Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Die allgemeine Bedrohungslage in den Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität befindet sich in Deutschland und Europa weiterhin auf einem abstrakt hohen Niveau. Dabei ist die Sicherheitslage in Deutschland maßgeblich von einer hohen abstrakten Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus geprägt. Darüber hinaus können Aktivitäten von irrational handelnden, fanatisierten oder emotionalisierten Einzeltätern eine schwer vorherzusagende Gefährdung darstellen. Konkrete Gefährdungshinweise für Weihnachtsmärkte in Thüringen liegen aktuell jedoch nicht vor. Unbenommen dessen haben Weihnachtsmärkte in unserer christlich geprägten Welt eine hohe Symbolkraft. Dies, die hohen Besucherzahlen und die zumeist zentrale Lage der Weihnachtsmärkte lassen sie zu potenziellen Zielen für Gewalttaten, auch für politisch bzw. religiös motivierte Täter werden. Dieser Einschätzung folgend haben die Veranstalter und die Sicherheitsbehörden angemessene Schutzmaßnahmen zur Verhinderung möglicher Angriffe vorgenommen. So kommen zum Teil geeignete technische Sperren zum Schutz vor Fahrzeugüberfahrten zum Einsatz. Zudem nehmen die Sicherheitsbehörden eine kontinuierliche Lagebewertung vor und richten daran die behördliche und polizeiliche Präsenz auf den Märkten aus. Die Beamtinnen und Beamten der Thüringer Polizei sind entsprechend sensibilisiert. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass damit ein angemessener Schutz für unsere Weihnachtsmärkte gegeben ist. Wir sehen auch vor dem eingangs erwähnten Hintergrund keinerlei Veranlassung, auf die Durchführung oder den Besuch von Weihnachtsmärkten zu verzichten. Die Antwort zu Frage 2: Neben Erfurt kommen in Meiningen, Nordhausen und Suhl passive Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Überfahrten zum Einsatz. Die Antwort zu Frage 3: Die Landesregierung schätzt die Einsatzkonzepte der vergangenen Jahre als gut bewährt ein. Deswegen und aufgrund der unveränderten bundesweiten Gefährdungseinschätzung war eine grundlegende konzeptionelle Umstellung nicht erforderlich. Die Konzepte wurden insoweit auf die aktuellen örtlichen Bedingungen fortgeschrieben. Die Antwort zu Frage 4: Auf den Veranstaltungsflächen der Weihnachtsmärkte im Freistaat Thüringen ist die Thüringer Polizei mit Fußstreifen unmittelbar präsent. Im Umfeld der Märkte werden motorisierte Streifen als sogenannte Raumstreifen durchgeführt. Auf dem Erfurter Weihnachtsmarkt am Domplatz ist wie in den vergangenen Jahren auch ein Bürocontainer als temporäre Polizeiwache eingerichtet. Diese Wache ist während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarkts ständig besetzt und dient als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher. Das polizeiliche Auftreten orientiert sich am Familienfestcharakter der Märkte und erfolgt auf Grundlage der eingangs dargestellten Gefährdungssituation ohne angelegte zusätzliche Schutzausstattung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
