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Götze

12.12.2019 Sitzungen 7/3

Fragestunde

Das bezieht sich nicht ausschließlich auf den islamistischen Terrorismus, dort liegt aber der absolute Schwerpunkt. Ich hatte darüber hinaus irrational handelnde, fanatisierte oder emotionalisierte Einzeltäter erwähnt. Auch die sind hier in die Gefährdungsbewertung mit einzubeziehen.

Protokoll ↗