Beate Raudies
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ach, wie schön ist es doch, wenn man seiner eigenen Propaganda glauben kann! Das gilt für die Kollegin der FDP, aber auch für den Kollegen von der grünen Fraktion. Glauben Sie mir: Auch ich hätte weniger Schulden lieber, ganz ehrlich. Frau Krämer, wissen Sie, was ich lieber machen würde? Ich würde das Geld lieber von den Reichen nehmen, über eine Vermögensteuer und über eine gerechte Erbschaftsteuer. Dann müsste der Staat nicht so viele Schulden aufnehmen. Die Lösungen sind manchmal ganz einfach. (Beifall SPD und SSW – Zurufe) Zurück zum Normenkontrollverfahren und zum Sondervermögen. Lassen Sie uns doch einmal die Fakten betrachten, statt nur Schlagzeilen zu produzieren! Durch Artikel 143h des Grundgesetzes darf der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro schuldenfinanziert auflegen, ausdrücklich nicht unter die Schuldenbremse fallend. Das ist ein Eingeständnis, dass die schwarze Null und die starren Schuldenregeln dieses Land in die Investitionsfalle getrieben haben. (Beifall SPD – Annabell Krämer [FDP]: Trotz Wirtschaftswachstum!) (Beate Raudies) – Ja, genau, das Wirtschaftswachstum. – Der Bundestag hat die Verwendung dieser Mittel klar durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, SVIKG, und den Beschluss über den Wirtschaftsplan geregelt. Die FDP und ihre Kronzeugen, das IW Köln und das ifo Institut, unterstellen nun, das Geld fließe in falsche Kanäle, und der Investitionsbegriff sei zu weit gefasst. Dabei kennt Artikel 143h nur den Begriff der Investitionen und keine weitere Definition. Naheliegend ist es daher – das tut das BMF auch –, den Investitionsbegriff der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden; dafür haben wir die nämlich. Der ist durchaus weiter und umfasst – aufgepasst, lieber Kollege Brandt – Baumaßnahmen, Beteiligungen, sogar Zuschüsse an die Sozialversicherung. Die Wirtschaftsinstitute dagegen legen einen engen Investitionsbegriff zugrunde, grob gesagt Beton und Maschinen, als wären Bildung und Digitalisierung keine Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deswegen geht der Vorwurf, das SVIKG sei ein bloßer Verschiebebahnhof, aus finanzpolitischer Hinsicht völlig fehl. Wer so argumentiert, nutzt schlicht die falschen Referenzszenarien, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Artikel 143h nennt auch noch das Kriterium der Zusätzlichkeit. Auch hier herrsche Unklarheit, monieren die Kritiker. Ich finde, dass das Grundgesetz in Absatz 1 Satz 2 des Artikels sehr konkret ist: „Zusätzlichkeit liegt vor, wenn … eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird.“ Die Mindestinvestitionsquote beziffert § 4 Absatz 3 des SVIKG auf zehn Prozent. Die FDP aber rechnet mit einer zehnprozentigen Überschreitung, als wäre das die einzig mögliche Bezugsgröße. Dabei könnten auch absolute Ausgaben oder die Finanzplanung ohne Sondervermögen als Maßstab dienen. Das wäre es vielleicht einmal wert, es verfassungsrechtlich in die eine oder andere Richtung klären zu lassen. Dann würden wir uns diese Spekulation sparen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das grüne Lamento wäre glaubhafter, wenn bei der Verwendung in den Ländern über das LuKIFG nicht ausgerechnet das Argument der Zusätzlichkeit und die zusätzliche Verwendung für die Länder ausgeschlossen würden. Lieber Kollege Brandt, ich finde es sehr mutig zu sagen, unsere Landesregierung würde das alles für zusätzliche Investitionen verwenden. Wenn wir einmal streng darauf gucken, ist diese Aussage sehr mutig. (Beifall SPD) Das eigentliche Problem des FDP-Antrags ist: Es ignoriert die Realität des Jahres 2025. Neun Monate lang gab es keinen regulären Haushalt, nur vorläufige Haushaltsführung. Das Ausführungsgesetz zum Sondervermögen kam Ende September 2025, das LuKIFG – wie wir alle wissen – noch später. Selbst wenn es rückwirkend in Kraft getreten ist: Jeder, der schon einmal ein Schlagloch hat flicken lassen, weiß, dass große Bauprojekte Vorlauf für Planung und Ausschreibung brauchen. (Beifall SPD, Michel Deckmann [CDU] und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Ihr Antrag stützt sich auf mindestens eine kritikwürdige Definition und ignoriert die praktischen Hürden von 2025. Die Kritik am Haushaltsvollzug mag legitim sein, aber daraus auf die Verfassungswidrigkeit des gesamten Gesetzes zu schließen, erscheint mir doch sehr voreilig. Die Schuldenbremse, die die FDP immer noch bis zum letzten Blutstropfen verteidigt, hat uns jahrzehntelang einen Investitionsstau beschert. Jetzt, wo wir endlich handeln können, will uns die FDP wieder blockieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht mit uns! (Beifall SPD) Was wir brauchen, ist kein juristischer Kleinkrieg vor dem Bundesverfassungsgericht. Was wir brauchen, ist die zügige Umsetzung der Modernisierung unseres Landes. Der Antrag der FDP ist überzogen und schadet dem Investitionsstandort Deutschland. Wir lehnen ihn daher ab. (Beifall SPD – Zuruf Annabell Krämer [FDP])
