Astrid Rothe-Beinlich
Fragestunde
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Herold wie folgt: Zu Frage 1: Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen erfüllen derzeit 881 Ärztinnen und Ärzte die berufsrechtlichen Voraussetzungen zur Erbringung von Impfleistungen innerhalb ihrer jeweiligen Fachgebiete. Zu Frage 2: Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung dürfen grundsätzlich 1.862 an der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte gemäß der gültigen Weiterbildungsverordnung für den Freistaat Thüringen Schutzimpfungen durchführen. Zu Frage 3: In den letzten fünf Jahren haben Ärztinnen und Ärzte wie folgt an der strukturierten curricularen Fortbildung zum Erwerb des Impfzertifikats teilgenommen: 2015 57 Ärztinnen und Ärzte, 2016 54 Ärztinnen und Ärzte, 2017 76 Ärztinnen und Ärzte, 2018 57 Ärztinnen und Ärzte und 2019 112 Ärztinnen und Ärzte, insgesamt also 356 Ärztinnen und Ärzte. Zu Frage 4: Der Änderungsparagraf 132e Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und die damit verbundene Erweiterung der Möglichkeit zur Durchführung von Schutzimpfungen auf geeignete Ärztinnen und Ärzte, unabhängig von ihrer Fachrichtung und dem öffentlichen Gesundheitsdienstverzeichnis, wird seitens der Landesregierung begrüßt. Impfwillige haben nun die Möglichkeit, sich bei jedem Arztbesuch entsprechend beraten und auch impfen zu lassen. Diese Änderung ist geeignet, der dringend notwendigen Schließung von Impflücken und der Erhöhung von Impfquoten zu dienen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
