Astrid Rothe-Beinlich
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Thüringen gegen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz – Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!“
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss leider mit Herrn Höcke beginnen. Wenn Faschisten von Ermächtigungsgesetzen reden – Pünktchen, Pünktchen, Pünktchen. Ihre Aktuelle Stunde von der AfD ist schon sehr bezeichnend. Bislang war ja klar, dass die AfD gern gegen Geflüchtete, gegen Europa oder aber auch gegen den liberalen Sozialstaat polemisiert hat. Jetzt merken wir, dass die AfD auch gegen die Sicherung und Wahrung von Interessen von Kindern und Rechte von Kindern und Jugendlichen steht, insbesondere aber gegen die Sicherung des Kindeswohls agiert. Das halten wir jedenfalls für grundfalsch.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Machen wir uns doch noch einmal bewusst: Wir befinden uns nicht nur im Jahr 30 nach der friedlichen Revolution, sondern auch 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention. Wir meinen, es ist höchste Zeit, starke Kinderrechte auch sichtbar im Grundgesetz aufzunehmen. Kinderrechte im Grundgesetz sind auch kein Placebo, im Gegenteil: Mit starken Kinderrechten im Grundgesetz hat das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht. Hören Sie gut zu, das ist nämlich das Gegenteil von dem, was Sie vorhin unterstellt haben. Die Politik müsste unter anderem beispielweise konsequenter gegen Kinderarmut, gegen ungleiche Bildungschancen oder aber auch gegen sexuellen Missbrauch vorgehen. Die AfD verkennt mit ihrer Aktuellen Stunde einmal mehr, dass Kinder eigene Bedürfnisse und auch eigene Rechte haben. Auch unser aktuelles Grundgesetz verkennt dies leider noch. Kinder werden nämlich dort unterm Strich nur als Regelungsgegenstand betrachtet, also als Objekte. Nach Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes sind die „Pflege und Erziehung der Kinder […] das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Kinder werden bewusst nicht als Rechtsobjekt behandelt. Die AfD allerdings versucht, Kinder gegen Eltern auszuspielen und zu suggerieren, die Rechte der Eltern würden durch Kinderrechte geschwächt. Das ist völliger Quatsch, wie wir alle wissen. Die AfD hat das Anliegen ganz offenkundig nicht verstanden. Es geht nämlich überhaupt nicht darum, Eltern und Kinder gegeneinander auszuspielen. Vielmehr soll durch die Verankerung von Kinderrechten die Verantwortung der Eltern, aber auch die Verantwortung des Staats im Hinblick auf das Kindeswohl stärker und sehr viel deutlicher formuliert werden. Staat und Eltern haben nämlich unterm Strich eine sehr ähnliche Verpflichtung und auch sehr ähnliche Aufgaben: die Verwirklichung der Kinderrechte im Sinne des Kindeswohls. Das Elternrecht aus Artikel 6 ist übrigens kein Recht am Kind, sondern ein Pflichtrecht der Eltern zum Wohle des Kindes; das finde ich wichtig, noch einmal zu betonen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unsere grüne Bundestagsfraktion hat im Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rechte von Kindern im Grundgesetz stärken soll. Dieser Gesetzentwurf verankert explizit die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 6 des Grundgesetzes und stellt Kinder neben Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dagegen ist der aktuell vorliegende Vorschlag der SPD-Bundesjustizministerin eher enttäuschend, muss ich so offen sagen. Wir sehen bei diesem Vorschlag auch keinen wirklichen Mehrwert für die Kinder. Echte Beteiligungsrechte sind nämlich nicht vorgesehen und das Kindeswohl soll nur angemessen berücksichtigt werden. Das halten wir übrigens sogar für einen deutlichen Rückschritt hinter die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention. Dabei ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Fragen, die sie betreffen, dringend nötig. Wir haben in Thüringen ja auch mehrfach gezeigt, dass dies geht. Ich will nur das Kindergartengesetz explizit benennen, in dem wir Kinderrechte, aber übrigens auch die Rechte der Eltern deutlich gestärkt haben. Ähnlich ist es im Schulgesetz. Auch da haben wir die Kinderrechte und die Beteiligungsrechte explizit gestärkt. Kinder und Jugendliche wollen mitbestimmen und mitgestalten. Das zeigen uns auch alle Studien, wenn wir beispielsweise an die Shell Studie denken. Damit sie das können, braucht es starke Kinderrechte im Grundgesetz. Damit wären wir insgesamt einen großen Schritt weiter auf dem Weg hin zu einem tatsächlich kinderfreundlichen Land. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
