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Astrid Rothe-Beinlich

12.12.2019 Sitzungen 7/3

Fragestunde

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, wiederum vertreten durch Herrn Minister Prof. Dr. Hoff. Sehr geehrter Herr Kowalleck, ich will zu Ihrer Frage 1 zunächst sagen, dass ich mich ausgesprochen freue, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Regelung getroffen hat, dass die Sperre für die Mittel des Sonderinvestitionsprogramms I für die Schlösser und Gärten in Mitteldeutschland aufgehoben wurde, was bedeutet, dass Thüringen 100 Millionen Euro des Bundes erhält, und wir haben ja im Haushalt 2020 bereits die Verpflichtungsermächtigungen für die entsprechende Landeskofinanzierung vorgesehen. (Beifall SPD) Das ist ein riesengroßer Erfolg. Es ist darüber hinaus festgelegt worden, dass Thüringen künftig einen Festbetrag von 15 Millionen Euro für die Betriebskosten dieser Stiftung bekommen wird, das heißt für die entsprechenden Kultureinrichtungen dieser Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten, die wir dort hineinbringen. (Beifall DIE LINKE) Darüber hinaus können eine ganze Reihe von weiteren Thüringer Einrichtungen mit erheblichen Zuweisungen des Bundes rechnen. Das sind im hohen zweistelligen Millionenbetrag Mittel für die Sanierung des Deutschen Nationaltheaters in Weimar. Das sind darüber hinaus Mittel für die Digitalisierung in diesem großartigen Schloss Friedenstein in Gotha. (Beifall SPD) Darüber hinaus sind weitere Mittel für die Grenzmuseen vorgesehen, darunter auch Point Alpha. Und ich darf noch an weitere Zuweisungen an die Klassik Stiftung Weimar erinnern. Insofern sind wir in einer Situation, dass wir im Kulturbereich – wenn wir die entsprechenden Landeskofinanzierungsmittel hineinnehmen – wirklich das größte Kulturinvestitionsprogramm in Thüringen realisieren können, das es in der Nachwendegeschichte Thüringens gibt. Das ist wirklich ein richtig großer Erfolg. (Beifall DIE LINKE) In diesem Zusammenhang sind wir jetzt also endlich in der Situation, die Gründung der Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten vornehmen zu können. Wir haben dort im Errichtungsgesetz und in der Stiftungssatzung den Sitz der Stiftung zu regeln. Dazu habe ich gegenüber dem Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, dem Kollegen und Sozialdemokraten Marko Wolfram, mitgeteilt, dass Rudolstadt – bisher schon Sitz der Stiftung Schlösser und Gärten in Thüringen – auch der geborene Sitz dieser Thüringer Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten ist. Das heißt, wir werden einen Sitz in Halle an der Saale haben und den zweiten Sitz, nämlich den Thüringer Sitz, in der Stadt Rudolstadt. (Beifall SPD) Es gab zwei weitere Städte, die angeboten haben, den Sitz dieser Stiftung wahrzunehmen, das will ich auch der Ehrlichkeit halber sagen. Das ist zum einen die Stadt Gotha, zum anderen die Stadt Altenburg. Beide Städte wären genauso prädestiniert. (Beifall SPD) Wir haben uns aber entschieden, dass dort, wo die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ihren Sitz hat, eben auch der Sitz sein soll. Es gibt an dieser Stelle kein Rütteln mehr, weil wir dies zu entscheiden haben und niemand anders. Insofern wird das dann in den entsprechenden Regelungen enthalten sein, die auch dem Parlament vorgelegt werden.

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