Sascha Bilay
Fragestunde
Danke, Herr Staatssekretär. Die Leitung der Rechtsaufsicht ist ein Bediensteter/eine Bedienstete des Landes. Zu welchem Zeitpunkt halten Sie es denn für geboten, dass auch über die Maßnahmen der Landesregierung Eingriff genommen werden könnte, sodass nicht nur die Rechtsaufsicht des Landratsamts selbst aktiv wird, sondern der Vollzug des Gesetzes stärker über die Landesregierung erfolgt?
