Dorothea Marx
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Thüringen gegen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz – Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, erst einmal tief durchatmen. Wir beginnen mal mit der Tradition, mit der Herr Höcke glaubte aufgehört zu haben. Ich darf hier Martin Luther zitieren, auf den Sie sich auch schon das eine oder andere Mal berufen haben. Von Martin Luther stammt das wunderbare Zitat: „Wenn du ein Kind siehst, hast du Gott auf frischer Tat ertappt.“ Also Gott, nicht Herrn Höcke und auch nicht Frau Höcke, sondern Gott.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Die Eltern
haben nichts damit zu tun?) Was sagt uns das? Dass das Kind ein eigenständiges Wesen ist; das ist natürlich durch Eltern gezeugt und in die Welt gebracht, aber das hat Anrecht auf staatlichen Schutz. Das war jetzt erst mal Herr Luther zum Einstieg. Jetzt kommt noch eine andere schlimme Mitteilung für Sie. Die Kinderrechte stehen ja schon im Grundgesetz. In Artikel 1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das bezieht sich auf
(Beifall DIE LINKE, AfD, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Menschen allen Alters, also auch auf Kinder. Warum erwähnt man Kinder trotzdem extra in der Verfassung? Weil Kinder als Gottes Geschenke besonders schutzwürdig sind. Jetzt soll in Artikel 6 – Sie haben es zitiert – des Grundgesetzes nach dem Willen der Bundesregierung ein Absatz 1 a eingefügt werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ Wo wird hier das Elternrecht geschädigt oder was sind das für Eltern, die ihre Rechte durch diese Artikel geschmälert sehen? Sie schreiben in Ihrer Begründung zu Ihrer Aktuellen Stunde: Regelungen, die „das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat“ betreffen würden, greifen in das natürliche Recht der Eltern ein. Wir haben ganz viele Gesetze, die Kinder schützen. Das geht los mit dem Kindergeld; mit dem Recht auf einen Kindergartenplatz geht es weiter. Aber um jetzt mal ganz ernst zu werden: Das Recht von Kindern, also an Eltern vorbei, ist auch § 218 Strafgesetzbuch. Sie wissen, was da drinsteht. Den brauchten wir auch nicht, wenn das alles nur das natürliche Recht der Eltern wäre, was sie mit ihren Kindern machen. Und jetzt sagen Sie: Wenn jetzt dieser Passus da ins Grundgesetz reinkommt, dann ist das natürliche Recht der Eltern weggewischt und wir haben Zustände wie in der DDR. – Zu Ihnen passt, dass Sie bei der Vorbereitung Ihrer Rede, Herr Höcke, natürlich nicht in die Thüringer Verfassung geguckt haben – Verfassungen interessieren Sie ja sonst auch relativ wenig –, da hätten Sie nämlich ganze drei Artikel gefunden, die sich bereits mit Kinderrechten beschäftigen und die das sogenannte Wächteramt des Staats – dieses Wächteramt ist unter Verfassungsjuristen oder auch Menschen, die es ernst meinen mit Rechten von Kindern, und anderen Menschen in unserem Land ein geläufiger Begriff – ausführen. Und das steht in Artikel 19 der Thüringer Verfassung. Den lese ich Ihnen jetzt vor und dann können Sie mal für sich ganz still und allein oder zu Hause mit Ihrer Frau überlegen, wo da in Ihr Recht, Ihr natürliches Recht eingegriffen wird. Artikel 19 Abs. 1 Thüringer Verfassung: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“ Unterschreiben Sie das oder greift das in Ihr natürliches Recht ein? Absatz 2: „Nichtehelichen und ehelichen Kindern und Jugendlichen sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre Entwicklung und ihre Stellung in der Gemeinschaft zu schaffen und zu sichern.“ Das ist ein zentrales Anliegen des staatlichen Wächteramts, es steht in der Thüringer Verfassung, weil Ehelichkeit und Nichtehelichkeit keine Eigenschaft von Kindern sind – insofern ist der Begriff immer so ein bisschen falsch –, wofür Kinder überhaupt nichts können; ein wichtiger Grundsatz in einer Verfassung und für andere Gruppen Menschen brauchen Sie die nicht. Deswegen steht es in der Thüringer Verfassung für Kinder drin. Oder ist das auch wieder gegen Ihr natürliches Recht? Absatz 3: „Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern Kindertageseinrichtungen, unabhängig von ihrer Trägerschaft.“ Ein wichtiger Grundsatz, gelernt auch aus Diktaturen, dass man eben auch Vielfalt in der Kinderbetreuung garantiert. Und schließlich der letzte Absatz von Artikel 19: „Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern den vorbeugenden Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche.“ Das sind verfassungsrechtliche Ausgestaltung, Schutzrechte für unsere Kleinsten und schutzwürdigsten Mitglieder unserer menschlichen Gemeinschaft. Ich bin stolz, dass in der Thüringer Verfassung so etwas steht, und im Grundgesetz wäre es auch hübsch. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
