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Christian Schaft

Die Linke 12.12.2019 Sitzungen 7/3

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Erstellung von Verpflichtungserklärungen des Landes Thüringen zur Umsetzung des Zukunftsvertrags Im Juni 2019 wurden drei zentrale Wissenschaftspakte zwischen dem Bund und den Ländern unterzeichnet. Zur Umsetzung des Zukunftsvertrags müssen die Länder nun Verpflichtungserklärungen für einen Zeitraum von sieben Jahren erarbeiten. In diesen Erklärungen sollen die Länder Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen erläutern, wie sie den Zielen des Zukunftsvertrags gerecht werden wollen. Ziele dieses Zukunftsvertrags sind eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden. Für Thüringen stehen durch den neuen Vertrag über 300 akademische Dauerstellen in Rede. Dem Bund sollen hierzu bis zum 15. Januar 2020 erste Entwürfe im Rahmen des Konsultationsverfahrens vorgelegt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche strategischen Ansätze und Schwerpunkte verfolgt die Landesregierung bei der Verwendung der bereitgestellten Mittel durch den Zukunftsvertrag? 2. Welche hochschul- und wissenschaftspolitischen Akteure und Akteurinnen in Thüringen werden seitens der Landesregierung im Konsultationsverfahren zur Erarbeitung der Verpflichtungserklärungen beteiligt? 3. Welche Schwerpunkte sollen insbesondere bei der Verteilung der in Rede stehenden über 300 akademischen Dauerstellen gesetzt werden? 4. Sollen an den Mitteln des auslaufenden Hochschulpakts sowie des anlaufenden Zukunftsvertrags auch private Hochschulen wie die SRH in Gera oder die IUBH in Erfurt beteiligt werden, und wenn ja, in welchem Umfang?

Alle Reden von Christian Schaft Protokoll ↗