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Björn Höcke

AfD 11.12.2019 Sitzungen 7/2

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Thüringen gegen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz – Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, die Bundesjustizministerin und wohl auch eine Mehrheit – leider – der alten Kräfte im Land wollen mal wieder das Grundgesetz ändern – ich glaube, es ist das 64. Änderungsgesetz. Diesmal soll der Artikel 6 um einen Absatz 1a ergänzt werden. Die sogenannten Kinderrechte würden so noch vor dem Absatz 2 platziert werden, der von den Elternrechten handelt. Was die Juristen mit dieser Platzierung bezwecken, das wissen wir, glaube ich, alle. Wir fragen uns natürlich, warum Kinderrechte ins Grundgesetz sollen. Die Rechte von Rentnern, von Alten, von Heterosexuellen usw. usf. werden dort ja auch nicht gesondert erwähnt. Die Zielsetzung des Vorstoßes liegt leider auf der Hand. Es geht eben nicht um das Wohl des Kindes. Es geht darum, tradierte und bewährte verfassungsrechtliche Pfade im Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zu verlassen. Es geht darum, das Elternrecht einer schwächenden Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht preiszugeben. Es geht darum, Eltern und Kinder perspektivisch voneinander zu entfernen. Ja, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, dieser Gesetzentwurf atmet den Hauch der DDR. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) Er zerlegt die Familie in ihre Einzelteile und schiebt dem Staat die entscheidende Rolle im Verhältnis zwischen Eltern, Kind und Staat zu. Ich sage Ihnen, bei so einem Ermächtigungsgesetz – einen anderen Titel verdient dieses Vorhaben nicht – (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt reicht‘s aber wieder!) machen wir als AfD als einzige authentische Familienpartei nicht mit. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, Kinder sind Menschen und sie haben garantierte Menschenrechte. Kinder können ihre Rechte in der Regel nicht selbst vertreten, hier springen dann die Erwachsenen ein. Dazu führt der Artikel 6 des Grundgesetzes aus. Es besteht also tatsächlich keine verfassungsrechtliche Schutzlücke, so wie das von der Bundesjustizministerin mit ihrem Vorhaben suggeriert wird. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, also der verfassungsrechtlich garantierte Schutzschirm versagt, dann greift die staatliche Gemeinschaft ein. Für den staatlichen Zugriff gibt es hohe Hürden und mit Blick auf die schlimmen Erfahrungen mit zwei Diktaturen im 20. Jahrhundert sage ich, das ist auch gut so. (Beifall AfD) Den damaligen Ideologen ging es darum, Zugriff auf die junge Generation zu bekommen, um sie zu manipulieren. Und den neuen Ideologen, die mit Genderismus und Multikulturalismus einen neuen Menschen machen wollen, geht es auch darum. Die Familie war und ist das stärkste Widerstandsnest gegen alle Arten von Ideologie, seien sie braun, seien sie rot oder seien sie bunt, gegen alle Arten eines übergriffigen Staats, und deswegen wollen wir als AfD die Familien nicht schwächen, wir wollen sie stark machen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, eine völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, die die Aufnahme von sogenannten Kinderrechten ins Grundgesetz notwendig machen würde, gibt es nicht. Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt selbiges jedenfalls nicht. Tatsächlich würde die besondere Erwähnung von sogenannten Kinderrechten eine Situation schaffen, wie sie etwa in der DDR bestand. Wir müssen jetzt nicht unbedingt an den Kindesentzug denken, der dort auch ohne Gefährdung des Kindeswohls möglich war. (Beifall AfD) Unter dem Deckmantel der sogenannten Kinderrechte können in Zukunft Maßnahmen gegen den Willen der Eltern vorgeschrieben werden, etwa ein verpflichtender Besuch von Krippen und Kindergärten. Hier, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, zeichnet sich ein verhängnisvoller familienpolitischer Irrweg ab, dessen Langzeitfolgen unabsehbar sind und den wir deshalb mit guter Begründung als Partei und als Fraktion des gesunden Menschenverstandes, also als AfD, nicht gehen wollen und nicht gehen werden. (Beifall AfD) Die Befürworter des Ideologieprojekts „Kinderrechte ins Grundgesetz“ missachten das verfassungsmäßige Gebot, die Familien in besonderer Weise zu schützen. Der Schutz der Familie und des Elternrechts sind der zuverlässigste Schutz unserer Kinder und darüber hinaus der zuverlässigste Schutz gegen weitere ideologische Versuche in unserem Land. Das wussten die Mütter und Väter des Grundgesetzes und das wissen wir. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, deswegen rufe ich abschließend im Namen von vielen Vätern und vielen Müttern, im Namen von zahlreichen Eltern den politischen und ideologischen

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