Thomas Jepsen
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird eine Reduzierung der Planungstiefe und mehr Flexibilität gefordert. Ja, es ist richtig, dass die Planung nicht zu tief greifen soll. Ja, die Landes- und Regionalplanung braucht Flexibilität. Die noch gültigen Regionalpläne stammen aus der Zeit um die Jahrtausendwende, und sie sind insgesamt inzwischen 21 bis 28 Jahre alt. Damals war in der Raumplanung zum Beispiel von FreiflächenPV, von Großelektrolyseuren, von Batteriespeichern oder von Rechenzentren noch keine Rede. Aktuell erleben wir deutlich eine größere Bedeutung für Sicherheit und Gefahrenabwehr mit all ihren Anforderungen an Fläche und Raum. Zudem weiß keiner von uns, welche Anforderungen in zehn Jahren an Fläche und Raum gestellt werden. Wir haben also ein Spannungsfeld zwischen Flexibilität, um auf die jeweils aktuellen Herausforderungen reagieren zu können, und Planungssicherheit, um Menschen, Unternehmen und Kommunen Verlässlichkeit bieten zu können. Das ist wichtig und muss bedacht sein. Die Raumplanung muss verlässlich sein. Sie darf aber angesichts stets neuer Herausforderungen nicht zu starr und unfolgbar sein. Entwicklungsmöglichkeiten für Wohngewerbe und Energie dürfen sich nicht ausschließlich am zentralen System, an Siedlungsachsen oder an Schwerpunkträumen orientieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mehr Flexibilität ist notwendig. Es gibt ein Abwägungsfeld zwischen Landesplanung und kommunaler Planung. Es braucht eine in Grundsätzen und Zielen gesteuerte Landesplanung, die den Kommunen Planung und Orientierung gibt. Die Landesplanung darf dabei aber auch nicht zu tief gehen. Das gilt es richtig auszutarieren, die Grundsätze und Ziele des Landes zur Raumordnung klar zu benennen und gleichzeitig den Kommunen planerische Gestaltungsmöglichkeiten in einem Rahmen zu geben, der Flexibilität bietet und die lokale Verantwortung stärkt. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu soll sich die Raumplanung des Landes auf das Wesentliche konzentrieren, auf die strategischen Leitlinien, nicht auf Detailsteuerung. Es gibt zu viele Regelungen, die Entwicklungen vor Ort hemmen. Der Landesentwicklungsplan legt die Grundlagen und ist die verbindliche Vorgabe für alle nachfolgenden Planungsebenen wie auch für die Regionalpläne. Die zu konkretisierenden Regionalpläne können sich nur im Rahmen der LEP-Vorgaben bewegen und nicht grundsätzlich abweichend ausgerichtet werden. Wir müssen also den Landesentwicklungsplan deutlich entschlacken und modernisieren. Es wird wieder eine Ausweisung zusätzlicher Flächen gefordert. Die brauchen wir auch für Mobilität, Wohnen, Gewerbe, Industrie und Energie. Aber die Landfläche ist begrenzt, und wir haben Zielkonflikte in der Raumordnung. Das wird zum Beispiel an der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie deutlich. Dort sind diverse Ziele benannt: Bezahlbarer Wohnraum soll geschaffen werden, der Anteil der erneuerbaren Energien soll gesteigert werden, und gleichzeitig soll der Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche reduziert werden. Leider funktioniert nicht alles zusammen, denn die Landfläche ist mit 15.800 Quadratkilometern begrenzt. Mit den Anforderungen steigt der Druck auf die Fläche. (Beifall CDU und FDP) Mit Ihrem heutigen Antrag gehen Sie nun einen Schritt weiter als bisher. Es sollen nicht nur neue Flächen zur Entwicklung ausgewiesen werden. Das wäre ja gut gemeint, auch wenn das angesichts der Flächendrucks einfacher gesagt ist als getan. Sie wollen auch einen angeblichen Vorrang von ökologischen Aspekten zurücknehmen. Bei der Freiraumsicherung geht es nicht nur um Natur. Es geht natürlich um Natur, aber nicht nur. Es geht auch um Land- und Forstwirtschaft, um Trinkwassergewinnungsgebiete, um Erholungsgebiete und um Landschaftsschutzgebiete. Grünzüge braucht es tatsächlich nicht unbedingt in den Regionalplänen, die fachlichen Grundlagen zur Freiraumsicherung sind ja in dem Landesrahmenplan (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hört, hört, Herr Kollege!) definiert hinterlegt. Mit einer von Ihnen geforderten grundlegenden Neuausrichtung kann aber nicht gemeint sein, dass die Freiraumsicherung nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das habe ich nicht gesagt!) (Thomas Jepsen) Entwicklungsmöglichkeiten brauchen zukünftig ganz bestimmt einen stärkeren Fokus, aber die jeweiligen Aspekte sind individuell nach Region, Lage und Flächenanforderungen abzuwägen. Es ist also klar: Wir brauchen neue Entwicklungsflächen, und wir müssen Flächenentwicklung und Freiraumsicherung gegebenenfalls neu austarieren. Einen grundsätzlichen Vorrang des einen vor dem anderen kann es aber nicht geben. Das ist je nach regionaler Gegebenheit und aktueller Situation individuell zu betrachten. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Im Grundsatz stimme ich zu, es braucht weniger Planungstiefe, mehr Flexibilität und mehr Entwicklungsmöglichkeiten. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Aber das ist ein Thema für einen neuen Landesentwicklungsplan, nicht für die Fortschreibung der Regionalpläne. Diese sind bereits über ein Vierteljahrhundert alt und müssen an den LEP von 2021 angepasst werden. Wir sind jetzt kurz vor Abschluss eines langjährigen Verfahrens zur Neuaufstellung der völlig überalterten Regionalpläne, und so kurz vor Toresschluss dürfen wir nicht stoppen und nicht noch mal von vorne anfangen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber nach dem Plan ist vor dem Plan. Wenn die Regionalpläne aktualisiert sind, dann müssen wir uns an die Grundlagen zur Flexibilisierung machen und den Landesentwicklungsplan fortschreiben, und zwar mit einer Konzentration auf die wesentlichen Grundsätze und Ziele der Raumordnung, ohne zu tief in die kommunale Planung einzugreifen. Eine Verlagerung der Zuständigkeiten in ein anderes Ministerium nützt dabei aber auch nichts. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
