landtag.ltsh.de ↗

Annabell Krämer

18.06.2026 Sitzungen 20/121

Sehr gerne. Heute sind Sie Allzweckwaffe. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Das sieht so aus, ja. Ich fürchte, ich trage jetzt nicht mehr so viel zur Erheiterung bei. (Heiterkeit und vereinzelter Beifall) Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Ich glaube, fast jeder Redner, jede Rednerin hier vor mir hat das auch schon festgestellt. Aber ich glaube, es ist natürlich trotzdem nicht falsch. Deshalb gehen wir diese Aufgabe umfassend an: mit der sozialen Wohnraumförderung, mit dem Regelstandard erleichterndes Bauen, mit dem wir aufzeigen, wie man kostengünstig bauen kann und mit der Entbürokratisierung und Vereinfachung des Bauordnungsrechts. Diese drei Maßnahmen zielen alle auf den Neubau ab. Aber natürlich – das ist ja in den letzten Minuten schon passiert – müssen wir auch darüber sprechen, wie wir den vorhandenen Wohnraum noch besser nutzen können. Denn parallel zur Wohnungssuche gibt es leerstehende Räume, die aus unterschiedlichen Gründen dem Angebot entzogen sind. Eine stärkere Nutzung bestehender Wohnflächen und mehr Untervermietung könnten daher einen Beitrag zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt leisten. Allerdings, und ich glaube, auch das ist hier schon erwogen und ausgeführt worden, bleibt die Entscheidung, Wohnraum zu teilen oder zu vermieten, eine persönliche, die sich staatlich nur sehr begrenzt beeinflussen lässt. Deshalb kann diese Art der Nutzung des Bestands auch nur ein Baustein sein. Der Gebäudebestand hat in anderer Hinsicht noch ein viel größeres Potenzial, Wohnraum zu schaffen, nämlich durch Umbau, Aufstockung oder Umnutzung. Dies lässt sich häufig schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender realisieren als einen Neubau. Zudem werden dadurch graue Emissionen gespart, es werden zusätzliche Flächenversiegelungen vermieden, und wir nutzen die bereits vorhandene Infrastruktur. Genau das ist das, wo dieser vorliegende Gesetzentwurf ansetzt. Bislang konnten diese Chancen trotz bereits geschaffener Erleichterungen in der Landesbauordnung nur eingeschränkt genutzt werden, weil bauliche Änderungen häufig zum Verlust des Bestandsschutzes führen und das geltende Bauordnungsrecht etwa im Brandschutz auf den aktuellen Standard eines Neubaus abstellt. Im Mittelpunkt der vorliegenden Änderungen steht daher die Einführung eines eigenständigen Rechtsrahmens für das Umbauen im Bestand. Die LBO wird so auch zur Umbauordnung. Das ist ein echter Paradigmenwechsel. (Beifall CDU, Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die neuen Regelungen schaffen dann nämlich Klarheit und schützen bestehende Gebäude vor unverhältnismäßigen Nachrüstpflichten. Dabei werden die zentralen baurechtlichen Anforderungen systematisch an die Besonderheiten von Bestandsgebäuden angepasst. In einfachen Worten: Das Gebäude kann, was es kann, und es muss auch nicht mehr können. Auch die Anforderungen an die neuen Bauteile werden angepasst. Damit setzen wir die Beschlüsse der Bauministerkonferenz des letzten Jahres zur Änderung der Musterbauordnung um. Neben der Implementierung eines Umbauparagrafen stellen wir klar, dass künftig nur noch diejenigen technischen Regelungen bauordnungsrechtlich zu berücksichtigen sind, die ausdrücklich in den technischen Baubestimmungen festgelegt sind. Damit setzen wir klare Grenzen für die angewandten Regeln der Technik und einen Aufwuchs weiterer Standards. Dies schafft Rechtssicherheit und erleichtert das einfache Bauen. Um schneller und einfacher bauen zu können, passen wir auch das Verfahrensrecht weiter an. Hierzu ein Beispiel: Ist lediglich ein Brandschutznachweis zu ändern, bedarf es dafür bisher auch einer Baugenehmigung, dafür ist für die Bauaufsichtsbehörde (Ministerin Dr. Dorit Stenke) gar nichts zu prüfen. Das ist also unnötige Bürokratie, und die kann weg. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So kann künftig der Brandschutznachweis auch ohne Baugenehmigung angepasst werden. Darüber hinaus weiten wir die Verfahrensfreiheit aus. Solaranlagen können künftig auch an Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 ohne Baugenehmigung angebracht werden, sofern sie nicht geschossübergreifend installiert werden. Mit der Genehmigungsfreiheit für bestimmte Bauvorhaben der Bundeswehr schaffen wir schnellere Verfahren. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage stärken wir damit auch die Landesverteidigung. Außerdem erleichtern wir den Ausbau der Ladeinfrastruktur, indem künftig auch die erforderlichen technischen Nebenanlagen genehmigungsfrei errichtet werden können. Mit diesen und weiteren Maßnahmen leisten wir unseren Beitrag dazu, das Bauen schneller, einfacher und wirtschaftlicher zu machen. So schaffen wir gemeinsam noch mehr bezahlbaren Wohnraum. Ich denke, Sie werden das noch ausführlich in den Ausschüssen erörtern. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Annabell Krämer Protokoll ↗