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Janine Merz

SPD 15.07.2020 Sitzungen 7/19

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge versprochen? – Versprechen gebrochen?“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen am Livestream, der Thüringer Landtag hat derzeit im Innen- und Kommunalausschuss die Einrichtung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge rückwirkend für die Jahre 2015 bis 2018 nach bayerischem Vorbild zu prüfen. Der Bericht liegt dem Innen- und Kommunalausschuss mittlerweile vor und kommt fachlich zu dem Ergebnis, dass es keine rechtliche Notwendigkeit zur Errichtung eines Härtefallfonds gibt, unter anderem weil die bayerische Regelung nicht mit der in Thüringen vergleichbar ist. Der Gesetzgeber in Thüringen hat sich damals bewusst gegen das bayerische Modell entschieden, weil es willkürlich und damit in hohem Maße rechtlich angreifbar ist, lediglich auf das Versanddatum des Bescheids abzustellen. Ich spreche an dieser Stelle bewusst nicht von Gerechtigkeit bzw. Ungerechtigkeit, denn an dieser Stelle bin ich mir mit vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und auch Kolleginnen und Kollegen hier einig: Es wird uns niemals gelingen, bei diesem Thema Gerechtigkeit herzustellen, auch nicht mit einem Härtefallfonds. Dessen bin ich mir sicher. Wir haben es an dieser Stelle mit einem Problem zu tun, das bei Gesetzesänderungen im Bereich des Abgabenrechts sehr häufig entsteht, nämlich dass ein Stichtag darüber entscheidet, ob man zur Gruppe der Begünstigten gehört oder nicht – so geschehen nun auch beim Systemwechsel hin zur Beitragsfreiheit für den Straßenbau. Übergänge, die mit einem Stichtag verbunden sind, lassen sich typischerweise nicht gerecht gestalten. Denken Sie beispielsweise an die Abschaffung der Kindergartenbeiträge für das letzte und vorletzte Kindergartenjahr. Keine Frage, es war richtig, Eltern in diesen Bereichen zu entlasten. Und dennoch gibt es auch da Eltern, die durch diese Stichtagsregelung noch Beiträge zahlen mussten, während andere Eltern im Folgejahr von der Beitragsfreiheit profitierten. Oder denken Sie an die vielen stichtagsbezogenen Änderungen im Steuerrecht, bei kommunalen Gebührensatzungen, die ab einem bestimmten Datum greifen. Ich bin deshalb sehr skeptisch, dass die Einrichtung eines solchen Härtefallfonds an dieser Stelle nun zu mehr Gerechtigkeit führen soll. Sie würde laut Gutachten zunächst erst mal zu einem enormen Verwaltungsaufwand und Stellenaufwuchs führen, denn eine pauschale Erstattung ohne eine Einzelfallprüfung wäre mit meiner Fraktion keinesfalls zu machen. Von einer Härte wäre dann nämlich keine Rede mehr. Die Stichtagsregelung ist auch deshalb sinnvoll gewesen, weil sie die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt in Grenzen hält. Gerade jetzt, mit Blick auf Nachtragshaushalt und Neuverschuldung, sollten wir uns auch ehrlich machen, was sich Thüringen in den nächsten vier Jahren leisten kann und wo unsere Prioritäten liegen. Durch die Corona-Krise müssen wir mit sinkenden Einnahmen bei gleichzeitig steigendem Bedarf an staatlichen Investitionen umgehen. Ich meine, es herrscht Einigkeit hier im Haus, dass wir nicht gegen die Krise ansparen, sondern in die Zukunft investieren wollen. (Beifall SPD) Ein Härtefallfonds wäre jedoch keine Zukunftsinvestition, sondern teilweise leider eher eine Vergangenheitsbewältigung. Wir meinen, dieses Geld können wir wesentlich sinnvoller einsetzen als in einem Härtefallfonds, der am Ende alte Ungerechtigkeit niemals beseitigen kann. Wir werden das intensiv im Ausschuss beraten. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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