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Raymond Walk

CDU 15.07.2020 Sitzungen 7/19

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge versprochen? – Versprechen gebrochen?“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, zunächst ein Blick zurück: Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in Drucksache 6/7139 wurden bekanntlich die Straßenausbaubeiträge mit Stichtag zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Das Gesetz enthält zwei Verordnungsermächtigungen. Beide Verordnungen sind inzwischen auf den Weg gebracht: die eine Verordnung, welche die Zeit vor dem Stichtag 01.01.2019 regelt, und die zweite Verordnung, die ja erst vor sechs Wochen erlassen wurde, für die Zeit ab dem 01.01.2019. Jetzt will ich aber auf den Kern der Aktuellen Stunde eingehen, nämlich auf die offene Frage, ob es eines Notfallhilfefonds für Härtefälle bedarf. Im Zuge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sollte ja genau das geprüft werden, ob es durch die Stichtagsregelungen zu unzumutbaren Belastungen für die Betroffenen kommt, und zwar für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018. Wir haben das Thema auf unsere Initiative hin auf die Tagesordnung des Innenausschusses gehoben. Der Staatssekretär und der Minister haben jeweils einmal dazu ausgeführt, im letzten Innenausschuss am 9. Juli Herr Minister. Er bezog sich auf den Prüfbericht seines Hauses vom 7. Juli. Demnach ist bei 200.000 Bescheiden insgesamt mit 10.000 Beitragsbescheiden zu rechnen, die den Betrag von 2.000 Euro überschreiten. Und das Ganze nach der Maßgabe eines möglichen Vorbilds in Bayern. Es gibt aber nicht nur Bayern – es gibt vier andere Länder, die auch Regelungen getroffen haben, deswegen hat sich das Ministerium völlig zu Recht auch die anderen Länder angeschaut. Für uns war immer wichtig – das will ich hier noch mal betonen –, dass wir Klarheit beim Thema haben wollen und eine gerechte, rechtssichere und vor allen Dingen seriös finanzierte Regelung immer in den Vordergrund gestellt haben. Für uns galt und gilt: Die Thüringer Kommunen, die Thüringer Bürgerinnen und Bürger brauchen Klarheit. Diese Klarheit ist inzwischen hergestellt. Man kann ja darüber streiten, auch trefflich streiten, ob die Dinge, die in den zwei Verordnungen geregelt sind, ob die Auswirkungen und die Belastungen verträglich sind, ob die uns gefallen oder nicht. Aber eines haben diese Verordnungen inzwischen erreicht, dass wir nämlich Klarheit und Rechtssicherheit haben. Noch eines will ich erwähnen: Durch den Verzicht auf den Härtefallfonds werden weitere Ungerechtigkeiten, beispielsweise in Form eines weiteren Stichtags, vermieden. Ich will jetzt noch kurz auf die Gründe eingehen, die man hätte anführen können, wenn es zu einer Einführung eines Härtefallfonds gekommen wäre. Unbeantworteter Klärungsbedarf besteht aus unserer Sicht in fünf Punkten. Erstens: Wann ist von einem Vorliegen einer unzumutbaren Belastung zu sprechen? Die wird mit Sicherheit bei einem Niedriglohnempfänger anders aussehen als bei einem Gutverdiener, also auf die Einkommensverhältnisse müssen wir abstellen. Zweitens: Gibt es verfassungsrechtliche Unwägbarkeiten durch die rückführende Einwirkung eines weiteren Stichtags? Die Diskussion hatten wir ja; das wäre in dem Fall der 1. Januar 2015 gewesen. Drittens: Die Bemessungshöhe analog Bayern ist natürlich völlig willkürlich gegriffen und auf 2.000 Euro festgelegt. Was bedeutet in dem Zusammenhang „unbillige Härte“? Auch das müsste noch definiert werden. Viertens: Es kommt natürlich zu einem enormen Verwaltungsaufwand. Das Ministerium hat dargelegt, dass bei einer Bearbeitungsdauer von 45 Minuten die Gesamtbearbeitungszeit vier Mitarbeiter ein ganzes Jahr beschäftigen würde. Letzter Punkt: Zur Wahrheit gehört auch, dass die Finanzierung sichergestellt werden muss. Wir haben übrigens ein Mittel von 30 Millionen Euro im Gegensatz zu den Kollegen Bilay und Sesselmann errechnet. Insgesamt 10.000 Bescheide über 2.000 und 2.500 Euro ergeben dann insgesamt 30.000 Euro. Was für mich wichtig ist: Die Widerspruchsquote ist erfreulich gering, nämlich nicht einmal 5 Prozent. Das spricht dafür, dass die Argumente des Innenministeriums richtig sind. Unterm Strich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, will ich hier das Fazit ziehen: Im Gegensatz zu den Fraktionen der AfD, Linken und FDP halten wir die Argumente des Thüringer Innenministeriums für plausibel und nachvollziehbar. Eines ist entscheidend, und das haben uns auch die Gespräche mit der kommunalen Familie verdeutlicht: Die Spitzenverbände und Bürgermeister vor Ort sagen, der Rechtsfrieden ist hergestellt. Wir sehen keinen Handlungsbedarf. Das ist für uns entscheidend. (Beifall CDU) Ich will es zusammenfassen. Punkt 1: Die Einrichtung eines Härtefallfonds ist nicht erforderlich. Punkt 2: Es bestehen diesbezüglich weder rechtliche, schon gar nicht verfassungsrechtliche Notwendigkeiten. Punkt 3 und abschließend: Härtefällen ist im Einzelfall durch die bestehenden Billigkeitsregelungen durch Stundung und Erlass zu begegnen.

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