Bergner
Wahl und ggf. Verpflichtung der bzw. des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gemäß § 16 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Meine Damen und Herren, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesorddazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/44 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/56 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/64 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/72 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/82 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/84 Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen sechs Mitglieder, deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Die Mitglieder verteilen sich auf die Fraktionen nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied. Es sollen in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein, die nicht Abgeordnete sein müssen. Da nach der gesetzlichen Grundlage jede Fraktion mit mindestens einem Mitglied vertreten sein muss, kommt angesichts von sechs Mitgliedern und sechs Fraktionen nur eine Mehrheitswahl für jeden einzelnen Wahlvorgang in Betracht. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/44, 7/56, 7/64, 7/72, 7/82 und 7/84 vor. Vorgeschlagen sind von der Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Kati Engel als Mitglied und der Abgeordnete Daniel Reinhardt als stellvertretendes Mitglied, von der Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Uwe Thrum als Mitglied und Herr Abgeordneter Torsten Czuppon als stellvertretendes Mitglied, von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Andreas Bühl als Mitglied und Herr Andreas Krauße als stellvertretendes Mitglied, von der Fraktion der SPD Herr Denny Möller als Mitglied und Frau Abgeordnete Diana Lehmann als stellvertretendes Mitglied, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich als Mitglied und Herr Tino Gaßmann als stellvertretendes Mitglied und von der Fraktion der FDP Herr Martin Mölders als Mitglied und Frau Abgeordnete Franziska Baum als stellvertretendes Mitglied. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Jede Fraktion hat jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht, sodass Ihnen in sechs Drucksachen Wahlvorschläge vorliegen. Jede bzw. jeder Abgeordnete kann für jeden einzelnen Wahlvorschlag mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln in der Reihe der Stärke der Fraktionen auf. Damit a) Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Jastimmen? Ich stelle Mehrheit fest mit den Stimmen der Linken, der Grünen, der SPD und der FDP und von Teilen der CDU. Dann kommen wir zu den Neinstimmen – und zu den Enthaltungen. Ich stelle Enthaltungen bei der AfD fest. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Wir kommen zum Punkt b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: Ich rufe die Jastimmen auf. Jastimmen bei den Fraktionen FDP, CDU und AfD. Neinstimmen? Ich sehe überwiegend Neinstimmen bei der Fraktion der Linken, teilweise bei der SPD und bei den Grünen. Enthaltungen? Mit großer Zahl Enthaltungen bei der Linken, bei den Grünen und bei der SPD ist die Wahl angenommen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. c) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Ich rufe die Jastimmen auf. Danke. Das ist eine übergroße Mehrheit. Gibt es Neinstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Dann ist der Wahlvorschlag der CDU, soweit ich das erkennen kann, sogar einstimmig angenommen. Auf jeden Fall ist die Mehrheit erreicht und ich gratuliere den Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Wir kommen zum Wahlvorschlag der SPD in Punkt d). Ich rufe die Jastimmen auf. Ich sehe Jastimmen bei den Linken, bei den Grünen, bei der SPD, bei der FDP, bei der CDU und bei Teilen der AfD. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Bei einigen wenigen Enthaltungen in den Reihen der AfD ist damit also auch die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für den Wahlvorschlag der SPD erreicht. Ich gratuliere den Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Wir kommen zum Punkt e) Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe die Jastimmen auf. Jastimmen in der Fraktion der Linken, der Grünen, der SPD, der FDP, der CDU überwiegend.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Alle!)
Ich muss leider dem Fraktionsvorsitzenden der CDU widersprechen, es waren nicht alle Hände oben. Gegenstimmen? Einige wenige Gegenstimmen aus den Reihen der AfD. Enthaltungen? Bei etlichen Enthaltungen der AfD ist somit die erforderliche Mehrheit deutlich erreicht. Ich gratuliere den Gewählten und gehe ebenfalls davon aus, dass sie die Wahl annehmen. f) Wahlvorschlag der FDP: Ich rufe die Jastimmen auf. Danke schön. Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Damit hat der Wahlvorschlag der FDP die erforderliche Mehrheit erreicht und ich gehe davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen. Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt ebenfalls abgeschlossen. Ich beende den Tagesordnungspunkt und komme zum Tagesordnungspunkt 15 dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/81 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/83 Gemäß § 6 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ besteht der Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ aus zwölf ständigen Mitgliedern. Darunter sind nach Satz 2 Nr. 2 der Vorschrift zwei Mitglieder des Landtags, die nach Satz 5 vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode in den Verwaltungsrat gewählt werden. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Danach ist das d’hondtsche Höchstzahlverfahren auch bei Wahlen anzuwenden, die der Landtag vorzunehmen hat. Hierzu wird bei konkurrierenden Wahlvorschlägen eine Verhältniswahl durchgeführt. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/81 und 7/83 vor. Die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Frau Abgeordnete Marit Wagler vorgeschlagen. Die Fraktion der AfD hat Herrn Abgeordneten Jens Cotta vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Okay. Danke. Damit gibt es Widerspruch und es muss nicht öffentlich abgestimmt werden. Es wird widersprochen, dann findet eine geheime Wahl statt. Ich erläutere den Stimmzettel: Die Wahl wird, weil es sich um eine Verhältniswahl handelt, in einem Wahlgang mit einem Stimmzettel durchgeführt. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat also eine Stimme. Sie bzw. er kann deshalb nur für einen Wahlvorschlag stimmen, nicht für mehrere, oder sich enthalten. Stimmzettel mit mehr als einem oder nicht eindeutigem Votum müssen als ungültig gewertet werden. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
