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Astrid Rothe-Beinlich

12.12.2019 Sitzungen 7/3

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Minister Tiefensee. Ich beantworte die Fragen wie folgt: Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Prägend für die Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen in der Verpflichtungserklärung sind der Erhalt der Studienplatzkapazitäten sowie die Sicherung der guten Studienbedingungen und der Erhalt bzw. der Ausbau der Attraktivität und Qualität der Studienangebote. Der Entwurf der Thüringer Verpflichtungserklärung, der derzeit im Wissenschaftsministerium erstellt wird, sieht insofern folgende Zielstellungen und Schwerpunkte vor: erstens den Erhalt der Ausbildungskapazitäten und Erhöhung des Anteils des dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, zweitens die Steigerung der Lehrqualität, drittens die Förderung der Digitalisierung und schließlich viertens Schwerpunktsetzungen in einzelnen Fächergruppen – Ingenieurwissenschaften, Lehrerbildung, Gesundheitswissenschaften. Zu Frage 2 folgende Antwort: Die Überlegungen und Vorstellungen meines Hauses zu den Inhalten und Verpflichtungserklärungen Thüringens zum Zukunftsvertrag wurden in mehreren Gesprächsrunden mit der Landespräsidentenkonferenz, den Hochschulleitungen und den Kanzlerinnen und Kanzlern der Thüringer Hochschulen vorgestellt. Ebenfalls erfolgte eine Information des Hauptpersonalrats meines Hauses. Das in § 2 des Zukunftsvertrags vorgesehene Konsultationsverfahren findet zunächst auf Arbeitsebene zwischen meinem Haus und dem BMBF statt. Nach dessen Abschluss findet in der GWK-Facharbeitsgruppe „Zukunftsvertrag“ ein Austausch zu allen 16 Verpflichtungserklärungen der Länder statt. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, zum Ende des Konsultationsverfahrens – etwa April/Mai 2020 – eine weitere offizielle Unterrichtung der Hochschulen zum Sachstand vorzunehmen. Im Sommer 2020 sind die GWK-Beschlussfassungen über alle 16 Verpflichtungserklärungen der Länder und die Veröffentlichung der Verpflichtungserklärungen vorgesehen. Anschließend – das heißt in der zweiten Hälfte 2020 – sollen die hochschulindividuellen Ausarbeitungen der vorgesehenen Zusatzvereinbarungen zum Zukunftsvertrag zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen erfolgen. Antwort zu Frage 3: Allein mit dem in der Verpflichtungserklärung vorgesehenen Schwerpunkt 1 – nämlich Erhalt der Ausbildungskapazitäten und Erhöhung des Anteils des dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals – wird eine dauerhafte Erhöhung von rund 250 Beschäftigungsverhältnissen angestrebt. Die weiteren dauerhaften 50 Beschäftigungsverhältnisse verteilen sich auf die Schwerpunkte 2 bis 4. Einzelheiten dazu stehen noch nicht fest. Und schließlich zu Frage 4: Von einem Land staatlich anerkannte private Hochschulen werden nur im Rahmen des Hochschulpakts III in die Zählung der zusätzlichen Studienanfänger im ersten Hochschulsemester einbezogen. Im Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“, der ab dem Jahr 2021 greift, werden private staatlich anerkannte Hochschulen nicht mehr bei den Berechnungsund Verteilparametern berücksichtigt. Aus diesem Grund sollen private staatlich anerkannte Hochschulen in Thüringen keine Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag erhalten. Was die Beteiligung der beiden durch Thüringen staatlich anerkannten privaten Hochschulen an der Auslauffinanzierung des Hochschulpakts betrifft, ist Folgendes anzumerken: Erstens: Die Höhe der Mittel, die Thüringen in den Jahren 2021 bis 2023 aus dem Hochschulpakt III noch erhalten wird, wird erst nach der im Hochschulpakt III vorgesehenen Endabrechnung aller zusätzlichen Studienanfängerzahlen der 16 Länder in den Jahren 2015 bis 2020 am Ende des Jahres 2020 feststehen. Die Höhe der Mittel für Thüringen ist auch davon abhängig, wie der Zuwachs an zusätzlichen Studienanfängern in Thüringen und in den anderen Ländern ist bzw. im Jahr 2020 sein wird und wie weit die Gesamtzahl der durch den Hochschulpakt III geförderten zusätzlichen Studienanfänger in Deutschland überschritten wird. Zum Zweiten: Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesmittel aus dem Hochschulpakt III der in der Bund-Länder-Vereinbarung festgelegten Zweckbindung unterworfen sind und auch von privaten Hochschulen nur für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Darauf haben der Bundesrechnungshof und einzelne Landesrechnungshöfe eindringlich hingewiesen. Und zum Letzten, drittens: Aktuell ist es in Thüringen haushaltsrechtlich allerdings nicht möglich, privaten Hochschulen Bundesmittel aus dem Hochschulpakt III mittels einer Zuwendung zukommen zu lassen. Es ist jedoch beabsichtigt, dies in den Landeshaushalten 2021 bis 2023 vorzusehen, um den beiden durch Thüringen staatlich anerkannten Hochschulen einen angemessenen Anteil an der Bundesförderung der Auslauffinanzierung auf Antrag zweckgebunden zukommen zu lassen. Es ist daran gedacht, für jeden Studienanfänger im ersten Hochschulsemester der beiden Hochschulen, der gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt III für den Freistaat Thüringen bei der Endabrechnung statistisch erfasst und berücksichtigt wird, ein Drittel der Summe auszuzahlen, die der Bund gemäß den Inhalten usw. des Hochschulpakts III für jeden zusätzlichen Studienanfänger der beiden Hochschulen im ersten Hochschulsemester gewährt. Der genaue Betrag wird erst nach Endabrechnung 2020 feststehen. Vielen Dank.

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