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15.07.2020 Sitzungen 7/19

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich darf die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream ganz herzlich begrüßen. Zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich Sie über zwei Mandatswechsel informieren: Mit Ablauf des 30. Juni 2020 hat Herr Minister Georg Maier auf sein Landtagsmandat verzichtet. Seit dem 1. Juli 2020 gehört Herr Abgeordneter Denny Möller dem Landtag an. Herzlich willkommen, Denny Möller. (Beifall im Hause) Frau Ministerin Heike Werner hat den Verzicht auf ihr Mandat mit Ablauf des 13. Juli 2020 erklärt. Ihr folgte am 14. Juli 2020 Frau Abgeordnete Dr. Iris Martin-Gehl, die dem Landtag bereits in der 6. Wahlperiode angehörte. Auch hier: Herzlich willkommen im Landtag und auf eine gute Arbeit! (Beifall im Hause) Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführerin Frau Abgeordnete Hoffmann neben mir Platz genommen, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Reinhardt. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Heym, Herr Abgeordneter Dr. König und Herr Ministerpräsident Ramelow. Einige allgemeine Hinweise: Zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich noch einmal an meine Ausführungen in den letzten Plenarsitzungen erinnern. Die dort erläuterten Verfahrens- und Verhaltensregeln gelten auch hier in diesen Sitzungen. Das betrifft die Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte denken Sie daran, hier im Plenarsaal und wenn Sie in die Lobby gehen, diese Mund-Nasen-Bedeckung zu nutzen. Ausnahmen bestehen weiterhin am Sitzplatz, am Redepult und auch an den Saalmikrofonen. Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für Herrn Dietmar Heger und Herrn Florian Simon Kortschik, beide vom Zweiten Deutschen Fernsehen, sowie für Frau Grit Hasselmann und Herrn Jan Witte, beide von der Thüringer Landesmedienanstalt, Dauerarbeitsgenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Sven Knobloch, Reporter des MDR, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Folgende Hinweise ergehen bezüglich der Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Auf die Möglichkeit, je Fraktion einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher oder langer Redezeit verhandelt werden soll, haben alle Fraktionen verzichtet. Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 16 in der heutigen Sitzung nach Tagesordnungspunkt 42, also der Aktuellen Stunde, aufzurufen. Die Tagesordnungspunkte 14, 17, 23 a und b sowie 24 werden in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 5 wird am Freitag aufgerufen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 38 bis 40 werden am Donnerstag nach der Mittagspause aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen findet die Fragestunde statt. Der Tagesordnungspunkt 2 wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung noch nicht abschließend beraten hat. Zu Tagesordnungspunkt 12 h wurde eine korrigierte Fassung des Antrags in der Drucksache 7/1121 verteilt. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 13 hat die Drucksachennummer 7/1273. Da der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft erst heute beraten hat, kann die Beschlussempfehlung erst im Laufe des heutigen Tages bereitgestellt werden, sodass unter Einhaltung der Frist gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Ein Aufruf davor würde eine Fristverkürzung nach § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraussetzen. Diese kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Ich frage hier gleich an der Stelle: Erhebt sich Widerspruch dagegen, den Tagesordnungspunkt 13 unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung erst am Freitag aufzurufen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist über die Fristverkürzung abzustimmen. Wer dieser Fristverkürzung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer stimmt gegen die Fristverkürzung? Da sehe ich niemanden. Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der AfD ist der Fristverkürzung zugestimmt. Der im Ältestenrat angekündigte und auf die vorläufige Tagesordnung gesetzte Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Tagesordnungspunkt 14, Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, hat die Drucksachennummer 7/1265. Da der Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch hierzu? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich über die Fristverkürzung abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist auch hier der Fristverkürzung zugestimmt. Der ebenfalls im Ältestenrat angekündigte und auf die vorläufige Tagesordnung gesetzte Antrag in Tagesordnungspunkt 23 b, „Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens“, hat die Drucksachennummer 7/1270. Da auch dieser Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es erhebt sich Widerspruch. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Wenn es Widerspruch gibt, dann werden wir gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei der durchzuführenden Abstimmung auf eine Zweidrittelmehrheit abheben müssen, da es sich um eine Kürzung der Frist vor der einmaligen oder ersten Beratung handelt. Wer ist für diese Fristverkürzung? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen diese Fristverkürzung? Das sind die Stimmen der AfD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Fristverkürzung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Zu Tagesordnungspunkt 25 wurde eine korrigierte Fassung des Antrags in der Drucksache 7/1130 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 31 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1272 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerinnen bzw. der Antragsteller zulässig. Ich frage deshalb die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/1272 zu Ihrem Antrag? Ja, die Zustimmung ist erteilt. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 7/1272 zulässig. Zu Tagesordnungspunkt 34 wurde eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/1194 verteilt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 38 hat die Drucksachennummer 7/1258. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 39 hat die Drucksachennummer 7/1259. Die Wahlen können gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung offen durch Handzeichen durchgeführt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Im Ältestenrat wurde bereits signalisiert, dass mit Blick auf die besonderen Anforderungen an Maßnahmen zum Infektionsschutz alle Wahlen der morgigen Sitzung geheim durchgeführt werden sollen. Dazu möchte ich nun noch einmal formal feststellen lassen, dass einer offenen Wahl durch Handzeichen zu den Tagesordnungspunkten 38, 39, 40 von mindestens einem Mitglied des Landtags widersprochen wird. Ja, das ist also formell angezeigt. Aufgrund des bestätigten Widerspruchs werden die Wahlen also morgen geheim und wieder als Blockwahl durchgeführt. Die Auszählung der Stimmen soll wieder während der Fragestunde erfolgen. Die Bekanntgabe der Wahlergebnisse ist im Anschluss an die Fragestunde geplant. Zu Tagesordnungspunkt 41, der Fragestunde, die morgen nach den Wahlen aufgerufen wird, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 7/1186, 7/1200, 7/1201, 7/1202, 7/1204, 7/1205, 7/1207, 7/1208, 7/1209, 7/1210, 7/1218 bis 7/1224, 7/1230, 7/1232, 7/1233 und 7/1234. Gibt es weitere Ergänzungen zur Tagesordnung? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Protokoll ↗