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Jette Waldinger-Thiering

18.06.2026 Sitzungen 20/121

Mange tak. – Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe noch einmal einen Blick in das Archiv geworfen. Vor mehr als einem Jahr – im Mai 2025 – habe ich im Parlament zu den Auswirkungen des damals neuen Finanzpakets des Bundes gesprochen. Ich habe damals gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Das Finanzpaket des Bundes war eine wegweisende politische Entscheidung, weil es in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit gezielt Impulse für Investitionen, für Wachstum, für Stabilität und für Sicherheit setzt. Es schafft die notwendigen finanziellen Spielräume, um auf die aktuellen Herausforderungen flexibel und nachhaltig reagieren zu können.“ Insbesondere die politisch vereinbarte Zusätzlichkeit war mir, wie der gesamten schleswig-holsteinischen Landesregierung, dabei immer sehr wichtig. Diese Zusätzlichkeit ist im Ausführungsgesetz für die Länder und Kommunen zwar entfallen, aber die Landesregierung hat sich festgelegt, den Landesanteil der LuKIFG-Mittel dennoch zusätzlich einzusetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Der Landtag hat vergangenes Jahr im Oktober noch einmal festgehalten: Investitionen gelten dann als zusätzlich, wenn sie bislang nicht oder nur zum Teil in der Finanzplanung mit Mitteln hinterlegt waren. – Das haben auch die Abgeordneten Plambeck und Brandt hier gerade noch einmal zu Recht hervorgehoben. Ich möchte ein Beispiel nennen. Wir haben meines Wissens inzwischen zwei Zuwendungsbescheide herausgegeben. Einer davon ist für die zusätzliche Verstärkung des Regionaldeiches Alt-Hohwacht. Die Mittel hierfür sind jetzt zugesagt worden. Diese zusätzliche Verstärkung war nicht im Generalplan Küstenschutz und damit auch nicht in der Finanzplanung vorgesehen. Dank der Mittel aus dem Bundesvermögen können wir diese zusätzliche Investition möglich machen. Meine geschätzten Kabinettskolleginnen und ‑kollegen mögen es mir nachsehen, aber aus eigener Erfahrung weiß ich: Auf die Notwendigkeit des Sparens hinzuweisen, obwohl jedes Ressort gute Argumente für zusätzliche Mittel hat, ist keine leichte Aufgabe. Damit macht man sich nicht nur Freunde. Ich sage das, um deutlich zu machen, dass niemand in der Bundesregierung sich die Aufstellung der Haushalte 2025 und 2026 leicht gemacht hat. Es ist wichtig klarzustellen, dass das BMF die Kritik der Zweckentfremdung des Sondervermögens zunächst einmal deutlich zurückgewiesen hat. Dennoch machen die Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und des Münchner ifo Instituts natürlich auch mir Sorgen, verehrte Abgeordnete Krämer. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Das Sondervermögen soll helfen, den gewaltigen Investitionsstau in Deutschland aufzulösen. Wenn das nicht passiert, aber die Bundesregierung gleichzeitig Geld für teure Wahlversprechen wie die Mütterrente oder die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer findet, dann ist das mindestens fragwürdig. (Beifall FDP und Dr. Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meines Wissens hat jedoch der SPD-Fraktionschef im Bundestag, Matthias Miersch, bereits im März eine Darlegung angekündigt, dass es sich bei den Mitteln des Sondervermögens um zusätzliche Investitionen in die Zukunft dieses Landes handelt. Diese Darlegung wird sicherlich demnächst vorliegen und kann dann bewertet werden. Unabhängig davon sind hier noch einige Rechtsfragen zu klären. Meine Damen und Herren, ich will auch kurz darauf eingehen, was hier zwar schon genannt wurde, aber für mich ebenfalls eine ernste Sache ist, und zwar, welche Folgen beziehungsweise Kollateralschäden ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Länderanteil des Sondervermögens und damit auch für uns in Schleswig-Holstein haben könnte, obwohl wir als Land die Mittel zusätzlich verwenden wollen. Ein solches Verfahren und erst recht ein mögliches negatives Urteil hätte für alle Bundesländer erhebliche rechtliche und finanzielle Tragweiten. Es könnte nicht nur die künftige Ausgestaltung der Mittel betreffen, sondern auch betroffene Haushaltsentscheidungen und die Sicherheit bereits zugewiesener Mittel grundsätzlich infrage stellen. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Diesbezüglich haben die Abgeordneten Dirschauer und Plambeck zu Recht auf die notwendige Planungssicherheit hingewiesen – nicht nur für Kommunen und Land, sondern natürlich auch für alle Bereiche unserer Wirtschaft –, und das übrigens ungeachtet der Tatsache, dass Schleswig-Holstein die zusätzliche Mittelverwendung umsetzen möchte. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ich sagte bereits, dass meines Wissens die ersten Förderbescheide zu den Landesmitteln aus dem Sondervermögen bereits übergeben worden sind. Über den Verstärkungsdeich in Alt-Hohwacht habe ich gesprochen, aber auch Henstedt-Ulzburg hat für die Planungskosten einen Zuwendungsbescheid für den dritten Bahnsteig erhalten. Die Kommunen stehen in den Startlöchern. Mit ihnen haben wir gerade erst die Förderrichtlinie zur Weiterleitung des kommunalen Anteils der LuKIFG-Mittel verabredet. Hierfür würde das Gleiche gelten. Ich vermute, dass viele von Ihnen, wie auch ich, in den letzten Monaten immer wieder im Austausch mit Kommunalpolitiker_innen waren, die bereits mitten in den Planungen für ihren Anteil des Sondervermögens stecken. Auch deswegen bin ich der Meinung, dass die Entscheidung, ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten, nicht leichtfertig getroffen werden darf, sondern mit größter Sorgfalt abzuwägen ist. Meine Damen und Herren, bei meiner Rede vergangenes Jahr im Mai habe ich auch gesagt – ich zitiere erneut mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Der Erfolg des Finanzpakets wird letztlich daran gemessen werden, ob wir es schaffen, die zusätzlichen Euros tatsächlich in Straßen, Schienen, Schulen, Krankenhäuser, Klimaschutz, in Beton und Brücken umzusetzen.“ Dieser Anspruch gilt nach wie vor. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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