thueringer-landtag.de ↗

Dorothea Marx

08.05.2020 Sitzungen 7/11

Gesundheit schützen, Arbeit und Wohlstand sichern, Freiheiten zurückgewinnen: Verantwortbare und entschlossene Wege aus der Corona-Krise

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus dem Hause oder von der Landesregierung? Ich muss hier immer auch ganz scharf schauen. Ja. Die Finanzministerin hat das Wort – Frau Werner, Entschuldigung, Frau Taubert. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist nicht so schlimm, dass ich so bezeichnet werde, denn ich hatte auch schon die Begriffe „Frau Dr. Heike Klaubert“, „Frau Dr. Birgit Taubert“ und auch andere Dinge, und das ist sogar passiert, obwohl Birgit Klaubert gar nicht mehr im Parlament sitzt und auch nicht mehr Ministerin ist. Also keine Sorge, das war jetzt der kleinste aller Versprecher. Meine Damen und Herren, wir haben ja schon sehr viel über all die Themen, die uns heute bewegen, zum Thema „Corona-Pandemie“ gesprochen. Ich möchte mich nur kurz auf das Thema des Sondervermögensgesetzes beziehen. Es ist schon angesprochen worden, wie viel wir da auch als Landesregierung im Rahmen der Formulierungshilfe schon versucht haben unterzubringen. Ich möchte auf einen Aspekt kommen, der hier schon angesprochen wurde, der auch in der Presse schon reflektiert wurde, nämlich die Frage des Nachtragshaushalts. Das Argument, es sei seltsam, dass bis auf Bremen nur Thüringen keinen Nachtragshaushalt gemacht habe, halten wir für überhaupt nicht schlüssig. Es gibt einen starken Grund, warum wir gerade da beieinander sind, Bremen und wir. Wir sind alle finanzschwache Flächenländer bzw. Bremen als Stadtstaat einer, der – (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bremen ist kein Flächenland!) ja, warten Sie doch ab, Frau Henfling, wir sind noch nicht fertig – im Rahmen der Stabilisierungsfragen echten Nachholbedarf hatte wegen zu hoher Kreditbelastung. Was wir hier in diesem Gesetz machen, ist doch nicht, dass wir sagen, wir brauchen schnellstmöglich eine hohe Kreditsumme, um Handeln auch zum Teil vorzugaukeln. Also wenn Sie sich die großen Pakete – ich sage immer: große Männer, große Pakete heutzutage – anschauen, da ist ganz viel im Bereich Bürgschaften drin. Also unser Nachbarland Sachsen hat ganz viele – 6 Milliarden, ein ganzer Haufen – Bürgschaften, haben wir auch, aber wird hier im Sondervermögen nicht abgebildet. Hier geht es um Billigkeitsleistungen. Wir geben anderen Geld, damit sie weiter im Geschäft bleiben können, ganz allgemein gesehen, in ganz unterschiedlicher Art und Weise, und – es ist auch erwähnt worden vom Ministerpräsidenten – schnelle Hilfe da, wo diese Hilfe notwendig ist. Das Sondervermögensgesetz ist die schnellste gesetzliche Regelung, die wir aufbringen können, um die finanziellen Herausforderungen, die wir momentan haben, zu stemmen und darauf zu reagieren. Es gab in einem Presseartikel eine Äußerung: Wir wollen einen echten Nachtrag; und ein Stück weit hat es Herr Prof. Voigt ja auch angedeutet. Wenn wir einen Nachtrag machten, dann müssten wir alle Haushaltsstellen ansetzen. Sie wissen, wenn das Geld nicht reicht, müssten wir auch Streichungen vornehmen im Haushalt 2020. Und Sie können sich vorstellen – zeitlich einfach nur, nicht inhaltlich –, das zieht sich schon in der Regierungskoalition, also im Regierungshandeln, bis wir zu einem Ergebnis kommen. Wir müssen den Haushalt vorlegen. Und dann kann ich mir so gut vorstellen – Herr Prof. Voigt sagte es schon –, da sind so ein paar rot-rot-grüne Wünsche, die im Haushalt 2020 realisiert werden, die muss man ja nicht unbedingt tun. Das heißt, Sie können sich vorstellen, wie Sie sich hier im Landtag – einfach gesagt – darum balgen, wie man das Geld denn nun richtig ausgibt. Und diese lange Zeit, die können wir mit einem Sondervermögensgesetz wesentlich abkürzen. Wir haben auch die Möglichkeit, dass wir dieses Gesetz im Laufe dieses Jahres noch mal anpacken, wenn wir merken, an verschiedenen Stellen reichen die finanziellen Mittel nicht aus. Und deswegen bitte ich Sie – ich habe mir natürlich auch das angeschaut, was die Landtagsverwaltung da am kleinen Gutachten geschrieben hat. Sie hat nicht zwingend geschrieben, dass wir einen Nachtrag machen müssen. Also wenn Sie es genau lesen, sehen Sie, dass es nicht so ist. Ich will dazu noch mal betonen: Die Finanzministerin will an der Stelle nicht mit dem Kopf durch Wand. Ihr ist jedes Mittel recht, Hilfe und Geld bereitzustellen, (Beifall SPD) aber ich habe natürlich im Finanzministerium eine Reihe von Juristinnen und Juristen, von denen ich glaube, dass sie eine sehr gute Arbeit machen und die mich in dieser Frage natürlich beraten haben und die zu dem Schluss gekommen sind, es ist verfassungsgemäß, wenn wir keinen Nachtragshaushalt machen, sondern wenn wir ein Gesetz machen. Also wir dürfen nicht selbst einfach so daherregieren und sagen, irgendwann im nächsten Jahr erfahrt ihr das, sondern wir müssen natürlich hier mit einem Gesetz aufwarten und dieses Gesetz auch im Landtag am Ende zum Beschluss bringen. Insofern verstehe ich das Ansinnen, das auch aus der CDU-Fraktion gekommen ist, eine andere Form der Überprüfung und Begleitung dieses Gesetzes, eine Umsetzung auch mit dem Wirtschaftsplan zu machen. Dem Haushalts- und Finanzausschuss da mehr Kompetenzen zu geben, finde ich eine gute Lösung. Da haben wir überhaupt nichts dagegen, wenn wir an dieser Stelle die Transparenz auch für jedes Mitglied des Thüringer Landtags schaffen können. Das heißt, für uns gilt, die nächsten vier bis fünf Monate zu schauen, mit diesem Gesetz und den zur Verfügung stehenden Mitteln zu arbeiten und dann auch noch mal gemeinsam hier im Landtag zu schauen, brauchen wir noch mehr Mittel für die Bekämpfung der Corona-Krise oder brauchen wir das nicht. Der – ich sage mal – besondere Vorteil dieses Sondervermögensgesetzes ist, dass es überjährig ist. Wir sind nicht in diesem Jahr gebunden, sondern wir haben vorgeschlagen, es bis 2022 laufen zu lassen. Es gibt andere Stimmen, die es kürzer fassen wollen, darüber müssen Sie noch beraten. Aber ich finde, es ist richtig und gut, es eine gewisse Zeit laufen zu lassen, denn es könnte im Zweifel natürlich auch sein, dass es eine Rückzahlung gibt. Ich will das jetzt nicht provozieren, aber es könnte ja sein, dass es eine Notwendigkeit gibt, eine Rückzahlung zu machen. Insofern wäre es gut, wenn das über einen längeren Zeitraum so, wie wir es vorgeschlagen haben, gelten wird. Deswegen bitte ich Sie, sich mit den Themen noch mal intensiv in den Ausschüssen auseinanderzusetzen – es kommt dieses Sondervermögensgesetz mit dem Mantelgesetz und anderen Gesetzen jetzt im Landtag in die Ausschüsse – und die Beratung vorzunehmen. Ich möchte mich an der Stelle auch ganz herzlich für die vielen guten Ideen bedanken – ob sie jetzt Einklang gefunden haben oder nicht –, für die Arbeit Tag und Nacht, zumindest einiger Personen, die vielleicht jetzt nur einmal durchatmen können und dann wieder nicht schlafen, aber dennoch. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass man im Vorfeld dieser Beratung heute auch schon versucht hat, einen Zeitplan zu machen, um es schnell zu schaffen, denn wenn zum Beispiel der Wunsch der CDU-Fraktion mit Einklang findet, was die Frage des Haushalts- und Finanzausschusses betrifft, bedeutet das, das Gesetz müsste veröffentlicht werden im Gesetz- und Verordnungsblatt und dann müssten wir danach noch mal einen Haushalts- und Finanzausschuss machen, damit die Regierung auch die Möglichkeit hat, das dem Ausschuss vorzulegen. Wenn wir dazu eine andere Regelung finden, ist es auch okay, aber diese Zeit brauchen wir noch. Ich denke, es wartet doch noch eine Reihe von Unternehmen, von Verbänden, Vereinen, aber eben auch Einzelpersonen auf die Hilfe. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Dorothea Marx Protokoll ↗