Lars Schütze
Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Zustimmungsverfahren, um das es hier geht, ist sehr stark ritualisiert und bisher immer einfach nur ein Anlass gewesen, diese ganze Nebentätigkeitsangelegenheit von Regierungsmitgliedern durchzuwinken.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es geht nicht um Nebentätigkeiten!) Grundsätzlich sollte man derartig zur reinen Formalie verkommene Landtagsentscheidungen einfach hinterfragen, zumal die ThEGA ein staatlich geförderter Lobbyladen ist, um hier nur eine unsinnige Energiewende durchzusetzen – Frau Ministerin, die das betrifft, ist nicht mehr da. Alle in der Drucksache 7/714 Benannten sind Minister der Landesregierung. Man sollte davon ausgehen, dass ein Minister in Thüringen bei gewissenhafter, uneigennütziger Amtsführung zeitlich umfänglich ausgelastet sein sollte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass gegenwärtig ein Minister die Zeit aufbringen kann, neben seiner Tätigkeit noch den umfänglichen Aufgaben des Vorsitzenden eines Aufsichtsrats angemessen und mit erforderlicher und notwendiger Sorgfalt nachzugehen.
(Beifall AfD)
Darüber hinaus kann ich nicht erkennen, dass die Personen für diesen Aufsichtsrat und diese Kontrollgremien immer die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen vorweisen können. Dass ein Wahlamt, das grundsätzlich keine besonderen Qualifikationen erfordert, automatisch mit einem verantwortungsvollen Aufsichtsratsposten verbunden wird, kann nicht richtig sein. Aufsichtsräte müssen immer über eine Qualifikation verfügen, die ihnen diese umfängliche Übernahme der Funktion ermöglicht.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Welche
Qualifikation haben Sie denn?) Alles andere ist Postenhascherei und mit Sicherheit nicht gut für das jeweilige Unternehmen.
(Beifall AfD)
Es gibt ausreichend Beispiele in Deutschland, dass derartig besetzte Aufsichtsgremien ihrem Kontrollauftrag nicht nachgekommen sind. Daraus leiten wir die Forderung ab, nicht die jeweilig am höchsten dotierten und am weitesten oben angesiedelten Funktionsträger in diese Gremien zu entsenden, sondern geeignete Fachleute, die ihrem Auftrag zur Kontrolle und zur Beratung auch wirklich nachkommen können und den jeweiligen Fachministern berichten.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Viel-
leicht können Sie auch mal eine freie Rede halten!) Von zentraler Bedeutung ist auch die Offenlegung der Nebenämter, Nebenfunktionen und Nebeneinkünfte der Minister, weiterhin mit diesen Posten verbundene Zusatzvergütungen. Die Landesregierung sollte erst mal ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden und alle Nebeneinkünfte der Minister offenlegen. Zur Entlastung des Steuerzahlers sollte man darüber nachdenken, diese Zusatzvergütung einfach zu streichen.
(Beifall AfD)
Ich erinnere noch mal an die Ausführungen des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dette. Er bat die Landesregierung, von den vorgesehenen Besetzungen der Aufsichtsräte durch Minister abzusehen. Diese sind durch das Regierungsamt ausgelastet. Überdies sollten derartige Funktionen Fachleuten vorbehalten bleiben. Deswegen stimmen wir dem Antrag nicht zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
