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Beate Raudies

SPD 18.06.2026 Sitzungen 20/121

Frau Präsidentin! Ich hatte heute ein gesundes Frühstück – Quark mit Früchten. Eine Freundin, die gerade ihr Baby stillt, darf keine Milchprodukte mehr essen, weil das Baby laktoseintolerant ist. Eine andere Freundin reagiert allergisch auf Fruchtzucker. Und dann ist da noch der Freund meines Sohnes, der vegan lebt und deswegen den Quark ablehnt. Trotzdem gibt es sicher nur wenig Zweifel, dass Quark und Obst gesunde Lebensmittel sind. Aber mein Beispiel macht auch deutlich, dass die Frage, was ein gesundes Lebensmittel ist, nicht von individuellen Maßstäben abhängen kann und darf. Deswegen hat sich der SSW in seinem Antrag klugerweise nicht darauf festgelegt, was genau ein gesundes Lebensmittel ist. In der Presse sprach Kollege Dirschauer davon, diese Entscheidung müsse „fachlich fundiert, praktikabel und rechtssicher definiert werden – auf Grundlage klarer Kriterien und unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten“. Das Ziel, die Umsatzsteuer für – wie auch immer wir sie definieren – gesunde Lebensmittel zu senken und dadurch vor allem Bürger_innen mit (Beate Raudies) niedrigem Einkommen zu entlasten, halten wir als SPD-Fraktion für richtig und wichtig. Deswegen stimmen wir dem SSW-Antrag zu. In den letzten Monaten reden wir zwar viel über zusätzliche Belastungen der Bürger_innen, aber nicht so oft über Entlastungen. Immer wieder kommen dabei die Steuern, und vor allem die Umsatzsteuer auf die Tagesordnung. Vor allem sie führt dazu, dass die Bezieher_innen niedrigerer Einkommen eine im Verhältnis sehr hohe Belastung tragen. Der Vorstellung von einem gerechten Steuersystem, das starken Schultern mehr zumutet als schwachen, entspricht das sicher nicht. Insofern legt der SSW den Finger auf den richtigen Punkt: Eine Senkung des Steuersatzes könnte direkt und wirksam die niedrigen Einkommen entlasten. Aber: Einen Automatismus, nachdem die Preise mit der Umsatzsteuer sinken, gibt es nicht. Das kennen wir von den letzten Senkungen für die Gastronomie. Ich erinnere hier auch gerne an die Debatte über die Steuersätze auf Menstruationsprodukte. Den Anbietern steht es frei, die Senkung weiterzugeben. Ein sicheres Mittel zur Entlastung der Verbraucher_innen ist eine Ermäßigung also nicht Trotzdem ist der Ansatz eine Überlegung und Unterstützung wert. Nach unserer Meinung muss er in die Diskussion über eine wirklich überfällige Reform der Umsatzsteuer einfließen. Wir müssen eine neue Bewertung der Waren und Dienstleistungen vornehmen, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Denn wirklich gut findet es doch niemand, dass Wachteleier, Froschschenkel und Trüffel unverarbeitet sind und per Definition zu den Grundnahrungsmitteln gehören und damit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent unterliegen, während der Verkauf von Sojamilch oder Babynahrung als verarbeitete Produkte mit 19 Prozent besteuert wird. Da ist was aus dem Gleichgewicht geraten, da müssen wir dringend nachbessern. Im Augenblick basteln wir immer wieder an einzelnen Bausteinen, haben zum Beispiel 2022 die Steuersätze für Gas wegen der Energiekrise gesenkt. Umgekehrt können über die Steuersätze natürlich Waren und Dienstleistungen verteuert werden. Nicht umsonst fordern Umweltverbände immer wieder, Fleisch und Milchprodukte nicht mehr mit dem ermäßigten Satz zu besteuern und damit zu verteuern. Auch der Vorschlag, besonders fett- oder zuckerhaltige Lebensmittel höher zu besteuern, ist schon öfter gefallen. Die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU erlaubt den Mitgliedsländern, auf eine bestimmte Gruppe von Waren und Dienstleistungen einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden. Sie erlaubt sogar zwei ermäßigte Steuersätze. Diese Möglichkeit nutzen wir bisher nicht. Sie würde nach unserer Auffassung eine sehr viel differenziertere Besteuerung ermöglichen. Wir sehen: Die Debatte ist viel komplexer, als es der SSW-Antrag suggeriert. Was die Umsatzsteuer angeht, hilft doktern am System uns nicht mehr weiter. Wir brauchen endlich eine breite, grundlegendere Debatte.

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