Sybilla Nitsch
Vielen Dank. – Das ist vielmehr eine Bemerkung. Frau Täck, ich finde es wundervoll, dass Sie so viel im Land unterwegs sind. Ich glaube, wir sind alle viel im Land unterwegs. Es geht nicht um einzelne Flächen, über die wir sprechen. Vielmehr geht es um die Gemeindeöffnungsklausel, die vom Bund beschlossen wurde. Deshalb gibt es nun viele Planungen in den Gemeinden bezogen auf Flächen, die zum Beispiel sehr nah an Naturschutzgebieten liegen. Da sehen wir – ich finde, diese Warnung muss man ernst nehmen –, dass der sogenannte Windfrieden vielleicht in Gefahr ist. (Dr. Ulrike Täck) Vielleicht sind Sie meiner Rede nicht so richtig gefolgt. Ich habe für den SSW deutlich gemacht, wie sehr wir hinter der Energiewende stehen. Angesichts der Öffnungsklausel und des Drucks auf die Potenzialflächen muss man aber aufpassen, dass wir diesen Windfrieden nicht verlieren. – Frau Nitsch, ich bleibe dabei, dass das Wort Wildwuchs bei mir ein Störgefühl erzeugt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das ist eine Konnotation, die nicht der Realität entspricht. Die Gemeindeöffnungsklausel in Gebieten, die nicht Vorranggebiet sind, braucht es gar nicht. Bei den Gebieten, die nicht Potenzialfläche sind, wird die Rechtswirksamkeit mit dem Erreichen der Regionalpläne verloren gehen. Dann entfällt die Gemeindeöffnungsklausel. Wenn wir die Regionalpläne noch in diesem Jahr verabschieden würden – darüber würde ich mich sehr freuen –, dann ist das Thema Ende des Jahres erledigt. Spätestens Dezember 2027 entfaltet die Gemeindeöffnungsklausel keine Wirkung mehr. – Ich danke Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
