Keller
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Gäste am Livestream sowie Vertreterinnen und Vertreter der Presse, bevor wir mit der heutigen Tagesordnung beginnen, ist es mir ein wichtiges Anliegen, einige Worte anlässlich des heutigen Datums an Sie zu richten: Heute Morgen sind einige von Ihnen bereits mit mir auf dem Erfurter Hauptfriedhof gewesen, um an den 8. Mai 1945 zu erinnern. Das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Befreiung vom Nationalsozialismus jähren sich in diesem Jahr zum 75. Mal. Heute vor 75 Jahren schwiegen in Europa endlich die Waffen – nach fast sechs Jahren und nach fürchterlichen 2.077 Tagen. Wir gedenken heute der Millionen Opfer eines beispiellosen Vernichtungsfeldzugs gegen andere Nationen und Völker. Mehr als 60 Millionen Menschen fielen den Kriegshandlungen und der NS-Mordmaschinerie zum Opfer. Der Massenmord an Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderungen, Gegnerinnen und Gegnern des Regimes und Homosexuellen ist das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Diesen Zivilisationsbruch niemals zu vergessen, ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass er sich nicht wiederholen kann. Deshalb ist es an den Demokratinnen und Demokraten, die Erinnerung an die Naziverbrechen und deren Opfer wachzuhalten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, auch an diejenigen zu erinnern, die Europa von der Barbarei befreiten. Wir gedenken heute der vielen Frauen und Männer, die ihr Leben für die Befreiung Europas vom Nationalsozialismus geben mussten. Ich bitte Sie nun, sich für einen Moment des stillen Gedenkens von Ihren Plätzen zu erheben. Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zudem noch die Gelegenheit nutzen, meinen großen Dank all jenen auszusprechen, die in der derzeitigen Pandemiesituation besonders gefordert sind. Ich danke allen, die unsere Gesellschaft immer am Laufen halten, sei es mit ihrer Arbeit in den Krankenhäusern, den Pflegeeinrichtungen oder den Lebensmittelgeschäften oder sei es mit ihrer Tätigkeit bei den Tafeln, den Entsorgungsbetrieben oder in den vielen sozialen Einrichtungen. Ich danke auch meinen Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, denen die Organisation dieses Plenums sehr viel Mühe kostete. Wir alle haben in den vergangenen Wochen gespürt, welche Berufsgruppen Großes in unserer Gesellschaft leisten, und ich glaube, wir werden noch sehr intensiv darüber debattieren, ob der aktuelle Stellenwert von so manchem Beruf auch angemessen ist. Und, sehr geehrte Damen und Herren, ich rufe alle Thüringerinnen und Thüringer heute dazu auf: Seien wir weiter solidarisch, helfen wir einander, wo immer es geht! Dann werden wir in eine Normalität zurückfinden können, insbesondere für alle bei bester Gesundheit. Vergessen wir auch diejenigen nicht, die vor Krieg und Terror flüchten mussten und auch in dieser Zeit unsere Hilfe brauchen! Mit dem gegenseitigen Respekt und der Dankbarkeit, aber auch mit einer gesunden Portion Zuversicht kann es gelingen, dieser Krise und den künftigen Herausforderungen zu begegnen. Ich wünsche uns gemeinsam und allen anderen Gesundheit und für den Verlauf dieses Plenums und der künftigen Plenen im außerordentlichen Rahmen gutes Gelingen. Ich bedanke mich bei Ihnen.
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen, und ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, aber auch insbesondere die Zuschauerinnen und Zuschauer – diesmal am Livestream. Sie haben sicher festgestellt, dass die heutige Sitzung unter völlig anderen Vorzeichen stattfindet. Der Thüringer Landtag, dem im demokratischen Verfassungsgefüge überragende Bedeutung zukommt, ist sich seiner besonderen Verantwortung bewusst. Wir haben uns deshalb entschlossen, die heutige und auch künftige Sitzungen des Landtags in der Arena in Erfurt durchzuführen. Die Arena in Erfurt ermöglicht es uns im Gegensatz zum Plenarsaal des Landtags, unter Teilnahme aller 90 Abgeordneten und der weiteren zugelassenen Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer bei Beachtung der notwendigen Regeln zum Infektionsschutz zu tagen und wichtige Entscheidungen für unser Land zu treffen. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz in dieser Zeit. Gleichzeitig möchte ich die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um Verständnis bitten, dass die Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse während der Corona-Pandemie teilweise ohne Besucherinnen und Besucher stattfinden müssen. Ziel ist es, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Um Sie, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, umfassend und aktuell über das parlamentarische Geschehen in Thüringen zu informieren, möchte ich Sie einladen, die Sitzungen über den landtagseigenen Internetlivestream zu verfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Übertragung mit einer geringen zeitlichen Verzögerung erfolgt. Um darüber hinaus die örtliche Medienberichterstattung zu ermöglichen, haben Medienvertreterinnen und Medienvertreter Zutritt zu den Sitzungen des Landtags. Ich möchte mich auch bei Ihnen, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, für Ihr Verständnis bedanken. Ich denke, wir sind alle gemeinsam in der Verantwortung, Infektionsrisiken so gering wie möglich zu halten. Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung einberufen. Zugrunde liegen Einberufungsverlangen der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion der AfD. Die diesbezüglichen Unterrichtungen liegen Ihnen in den Drucksachen 7/675 und 7/688 vor. Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Beier neben mir Platz genommen, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Hoffmann. Für die Sitzung hat sich entschuldigt: Herr Minister Maier. Gestatten Sie mir – auch wenn es eine lange Einleitung ist – noch einige Hinweise zur Tagesordnung. Der Ältestenrat ist in seiner planmäßigen Sitzung am Dienstag, dem 5. Mai, auch auf die heutige außerplanmäßige Sitzung des Landtags eingegangen und ist dabei übereingekommen, dass neben der Regierungserklärung des Thüringer Ministerpräsidenten, dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/686 und dem Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/687 auch die Fraktionen der CDU und der FDP jeweils einen eigenen Beratungsgegenstand auf der Tagesordnung platzieren können. Ich gehe deshalb davon aus, dass sich hier kein Widerspruch erhebt, wenn der Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/690 als Tagesordnungspunkt 4 und der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/728 als Tagesordnungspunkt 5 platziert werden. Gibt es dazu Widerspruch? Herr Braga, bitte.
