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Annabell Krämer

18.06.2026 Sitzungen 20/121

Da wurde am Schluss noch mal die Schlagzahl erhöht. Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professorin Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag entscheidet heute über die Aufnahme einer neuen Bestattungsart in das Bestattungsgesetz. Neben der Erdbestattung in einem Sarg – § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 – und der Einäscherung mit Urnenbeisetzung – § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 – soll es künftig eine beschleunigte Verwesung in einem geeigneten Behältnis mit Beisetzung der menschlichen Überreste in § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 geben. In der Öffentlichkeit wird die neue Bestattungsart auch als Reerdigung bezeichnet. Die neue Bestattungsart wird seit circa zwei Jahren auf Grundlage des § 15a erprobt und durch die Rechtsmedizin der Universität Leipzig wissenschaftlich begleitet. Der Zulassungsbescheid enthält umfangreiche Nebenbestimmungen wie Untersuchungs- und Berichtsverpflichtungen. Allen diesen Verpflichtungen wurde umfassend nachgekommen. Mit Stand 30. April 2026 wurden insgesamt 76 Bestattungen in dieser neuen Bestattungsart durchgeführt beziehungsweise gestartet. Die Verstorbenen stammten aus 14 Bundesländern, eine Person stammte aus dem Ausland. Auf Grundlage der vorliegenden Berichte und Untersuchungsergebnisse können die Funktionsfähigkeit und die Unbedenklichkeit des Verfahrens bestätigt werden. Sowohl die Schwermetall- als auch die Schadstoffwerte lagen durchgehend unter den maßgeblichen Grenzwerten. Die Temperaturvorgaben wurden eingehalten, die Abluftmessungen ergaben keine Beanstandungen, und die mikrobiologischen Untersuchungen bestätigten die erwartungsgemäß niedrigen Werte. Über die vorgeschriebenen Untersuchungen hinaus wurden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. So wurden bei zwei Verfahren die Kokons notariell verplombt und erst nach Abschluss des Verfahrens wieder entsiegelt. Die Universität Leipzig hat die Probengewinnung von Beginn an eng begleitet. Mitarbeitende waren regelmäßig vor Ort und haben die Proben persönlich entnommen. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Meine Damen und Herren, erstmals findet nach einer erfolgreichen Erprobung eine neue Bestattungsart Eingang in das schleswig-holsteinische Bestattungsgesetz. Es freut mich, dass wir in SchleswigHolstein dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen und auf der Basis einer wissenschaftlich begleiteten Erprobung eine neue Bestattungsart ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

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