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Höhn

12.12.2019 Sitzungen 7/3

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ wird durch eine von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, nach § 122 ThürKO bestellte Beauftragte geleitet. Das Amt des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden wurde ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 12. Dezember. Nach Auskunft der Rechtsaufsichtbehörde verfügt die VG „Schwarzatal“ über einen Haushaltsplanentwurf einschließlich eines Stellenplans, der für die Finanzverwaltung 9,25 Stellen vorsieht. Über diesen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 soll die Gemeinschaftsversammlung in ihrer Sitzung am 16.Dezember 2019 beschließen. Zu Frage 2: Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hat die VG „Schwarzatal“ bei deren Neustrukturierung sowie bei der personellen Ausstattung rechtsaufsichtlich begleitet und die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wie die Bestellung der Beauftragten ergriffen, sodass der ordnungsgemäße Gang der Verwaltung gewährleistet ist. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3: Die Kommunalaufsicht begleitet den Prozess der Neustrukturierung mit unterschiedlichen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen. Dabei kommt in erster Linie eine Beratung gemäß § 116 ThürKO in Betracht. Sie wird, soweit erforderlich, nach Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens darüber hinaus über weitere rechtsaufsichtliche Maßnahmen zu entscheiden haben. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗