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Astrid Rothe-Beinlich

12.12.2019 Sitzungen 7/3

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Minister Tiefensee. Vielen Dank. Ich darf zur ersten Frage folgendermaßen antworten: Aus Sicht der Landesregierung ist es positiv, dass der Altstandort unabhängig von der konkreten Nutzungsart aufgrund seiner Lage, Flächengröße und verkehrlichen bzw. infrastrukturellen Anbindungen grundsätzlich für eine bauliche Nachnutzung geeignet ist. Gleichwohl wird kritisch gesehen, dass eine Nachnutzung mit erheblichen Problemen und finanziellen Aufwendungen verbunden sein wird. So wurde in der Studie klar aufgezeigt, dass wesentliche Hindernisse für eine Entwicklung der Fläche die öffentlichen Forderungen, die grundbuchlich gesicherten Schulden sowie das noch laufende Insolvenzverfahren darstellen. Klar ist auch, dass die zu erwartenden Aufwendungen für die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen absehbar den Wert nach Umsetzung, den Wert der Fläche nach Umsetzung der Maßnahmen deutlich um ein Vielfaches übersteigen werden. Zu Frage 2: Die Machbarkeitsstudie soll die Grundlage für weitere Überlegungen zur Entwicklung des Geländes bilden. Sie wurde neben dem Ministerium für Wirtschaft auch der Stadt Ilmenau zur Verfügung gestellt. Bisher ist jedoch weder der LEG noch unserem Haus bekannt, welche Rückschlüsse die Stadt Ilmenau als Trägerin der Planungshoheit aus den Ergebnissen der Studie zieht. Davon ist letztlich abhängig, welche Entscheidungen über mögliche Entwicklungsmaßnahmen getroffen werden. Zu Frage 3: Ich verweise zunächst auf die Antwort zu Frage 2. Darüber hinaus ist die Graf von Henneberg Porzellanwerk GmbH in Liquidation, die ihrerseits Insolvenz anmelden musste, nach wie vor Eigentümerin des Grundstücks einschließlich der Gebäude. Erst mit Abschluss des laufenden Insolvenzverfahrens ist eine Entscheidung zur Nachnutzung der Fläche denkbar. Und zu Frage 4: Eine Entscheidung des Landes kann nur in Abstimmung mit der Stadt Ilmenau getroffen werden. Ich füge an: Sollte die Mündliche Anfrage, sehr geehrter Herr Abgeordneter, den Eindruck erwecken wollen, dass das Land allein verantwortlich sei, dass dieser Standort wieder nutzbar gemacht wird, dann hoffe ich, mit den Antworten deutlich gemacht zu haben, dass zunächst die Eigentümerin respektive die Insolvenzverwalterin dafür verantwortlich ist. Auch die Stadt als Trägerin der Planungshoheit hat die Möglichkeit, planungsseitig ihre Vorstellungen für das Gelände umzusetzen. Vielen Dank.

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