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Keller

15.07.2020 Sitzungen 7/19

a) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Lebenswirklichkeiten im Jahr 2020 anerkennen – Thüringen zu einem digitalen Bundesland machen“

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit darf ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde schließen. Und ich rufe auf den zweiten Teil. (Zwischenruf aus dem Hause: Frau Präsi- dentin!) Ich habe eben extra in die Runde geguckt, denn ich wusste nicht, wer sich denn nun meldet. Bitte? (Zuruf Taubert, Finanzministerin: Ich möchte reden!) Bitte schön, Frau Ministerin, dann haben Sie jetzt das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich hatte den Eindruck, dass Sie hier herumgucken und dass Sie wissen, dass die Landesregierung reden möchte. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, über das Thema kann man auch heute reden. Wir haben schon Mitte Juni zu der Thematik öffentlich Bilanz gezogen, insbesondere dazu, was wir als Landesregierung an technischen Maßnahmen vorhaben, um die Pandemie souverän bewältigen zu können. Man merkt, dass Ihre Aktuelle Stunde ganz unterschiedlich aufgefasst wurde. Sie haben in der Begründung sehr viel von der Pandemie und den Auswirkungen geschrieben. Wir als Landesregierung haben uns halt das herausgegriffen, andere haben es ein Stück weit anders aufgefasst. Ich möchte mich an der Stelle gerade für die letzten Monate bei unseren Kolleginnen und Kollegen im Landesrechenzentrum ganz herzlich bedanken und natürlich auch bei allen Verantwortlichen in den einzelnen Ressorts, weil sie wirklich gute Arbeit geleistet haben. Denn es war nur mit dem engagierten und flexiblen Handeln aller Behörden im Freistaat möglich, die Verwaltung des Freistaats Thüringen auch in der Krise stets voll handlungsfähig zu halten. Quasi über Nacht haben wir Informationstechnik für veränderte Arbeitszeiten, Heimarbeit und Schichtsysteme bereitstellen müssen. Das zeigt, dass Digitalisierung nicht nur ein Prozess in der Technik, in der Hardware ist, sondern sehr viel Organisation. Die Zusammenarbeit musste neu organisiert werden, neue Technik in Betrieb genommen, vorhandene technische Lösungen, wie etwa die Thüringen Cloud und VPN-Zugänge, erweitert werden. Über 3.400 Nutzer aus allen Verwaltungen waren in den vergangenen Wochen und Monaten mit Zugängen zur Thüringer Datenaustauschplattform ausgestattet und konnten auf diese Weise den Dienst von zu Hause verrichten. Aktuell, meine Damen und Herren, sind 20.000 Nutzer im Freistaat Thüringen für das Telefonkonferenz-Tool eingerichtet. Also auch die Schaltkonferenzen konnten hier von jedem Mitarbeiter völlig problemlos eingerichtet werden. Das alles zeigt ganz deutlich, dass die digitale Infrastruktur des Freistaats Thüringen alles andere als unbefriedigend ist. Denn 3.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an mobilen Arbeitsplätzen entsprechen 3.400 potenziellen Einfallstoren, um die Verwaltung durch Hackerangriffe lahmzulegen. Es ist völlig unbestritten, dass die Digitalisierung natürlich auch mit Sicherheit einhergehen muss. Auch dieses Risiko haben wir dank eines erfolgreichen ITSicherheitskonzepts abgewehrt. Ich sage aber auch ganz deutlich: Die Pandemie lehrt uns Demut. Was wäre gewesen, wenn sich das Virus trotz der effektiven und erfolgreichen Hygienemaßnahmen der Landesregierung stärker ausgebreitet hätte? Die Landesregierung hat sich die Frage sehr früh gestellt und bereits Einigung erzielt, dass wir die durch die Pandemie identifizierten systemrelevanten Techniken, wie etwa eigene Videokonferenzsysteme, weiterentwickeln müssen. Auch das zeigt ein Stück weit – ich finde, es ist okay, wenn das immer wieder von allen hier im Hause ein Stück weit kritisiert wird –, dass wir uns natürlich als Verwaltung nur in kleinen Schritten bewegen. Fortschritt ist oftmals eine Schnecke. Ich kann mich sehr gut erinnern, wir haben einen Videokonferenzraum im Thüringer Finanzministerium eingerichtet. Jetzt geht es um die Frage: Wer nutzt das alles? In Zeiten ohne Corona war die Nutzung nur auf bestimmte technikaffine Kreise in der Finanzverwaltung ausgerichtet. Ich habe gesagt, wir können auch mal schauen, welche Videokonferenzen wir schalten können, anstatt nach Berlin zu fahren und bestimmte Dinge immer noch vor Ort im Kreise körperlich Anwesender zu diskutieren. Da ist auch die Bereitschaft in anderen Bundesländern nicht so hoch. Zu glauben, dass wir da ganz hinterherhängen, ist nicht zutreffend. Wir sind gut im Mittelfeld und für ein kleines Bundesland wie Thüringen ist das okay. Jetzt haben wir in allen Ministerien gemerkt, es ist natürlich sinnvoll, solche Räume zu haben, sie auch bedienen, warten und am Ende damit auch Schaltkonferenzen gut abhalten zu können. Auch Bandbreiten, Zugangskapazitäten oder das Kontingent an Laptops werden bedarfsgerecht erhöht, um mobiles Arbeiten oder Heimarbeit zu ermöglichen. Die Bandbreiten, die wir jetzt zur Verfügung stellen, sind das eine, das können wir relativ gut. Sie haben aber auch den Breitbandausbau angesprochen. Das ist natürlich eine Engstelle in Thüringen, das ist nicht zu bestreiten, das ist aber auch in anderen Bundesländern so. Ich weiß von Herrn Wirtschaftsminister Tiefensee – das haben wir auch diskutiert –, dass wir zum Beispiel über das kommunale Investpaket 2018/2019 16 Millionen Euro für Breitbandausbau zur Verfügung gestellt haben. Jetzt können Sie berechtigt die Frage stellen: Warum ist denn das noch nicht abgerufen worden? Die Antwort ist: Natürlich ist es abgerufen worden, es sind auch Bescheide rausgegangen, aber das tatsächliche Umsetzen des Geldes – das muss ja vor Ort passieren – ist in dem Bereich noch nicht passiert. Das hat viele Gründe, das wissen Sie alles, das muss ich jetzt nicht referieren. Aber wir sehen natürlich, es reicht nicht nur, dass wir uns bewegen, dass wir hier im Landtag Anträge beschließen, dass wir im Haushalt Geld bereitstellen, dass wir sogar die Fördermittel mittels Fördermittelbescheid ausreichen, sondern es muss auch umgesetzt werden. Auch da will ich vor Ort gar niemanden schelten, weil es wirklich sehr unterschiedliche Einflüsse auf diese Nichtausreichung gibt. An der Stelle, finde ich, ist es völlig korrekt, wenn hier an der Stelle immer wieder der Finger in die Wunde gelegt und gesagt wird, da müssen wir vorankommen. Natürlich – ich habe die Organisation angesprochen – mussten wir auch dienstrechtliche Vorschriften anpassen, insbesondere die der arbeitszeitlichen Regelungen, damit die Technik am Ende auch ausgelastet ist. So viel zunächst zur digitalen Infrastruktur und den flexiblen Arbeitszeitmodellen in den jeweiligen Behörden. Wir sind sehr flexibel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mittlerweile ganz viel machen, ohne Zettel ausfüllen zu müssen usw. Aber das gehört für uns natürlich auch zur Daseinsvorsorge. Das wollen und müssen wir sicherstellen. Ein anderer Punkt ist das Onlinezugangsgesetz, das ist angesprochen worden. Aufgrund dieses Gesetzes soll der Zugang zu Verwaltungsleistungen des Landes und der Kommunen erheblich vereinfacht und auch online erfolgen. Wir haben in Thüringen seit vielen Jahren das Antragsmanagementsystem ThAVEL zur Verfügung. Ich kann mich entsinnen, als ich noch Sozialministerin war, haben wir dieses Programm, diese Plattform genutzt, um zum Beispiel den Antrag für Menschen mit Behinderungen auszugestalten. Wenn der den individuellen Antrag stellt, müssen viele mitreden und nicht jeder darf des anderen Daten sehen, die er dort einstellt. Das haben wir dort mit diesem Programm erfolgreich gemacht. Das heißt, es ist ein taugliches Antragsmanagementsystem, das wir hier nutzen können. Es ist grundsätzlich geeignet, eine Vielzahl dieser Online-Anträge zu erstellen und auch einfach umzusetzen. Wir sind dankbar dafür, dass der Bund 3 Milliarden Euro für eine beschleunigte Bereitstellung dieser digitalen Verwaltungsangebote zur Verfügung stellt. Mit dem Großteil dieses Gesetzes aus dem Konjunkturpaket werden wir auch Online-Verfahren zentral entwickeln und die Länder werden sich das auch untereinander zur Nachnutzung zur Verfügung stellen. Das heißt, wir haben zwei Optionen in Thüringen: Wir haben ThAVEL als Angebot an uns als Landesverwaltung, aber auch an die Kommunen bzw. die Nachnutzung dieser zentral entwickelten Software, wenn Sie zum Beispiel an i-Kfz denken. Das ist ein Programm, das überall in Deutschland gleichermaßen anwendbar sein muss, auch wenn – sage ich mal – der letzte Zentimeter dann bei der Kommune ein Stück weit variiert. Meine Damen und Herren, wir haben im Kabinett im Juni eine Arbeitsstruktur verabschiedet. Die wollen wir einsetzen, um mit Projektteams diese wichtige Digitalisierungsaufgabe wahrzunehmen. Diese Struktur gilt es, im kommenden Haushalt deutlich zu stärken. Die derzeitige Mittelausstattung wird angesichts der deutlich gestiegenen Erwartungen des Bundes an die Länder momentan nicht ausreichen. Mit dem Konjunkturpaket stehen jetzt aber erhebliche weitere Mittel zur Verfügung. Ich bitte natürlich auch darum, im Haushaltsverfahren diesen Teil des Haushalts positiv zu begleiten. Jetzt möchte ich gern noch auf einzelne Ansprachen hier aus dem Rund eingehen. Da ist mir Herrn Ernst Ferstls Spruch eingefallen: Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie. – Das trifft natürlich auch hier zu. Es trifft auf viele Bereiche, aber auch hier zu. Wo wir gut im Rennen sind, weil wir das bundeseinheitlich machen, ist zum Beispiel die Steuererklärung. Die gesamte Steuererklärung – Sie alle müssen sich demnächst Stück für Stück anmelden/ registrieren lassen und dann ist die elektronische Steuererklärung … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist aber nachvollziehbar!) Wie bitte? (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Die Mo- tivation, warum es gerade da gut funktioniert, ist nachvollziehbar!) Ja, gut, klar. Wenn wir das nicht hätten, können wir hier keine Abgeordnetenentschädigungen zahlen – ganz simpel. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Da ha- ben Sie auch wieder recht!) Ein Projekt ist zum Beispiel ELFE. Das haben Sie vielleicht schon mal gehört, wenn jemand Kinder bekommt, dass das gleich von Anfang bis Ende geht. Aber auch da merken wir natürlich eines: Auch unsere Kolleginnen und Kollegen in Verwaltung, Kommune und Land denken analog und sagen, jetzt analog in digital umgesetzt. Zu vermitteln, dass ich einen Mehrwert dazwischen haben kann, ist nicht für jeden ganz einfach. Trotz alledem, glaube ich, sind wir da auf einem guten Weg. Wir stellen – daran will ich erinnern – 80 Millionen Euro für die Kommunen scheibchenweise pro Haushalt bereit, damit dort etwas passiert. Ich sage es ganz ehrlich, weil ich aus der kommunalen Familie, aus der Arbeit komme: 1996/1997 war der Landkreistag noch nicht in der Lage, seine grün umrandeten Blättchen digital zur Verfügung zu stellen, denn die gesamte Verwaltung hat das flächendeckend in ganz Thüringen in jedem Landratsamt hundertmal kopiert, damit jeder das auch zur Verfügung gestellt bekommt. Ich muss also Interesse daran haben. Anders, als wir das zum Beispiel in unserem Nachbarland Sachsen hatten, haben wir in den vergangenen Jahren, Herr Bühl, natürlich auch an der Stelle reichlich Wüste gehabt. 2014, als ich in das Finanzministerium gekommen bin, war da so viel nicht. Das war eben noch der grüne Füllhalter und nicht das Digitale. Es ist erwähnt worden, auch das mit der KEV hat sehr viel Überredung gekostet und gemeinsamen Ärger am Ende gebracht, bis wir am Ende so weit sind. Herr Schubert hat das erst vor sechs/acht Wochen unterschrieben, dass wir nun die KEV so erweitern, damit jeder beitreten kann, jede Kommune, auch die, die in Sachsen beigetreten sind aus – ich sage mal – niederen Erwägungen, aber auch die wollen alle mitmachen. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Kommunen, jeden Einzelnen der Kommunalverwaltung ermuntern, diesen Prozess stringent mitzugehen. Einer von Ihnen hat es erwähnt: Natürlich wäre es besser, wenn wir gleich ein gemeinsames kommunales Rechenzentrum hätten. Das steht völlig außer Frage, das wäre viel besser. Die Kommunen sind aber nicht bereit, das jetzt zu tun, sondern sie sagen: Wir wollen schrittweise vorgehen, in kleinen Schritten, wir tun uns zusammen. Positive Beispiele kennen Sie alle: das Eichsfeld, die Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Greiz. Sie alle haben gesagt: Wir wollen das als Landkreis jetzt erst mal für die kleinen Kommunen machen. Da sage ich: Kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Wenn der Zwischenschritt notwendig ist, dann soll es in Thüringen so sein. Aber am Freistaat Thüringen oder am Finanzministerium oder an den Kolleginnen und Kollegen im Innenministerium liegt es nicht, diesen Schritt auch größer zu gehen. Also ich kann da auch nur ermuntern, wir unterstützen das mit all unserer Kraft, die wir finanziell haben. Aber wenn man nicht bereit ist, zunächst diesen Schritt zu gehen, dann müssen wir eben in kleinen Schritten vorankommen. Auch in der kommunalen Familie, in den kommunalen Verwaltungen zieht erst ganz langsam die Sicht darauf ein. Das ist wie bei jedem Gesetz. Das kennen Sie auch. Das sehen wir zum Beispiel bei den elektronischen Kassen – auch da erst auf den letzten Pfiff. Das Ding ist ewig bekannt. Ich kenne das seit zehn Jahren, das habe ich noch als Verbraucherschutzministerin kennengelernt. Und jetzt heißt es: Aber so schlimm, so schnell! Zehn Jahre sind ja nun auch eine lange Zeit. Wir haben so einen Prozess, in dem sich Menschen erst daran gewöhnen und das umsetzen müssen. Da wir die Verwaltung mitnehmen wollen und auch müssen, müssen wir in diesen Schritten gehen. Wenn Sie uns dabei unterstützen, so wie ich es heute aus der Runde gehört habe, dann sind wir dafür dankbar. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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