hat hierfür den Tagesordnungspunkt 9 benannt. Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 12 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall, den Tagesordnungspunkt 45 am morgigen Donnerstag als ersten Punkt und den Tagesordnungspunkt 46 am Freitag als ersten Punkt aufzurufen. Weiterhin sind die Fraktionen im Ältestenrat übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 42 a, 42 b, 42 c und 42 d gemeinsam aufzurufen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 47 bis 50 werden am Donnerstag nach der Mittagspause aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen findet die Fragestunde statt. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 1 hat die Drucksachennummer 7/1747. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 2 hat die Drucksachennummer 7/1748. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 18 hat die Drucksachennummer 7/1751. Zu Tagesordnungspunkt 18 wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in der Drucksache 7/1731 verteilt. Die Tagesordnungspunkte 19 a, 19 b und 20 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da der jeweils zuständige Ausschuss noch nicht abschließend beraten hat. Zu Tagesordnungspunkt 23 wurde eine Neufassung des Antrags verteilt. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 32 wurde von der Fraktion der AfD zurückgezogen. Zu Tagesordnungspunkt 40 wurde eine korrigierte Fassung des Antrags verteilt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 48 hat die Drucksachennummer 7/1770. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 49 hat die Drucksachennummer 7/1771. Gestatten Sie mir an dieser Stelle einige Anmerkungen zu den beiden Wahlvorschlägen in den Drucksachen 7/1770 und 7/1771. Zu wählen sind zwei Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission und ein Mitglied der G 10-Kommission. Abweichend von der bisherigen parlamentarischen Praxis und vom Grundsatz, dass prinzipiell nicht mehr Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerber vorgeschlagen werden, als Wahlämter, Mandate oder Funktionen zu vergeben sind, hat die Fraktion der AfD sogenannte Eventualkandidatinnen und -kandidaten in einer Liste benannt. Das finden Sie in ihrer Vorlage. Diese sollen dann in weiteren Wahlgängen zum Zuge kommen können, wenn die vorgeschlagenen Wahlbewerberinnen und/oder der vorgeschlagene Wahlbewerber nicht gewählt worden sein sollten. Die Mitglieder des Vorstands haben sich im Vorfeld der heutigen Sitzung mehrheitlich darauf verständigt, dass in Anlehnung an einen Beispielsfall aus der ersten Wahlperiode und im Sinne eines auf zügige weitere Besetzung dieser wichtigen Gremien zielenden Verfahrens im Falle der Nicht-Wahl der vorgeschlagenen Abgeordneten ein weiterer Wahlgang am gleichen Tag durchgeführt werden kann, für den die Fraktion der AfD neue Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerber aus den jeweiligen Listen der Drucksachen 7/1770 bzw. 7/1171 vorschlagen kann. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben dies in einer Runde gestern Nachmittag mehrheitlich auch so gutgeheißen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 50 hat die Drucksachennummer 7/1769. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 47 bis 50 können gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung offen durch Handzeichen durchgeführt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Zuletzt bestand mit Blick auf die besonderen Anforderungen auch an Maßnahmen zum Infektionsschutz die Übereinkunft, die im Landtag vorzunehmenden Wahlen geheim durchzuführen. Besteht diese Übereinkunft weiter? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann sind die genannten Wahlen weiterhin auch geheim durchzuführen. Die Wahlen werden dann also morgen geheim und wieder als Blockwahl durchgeführt. Die Auszählung der Stimmen soll wieder während der Fragestunde erfolgen. Die Bekanntgabe der Wahlergebnisse ist im Anschluss an die Fragestunde geplant und entsprechend der Festlegungen gestern ist es dann so, dass gegebenenfalls dann noch ein weiterer Wahlgang nach der Fragestunde stattfindet. Zum Tagesordnungspunkt 51, der Fragestunde, kommen noch folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 7/1650, 7/1652, 7/1680, 7/1681, 7/1708 bis 7/1710, 7/1712, 7/1723 – korrigierte Fassung, 7/1728 bis 7/1730, 7/1732, 7/1734, 7/1735, 7/1749, 7/1750, 7/1752, 7/1760, 7/1766 bis 7/1768. Die Anträge von Herrn Abgeordneten Mühlmann und Frau Abgeordneter Herold auf mündliche Beantwortung ihrer Kleinen Anfragen 7/729 und 7/872 innerhalb der Fragestunde haben sich erledigt, weil die Antworten der Landesregierung mittlerweile fristgemäß vorliegen. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Braga.
