Keller
Wahl und ggf. Verpflichtung der bzw. des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gemäß § 16 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit schließen wir diesen Wahlgang. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich gebe das Ergebnis der Wahl für den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bekannt: anwesende Abgeordnete 83, abgegebene Stimmzettel 83, gültige Stimmzettel 83, wie bekannt gegeben. Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/77, Herrn Joachim Leibiger, entfielen 68 Jastimmen, 9 Neinstimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Leibiger gewählt.
(Beifall DIE LINKE, AfD, CDU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Leibiger, ich gratuliere Ihnen und gehe davon aus, dass Sie die Wahl zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen annehmen?
(Zuruf Herr Leibiger: Ja!)
Dann darf ich Sie bitten, nach vorn zu kommen. Ich möchte gern die Gratulation, die Bestellung und die Verpflichtung vornehmen. Ich bitte die Abgeordneten, sich von den Plätzen zu erheben. Sehr geehrter Herr Joachim Leibiger, mit dieser Urkunde bestelle ich Sie zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Ich werde Sie nun, wie in § 19 Abs. 4 Satz 2 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorgeschrieben, verpflichten. Die Verpflichtungsformel lautet: Ich verpflichte Sie, Ihr Amt gerecht und unparteiisch zu führen, das Grundgesetz, die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie die Gesetze zu wahren und zu verteidigen. Ich gratuliere Ihnen nochmals ganz herzlich zur Wahl und wünsche Ihnen für die Amtsausübung zum Wohle unseres Freistaats Thüringen alles Gute und überreiche Ihnen die Urkunde.
(Beifall im Hause)
