Dorothea Marx
a) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Lebenswirklichkeiten im Jahr 2020 anerkennen – Thüringen zu einem digitalen Bundesland machen“
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kemmerich, Sie sind immer für eine Überraschung gut. Hinter dem Thema hat sich ja eigentlich viel verborgen, aber jetzt haben wir fünf Minuten etwas über das Online-Portal vom Lastenfahrrad gehört. Sie sagten, dann bleibt man bei der PDF-Datei stecken. Bei der PDF-Datei, wenn ich sie heruntergeladen habe, kann ich doch eine Ausfüllfunktion aktivieren und dann kann ich es doch ausfüllen. Also wo ist das Problem? Und warum das der TAB die Arbeit erleichtert, ob ich es elektronisch ausgefüllt habe oder mir vorher ausdrucken musste, das weiß ich auch nicht.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Es
funktioniert nicht!)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es gibt keine elektronische Unterschrift, das ist das Problem!) Ja, die elektronische Unterschrift gibt es nicht, aber ich kann es über Bestätigungs-Hin-und-Her-Mails dann vielleicht noch authentifizieren. Auf jeden Fall haben wir natürlich ein Onlinezugangsgesetz, das alle Verwaltungen auffordert, bis zum 31.12.2022 ihre Leistungen auch online anzubieten. Daran arbeitet auch der Freistaat Thüringen, auch mit erheblichen Mitteln und mit erheblichem Aufwand in mehreren Ministerien. Da gibt es ein Thüringer Online-Antragssystem für Verwaltungsleitungen und ein Portal Online-Verwaltung Thüringen, das die zentrale Eingangspforte zu allen Verwaltungen des Freistaats ermöglicht. Da finden Sie unter den Stichworten auch sehr viele Sachen, die Sie schon jetzt auch digital beantragen, ausfüllen, abschicken und versenden können. Das Verwaltungsportal Thüringen hat im letzten Jahr in einem Halbjahr schon über zwei Millionen Aufrufe gehabt. So ganz unnütz kann es nicht gewesen sein, sonst hätte es nicht so viele Nutzer und Nachfrager gefunden. Besonders gefragt waren laut der Website des Finanzministeriums Informationen und Services zum Thema „Grundbuch“, „Hundesteuer“, „Gewerbeanmeldungen“, „Schwerbehindertenausweis“ und „Wohngeld“. In den letzten Monaten haben wir sicherlich die Corona-Hilfen an oberster Stelle gehabt. Aber es ist nicht so, dass hier nichts passieren würde. Natürlich ist immer die Frage, wie es noch bedienerfreundlicher werden kann. Wir haben natürlich auch hier ein Problem damit, dass wir unterschiedliche Zuständigkeiten haben, dass wir eine kommunale Selbstverwaltung haben, dass wir kein zentrales Antrags- und Ausfüllformular auf Landesebene für die verschiedensten Dienstleistungen zur Verfügung stellen können, sondern dass sich dann die kommunalen Gebietskörperschaften im Ganzen natürlich auch anschließen müssen. Aber auch dafür gibt es schon lange Hilfestellungen vom Land. Da gibt es Beratungen, da gibt es auch Modell-Apps, die sich dann die einzelne Kommune herunterladen kann. So ist es doch schon möglich, für vielfältige Dienste elektronische Meldungen in Anspruch zu nehmen. Manchmal fehlt es auch an der Gesetzesgrundlage, die dann teilweise auch gar nicht Landessache ist. Gerade heute war in den Nachrichten zu vernehmen, dass der Bund sein Melderecht erst umgestalten muss, um zum Beispiel auch elektronische Ummeldungen im Einwohnermeldeamt zu gestatten und das Einwohnermeldeamt praktisch digital aufzustellen. Wir haben hier in der letzten Legislaturperiode ein Transparenzgesetz verabschiedet, wo wir uns vorgenommen haben, ein Thüringer Transparenzportal zu errichten, das Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsentscheidungen niederschwellig zum Anklicken bereithält und das die mühselige Antragsarbeit und das Aufsuchen von Behörden und Sprechstunden und alles Mögliche ersetzen soll. Wir haben sehr viele Zugriffsmöglichkeiten, die auch genutzt werden. Ich denke, dass Thüringen hier auf einem guten Weg ist. Natürlich fragt man sich immer – das müssen wir ehrlicherweise auch hier im Landtag sagen –: Hätte man das nicht schon früher machen können? Es gab lange Jahre, da war eine gewisse Trägheit bei allen Beteiligten, aber auch bei allen Fraktionen, und es war oft genug der Fall – daran erinnere ich mich leidvoll –, dass man immer, wenn wir Haushaltsberatungen hatten und es am Ende knapp wurde, gesagt hat, Digitalisierung von dem oder dem anderen Bereich können wir noch mal schieben. In der Situation sind wir jetzt nicht mehr, weil, wie gesagt, das Onlinezugangsgesetz alle Verwaltungen auffordert, die Leistungen bis 2022 auch online anzubieten. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass Thüringen das auch schafft, genau wie alle anderen Bundesländer. Wie gesagt, ich hätte eigentlich gedacht, Sie wollen etwas mehr als ein Lastenfahrrad beantragen. Ich glaube, das ist einfach möglich, auch schon so kurz nach der Ankündigung dieses Leistungsgesetzes oder dieser Leistungsvorschrift. Das ist dann auch schnell umgesetzt. Von daher habe ich auch da keine Beschwerde. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
