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Sybilla Nitsch

SSW 18.09.2026 Sitzungen 20/128

Geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die größte Aufmerksamkeit hat in der Auswertung des Verfassungsschutzberichts 2025 der Anstieg der Fälle von Sabotage und Spionage in Schleswig-Holstein bekommen. Das verstehe ich, und das ist auch richtig so. Den meisten wird es so gehen wie mir, wir verbinden sie mit einer generellen Angst, die wir um den Frieden, in dem wir leben, fühlen. Wir müssen uns also mit den 100 Fällen, die der Verfassungsschutz dieser Kategorie zugeordnet hat, auseinandersetzen. Eine Zunahme um 97 Taten im Vergleich zum Vorjahr bei einer Aufklärungsquote von neun Prozent, das sind Zahlen, die Verunsicherung als Zweck haben. Sogenannte Wegwerfagenten, meist Männer mit kleinkriminellem Hintergrund und Sympathie für Kriegsrhetorik, werden von Geheimdiensten anderer Staaten für kleinere Beträge genau dafür angeheuert. Insbesondere das Fotografieren militärischer Anlagen und Luftspähgebietsverletzungen durch Drohnen haben laut Bericht zugenommen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine macht sich, da sind sich die Sicherheitsbehörden einig, auf diese Weise auch bei uns bemerkbar. Politisch muss das ernst genommen werden, und ich glaube, das geschieht hier bei uns im Land. (Beifall SSW) Ich möchte daher eher die Gelegenheit nutzen, gesondert auf die politisch motivierte Kriminalität zu schauen; denn sie bleibt hoch mit sogar leichtem Anstieg. Dabei nimmt politisch rechtsmotivierte Gewalt nach wie vor mit Abstand den größten Raum ein: 1.438 Fälle insgesamt, 58 Fälle davon sind Gewalttaten. Insgesamt 592 der Taten, knapp über 40 Prozent, werden einer fremdenfeindlichen, also einer rassistischen Motivation zugeordnet. Währenddessen steigt das rechtsextremistische Personenpotenzial erneut an, und die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten bleibt unverändert hoch. Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für unsere Gesellschaft. Das darf niemand von uns vergessen, und so habe ich das auch von meinen Vorrednern verstanden. Ein anderer Phänomenbereich, dessen Darstellung mich, wenn auch auf eine andere Art als andere politische Vertreter, umtreibt, ist der, der im Verfassungsschutz unter Linksextremismus zusammengefasst wird. Ich habe auch schon in früheren Gesprächen und Beratungen einiges dazu angemerkt. Antifaschismus, Antikapitalismus, Ökologie und Antimilitarismus sind meiner Meinung nach Bereiche, die es in der Definition sensibel zu behandeln gilt; denn sich auch weiterhin ihnen zuwenden zu dürfen, ohne dass das eigene Engagement einen anrüchigen Touch bekommt, ist, glaube ich, in unserer freien Demokratie sehr wichtig. Genau das kann aber passieren, dass es anrüchig wird, wenn sich der Verfassungsschutz etwa den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht widmet. Für uns als SSW ist unbestritten, dass besonders Schülerinnen und Schüler, die gegebenenfalls noch minderjährig sind, hier ein absolut berechtigtes Anliegen haben. Der kritische Diskurs kann nicht nur mit Befürwortern geschehen, wie es in vielen politischen Formaten der Fall war. Auch unsere Ministerin hat sich dazu geäußert und gesagt: Andersrum darf man es aber auch nicht den Extremisten überlassen, diese Frage zu bewerten. – Also muss es dazwischen Grautöne geben, sodass diese jungen Leute für ihr Anliegen ohne Wenn und Aber öffentlich Stellung beziehen können. Ich weiß, dass sich einige von ihnen tatsächlich mittlerweile fragen, ob sie das noch können. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten daher noch einmal aus der Seite 139. „Die Demonstrationen ‚Schulstreiks gegen die Wehrpflicht‘ bewegen sich thematisch in einem grundgesetzlich geschützten Rahmen, indem sie von der Versammlungsfreiheit und politischen Meinungsäußerung abgedeckt sind. Auch die ablehnende Haltung gegenüber einer Wehrpflicht entfaltet keine verfassungsschutzrechtliche Relevanz.“ (Sybilla Nitsch) Gut, dann könnte man sich fragen: Warum müssen sie aufgenommen werden? Das verursacht die Unsicherheit, die sich da trotzdem bei vielen einschleicht; denn sie steht im Zusammenhang mit dem Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes, in dem Sie die bislang in Schleswig-Holstein bestehende Altersgrenze von in der Regel 16 Jahren herabsetzen wollen. Auch Minderjährige unter 14 Jahren sollen künftig vom Verfassungsschutz beobachtet und ihre Daten zwei Jahre gespeichert werden können. Bei Minderjährigen ab 14 Jahren sollen die Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden können. Das würde also genau in die Zeit fallen, in der sie sich um Ausbildungs- und Studienplätze bewerben. Deshalb gibt es doch einen Zusammenhang damit, dass Sie über das Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz für angehende Landesbeamte planen. Eines sage ich als SSW ganz deutlich: Wer dem Staat schaden will, soll nicht im öffentlichen Dienst arbeiten können. Soweit ist das nachvollziehbar. Aber Sie haben immer noch keine Antworten darauf gegeben, wo die Grenze gezogen werden soll. Das ist bis heute meiner Meinung nach unklar. (Beifall SSW) Abschließen möchte ich mit unterstützenden Worten: Wir als SSW unterstützen ausdrücklich, dass wir für einen Phänomenbereich, der relativ neu ist, mittlerweile die Kategorie Frauenfeindlichkeit im Verfassungsschutzbericht finden können, die nicht anderen Phänomenbereichen zugeordnet wird und uns perspektivisch Einordnungsmöglichkeiten für antifeministische und misogyne Bestrebungen in der Gesellschaft bieten wird. Ich habe dazu noch ein paar Fragen, aber die werde ich in der Ausschussberatung stellen, der ich wie immer gespannt entgegenblicke. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW und SPD)

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